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   OLG München, 06.09.2005 - 32 Wx 60/05   

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https://dejure.org/2005,6235
OLG München, 06.09.2005 - 32 Wx 60/05 (https://dejure.org/2005,6235)
OLG München, Entscheidung vom 06.09.2005 - 32 Wx 60/05 (https://dejure.org/2005,6235)
OLG München, Entscheidung vom 06. September 2005 - 32 Wx 60/05 (https://dejure.org/2005,6235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 130; ; WEG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130; WEG § 26
    Wirksame Niederlegung der Verwaltertätigkeit und Vertragskündigung gegenüber versammelten Wohnungseigentümern erst mit Zugang der Erklärung bei abwesenden Eigentümern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Niederlegung des Verwalteramts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Niederlegung der Verwaltertätigkeit und Kündigung des Verwaltervertrages in einer Eigentümerversammlung; Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz in einer Wohnungseigentumssache; Ungültigkeit einer Eigentümerversammlung wegen formeller Mängel; ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeitsanforderungen an Verwalterkündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1470
  • NZM 2005, 750
  • ZMR 2005, 980
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 16 Wx 181/99

    Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; Verwalterwahl

    Auszug aus OLG München, 06.09.2005 - 32 Wx 60/05
    Im Übrigen ist die Bestellung eines Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats formlos möglich und kann in Ermangelung eines abweichenden Eigentümerbeschlusses auch durch den Verwaltungsbeirat selbst erfolgen (OLG Köln NZM 2000, 675).
  • BGH, 18.12.2002 - IV ZR 39/02

    Umfang der Beweiskraft von Privaturkunden

    Auszug aus OLG München, 06.09.2005 - 32 Wx 60/05
    Die Kenntnis muss vielmehr durch den Erklärenden vermittelt werden, d.h. sie muss mit dem Willen des Erklärenden in den Verkehr gebracht worden sein (BGH NJW-RR 2003, 384).
  • AG Bad Segeberg, 13.11.2014 - 17a C 185/13

    Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Unfallschadensregulierung: Zustandekommen

    Bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen - wie der vorliegenden - muss hinzukommen, dass sie mit Willen des Erklärenden in den Verkehr gebracht worden sind (BGH, Urt. v. 30.05.1975 - V ZR 206/73, BGHZ 65, 13, 14; BGH, Urt. v. 18.12.2002 - IV ZR 39/02, NJW-RR 2003, 384, juris Rn. 7; OLG München, Beschl. v. 06.09.2005 - 32 Wx 60/05, NJW-RR 2005, 1470, juris Rn. 19).
  • OLG Dresden, 28.02.2018 - 5 U 1439/17

    Zustandekommen eines Mietvertrages

    Für das Wirksamwerden einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist - außer dem Zugang beim Erklärungsgegner - erforderlich, aber auch ausreichend, dass sie mit Willen des Erklärenden in den Verkehr gelangt ist, von ihm also begeben wurde, und der Erklärende damit rechnen konnte und gerechnet hat, dass sie (sei es auch auf Umwegen) den richtigen Empfänger erreichen werde (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.1978 - V ZR 177/77 -, NJW 1979, 2032; Urteil vom 25.02.1983 - V ZR 290/81 -, WM 1983, 712; Urteil vom 18.12.2002 - IV ZR 39/02 -, NJW-RR 2003, 384; OLG München, Beschluss vom 06.09.2005 - 32 Wx 60/05 -, NZM 2005, 750; Förschler JuS 1980, 796, 797).

    Für das Wirksamwerden einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist - außer dem Zugang beim Erklärungsgegner - erforderlich, aber auch ausreichend, dass sie mit Willen des Erklärenden in den Verkehr gelangt ist, von ihm also begeben wurde, und der Erklärende damit rechnen konnte und gerechnet hat, dass sie (sei es auch auf Umwegen) den richtigen Empfänger erreichen werde (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.1979 - V ZR 177/77 -, NJW 1979, 2032; Urteil vom 25.02.1983 - V ZR 290/81 -, WM 1983, 712; Urteil vom 18.12.2002 - IV ZR 39/02 -, NJW-RR 2003, 384; OLG München, Beschluss vom 06.09.2005 - 32 Wx 60/05 -, NZM 2005, 750; Förschler JuS 1980, 796, 797).

  • LG Karlsruhe, 11.12.2012 - 11 S 231/11

    Wohnungseigentum: Amtsniederlegung durch den Verwalter; Anfechtung des

    Soweit die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des OLG München (NZM 2005, 750) noch einen Zugang bei jedem Wohnungseigentümer fordert, ist sie vor der WEG-Reform ergangen.
  • LG Oldenburg, 12.07.2011 - 16 S 72/11

    Zur Anwaltsempfehlung durch einen Reparaturbetrieb und zur Anwaltsvollmacht

    Bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen - wie der vorliegenden - muss hinzukommen, dass sie mit Willen des Erklärenden in den Verkehr gebracht worden sind (BGH, Urt. v. 30.05.1975 - V ZR 206/73, BGHZ 65, 13, 14; BGH, Urt. v. 18.12.2002 - IV ZR 39/02, NJW-RR 2003, 384, juris Rn. 7; OLG München, Beschl. v. 06.09.2005 - 32 Wx 60/05, NJW-RR 2005, 1470, juris Rn. 19).
  • AG Bad Segeberg, 03.04.2014 - 17a C 32/11

    Private Krankenversicherung: Zustandekommen eines Versicherungsvertrags nach

    Bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen - wie der vorliegenden - muss hinzukommen, dass sie mit Willen des Erklärenden in den Verkehr gebracht worden sind (BGH, Urt. v. 30.05.1975 - V ZR 206/73, BGHZ 65, 13, 14; BGH, Urt. v. 18.12.2002 - IV ZR 39/02, NJW-RR 2003, 384, juris Rn. 7; OLG München, Beschl. v. 06.09.2005 - 32 Wx 60/05, NJW-RR 2005, 1470, juris Rn. 19).
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