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   OLG München, 04.09.2009 - 32 Wx 44/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26342
OLG München, 04.09.2009 - 32 Wx 44/09 (https://dejure.org/2009,26342)
OLG München, Entscheidung vom 04.09.2009 - 32 Wx 44/09 (https://dejure.org/2009,26342)
OLG München, Entscheidung vom 04. September 2009 - 32 Wx 44/09 (https://dejure.org/2009,26342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Entsorgungsleitungen im Estrich einer Wohnung als Gemeinschaftseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten der Überprüfung im Estrich einer Eigentumswohnung verlegter Entsorgungsleitungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 1
    Kosten der Überprüfung im Estrich einer Eigentumswohnung verlegter Entsorgungsleitungen

  • rechtsportal.de

    WEG § 5 Abs. 1
    Kosten der Überprüfung im Estrich einer Eigentumswohnung verlegter Entsorgungsleitungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenverteilung bei Schadensermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentümer haftet für unberechtigte Mängelanzeige "ins Blaue hinein"! (IMR 2010, 386)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92

    Beteiligung aller Wohnungseigentümer an einem Verfahren um die Verlegung von

    Auszug aus OLG München, 04.09.2009 - 32 Wx 44/09
    Die verfahrensgegenständlichen Rohre können nur durch einen Eingriff in den im Gemeinschaftseigentum stehenden Estrich (vgl. Schmid/Kahlen WEG § 5 Rn. 50; Rieke/Schmid/Schneider/Förth Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht § 5 WEG Rn. 45) beseitigt und anders verlegt werden (vgl. auch BayObLG WuM 1993, 79 ff.; WEZ 1988, 417 f.; KG WE 1989, 97 f.), sieht man von einer den Wohnungseigentümern nicht zumutbaren offenen Verlegung über dem Estrich ab.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 148/98

    Aufwendungsersatz für die Mängelprüfung durch den Bauunternehmer bei fälschlicher

    Auszug aus OLG München, 04.09.2009 - 32 Wx 44/09
    Bei unberechtigten Mängelrügen kann nur dann Schadenersatz wegen der Überprüfungskosten verlangt werden, wenn der Rügende mit der Mangelanzeige eine vertragliche Pflicht schuldhaft verletzt hat (§ 280 Abs. 1 BGB), insbesondere wenn die Mängelrüge ohne jeden erkennbaren Anlass erhoben wurde (OLG Düsseldorf Urt. v. 18.12.1998 - 22 U 148/98 = BauR 1999, 919).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG München, 04.09.2009 - 32 Wx 44/09
    Im Rahmen der unberechtigten Ausübung von Gestaltungsrechten hat der BGH (Urt. v. 16.1.2009 - V ZR 133/08 = NZBau 2009, 237) ferner entschieden, dass ein Vertretenmüssen der ein Recht verlangenden Vertragspartei nicht schon dann vorliegt, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte.
  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

    Auszug aus OLG München, 04.09.2009 - 32 Wx 44/09
    Da es bei der Prüfungspflicht des Bestellers lediglich darum geht, Ursachen in seinem eigenen Einflussbereich auszuschließen, kommt es auf besondere Fachkenntnisse, über die unter Umständen nur der Unternehmer verfügt, nicht an (BGH Urt. v. 23.1.2008 - VIII ZR 246/06 = DWW 2009, 2/8).
  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 57/12

    Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum an wesentlichen

    (1) Ob danach Leitungen, die in tragenden und damit im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Wänden (unter Putz) verlegt sind, zwingend dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen sind, weil mit dem Vorgang ihres Einfügens, Veränderns oder Beseitigens zwangsläufig das Aufschlagen der Wand verbunden ist (so OLG München, Beschluss vom 4. September 2009, 32 Wx 44/09, juris Rn. 9; OLG Hamburg, ZMR 2003, 527, 528; BayObLG, WuM 1993, 79, 80; vgl. auch KG, WuM 1989, 89), oder ob maßgeblich auf das Ergebnis eines solchen Vorgangs abzustellen ist (so Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 5 Rn. 22; Kümmel in Festschrift für Merle, S. 207, 214 f.), bedarf keiner Entscheidung.
  • AG Würzburg, 20.01.2015 - 30 C 444/14
    Diese Ansicht steht im Einklang mit der bislang ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung, soweit sie für das erkennende Gericht ersichtlich war (OLG München, Beschluss vom 04.09.2009, Az. 32 Wx 44/09, BayObLG, Beschluss vom 12.11.1992, Az 2Z BR 96/92, bei juris unter Tz. 10 sowie OLG Hamburg ZMR 2003, 527).
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