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   OLG München, 25.09.2008 - 32 Wx 79/08   

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https://dejure.org/2008,4694
OLG München, 25.09.2008 - 32 Wx 79/08 (https://dejure.org/2008,4694)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.2008 - 32 Wx 79/08 (https://dejure.org/2008,4694)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 2008 - 32 Wx 79/08 (https://dejure.org/2008,4694)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Verwalters eines Neubaus zur Überprüfung des Bauwerks auf Mängel; Sorgfaltspflichten eines die erste Verwaltung übernehmenden Bauträgers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Baumängelüberprüfung innerhalb der Gewährleistungsfrist als Verwalterpflicht

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Wohnungseigentum: Untersuchungspflichten des Bauträger-Verwalters auf Baumängel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter muss Gebäude auf Baumängel untersuchen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    WEG: Verwalter muss in der Gewährleistungsfrist Gebäude auf Baumängel überprüfen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Wohnraummietrecht: Verwalter muss in der Gewährleistungsfrist Gebäude auf Baumängel überprüfen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichten des Bauträgers als Verwalter (IMR 2008, 385)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1701
  • DNotZ 2009, 220
  • NZBau 2009, 317
  • NZM 2008, 895
  • BauR 2008, 1940
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 122/00

    Entlastung der Verwalters und positive Vertragsverletzung des Verwaltervertrags

    Auszug aus OLG München, 25.09.2008 - 32 Wx 79/08
    8a) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass bei neu errichteten Gebäuden der Verwalter während des Laufes der Gewährleistungsfrist verpflichtet ist, die Wohnungseigentumsanlage regelmäßig zu begehen, um eventuelle Mängel festzustellen (vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 2001, 731 = ZMR 2001, 559; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 1301; Abramenko in Riecke/Schmid, FAK Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl. § 27 Rn. 22 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2004 - 3 Wx 228/04

    Pflichten der Eigentümergemeinschaft bei Beschädigung von im

    Auszug aus OLG München, 25.09.2008 - 32 Wx 79/08
    Aus der vom Amtsgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15.10.2004 (Az.: I - 3 Wx 228/04 - ZMR 2005, 466) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

    Auszug aus OLG München, 25.09.2008 - 32 Wx 79/08
    Dies gilt insbesondere, wenn Mängelhinweise seitens der Eigentümer angebracht werden (BayObLG ZMR 1998, 357; OLG Hamm NJW-RR 1997, 144).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.1991 - 3 W 203/90
    Auszug aus OLG München, 25.09.2008 - 32 Wx 79/08
    8a) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass bei neu errichteten Gebäuden der Verwalter während des Laufes der Gewährleistungsfrist verpflichtet ist, die Wohnungseigentumsanlage regelmäßig zu begehen, um eventuelle Mängel festzustellen (vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 2001, 731 = ZMR 2001, 559; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 1301; Abramenko in Riecke/Schmid, FAK Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl. § 27 Rn. 22 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des

    Den mit dem Bauträger identischen, von ihm eingesetzten, mit ihm verbundenen oder von ihm abhängigen Verwalter (sog. Bauträgerverwalter) treffen daher die gleichen Pflichten hinsichtlich der Vorbereitung einer sachgerechten Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums wie jeden anderen Verwalter; er muss somit auch auf Gewährleistungsansprüche "gegen sich selbst" und eine drohende Verjährung dieser Ansprüche hinweisen (vgl. BayObLG, ZWE 2001, 263, 264; OLG München, NZM 2008, 895; OLG Stuttgart, Urteil vom 18. November 2010 - 13 U 198/09, juris Rn. 108; BeckOGK/Greiner, WEG [1.8.2019], § 27 Rn. 24).

    Hat der Verwalter Anhaltspunkte dafür, dass ein Mangel am Gemeinschaftseigentum entgegen einer Erklärung des Bauträgers nicht beseitigt ist, muss er die Wohnungseigentümer hierüber unterrichten und auf einen sachgerechten Beschluss über das weitere Vorgehen hinwirken (vgl. OLG München, NZM 2008, 895; ähnlich auch schon BGH, Urteil vom 20. November 1997 - III ZR 310/95, NJW 1998, 680, 681).

  • OLG Schleswig, 07.11.2018 - 12 U 3/17

    Schadensersatz für Mangelfolgeschäden nach schlecht erbrachten Werkleistungen

    Sie hätte nämlich bei einer eingetretenen Verjährung ihre Pflicht als Verwalterin schuldhaft verletzt, durch entsprechende Maßnahmen für eine rechtzeitige Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen durch die Wohnungseigentümer zu sorgen (ständige Rechtsprechung, vgl. grundlegend BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - II ZBR 82/02; OLG München, Beschluss vom 25.09.2008 - 32 Wx 79/08).
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