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   AG Frankfurt/Main, 02.11.2007 - 32 C 1949/07 - 48   

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https://dejure.org/2007,14868
AG Frankfurt/Main, 02.11.2007 - 32 C 1949/07 - 48 (https://dejure.org/2007,14868)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.11.2007 - 32 C 1949/07 - 48 (https://dejure.org/2007,14868)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. November 2007 - 32 C 1949/07 - 48 (https://dejure.org/2007,14868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 29.01.2008)

    Telefonanbieter muss Kunden auf mögliche Netzfehler hinweisen

  • heise.de (Pressebericht, 29.01.2008)

    Telefonanbieter muss Kunden auf mögliche Netzfehler hinweisen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht für Telefonanbieter

  • beck.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht für Telefonanbieter

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 496
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11

    Telekommunikationsdienstleistungsvertrag: Hinweispflichten eines Anbieters auf

    Auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung werden Hinweis- und Aufklärungspflichten des Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber seinen Kunden zur Vermeidung unerwartet hoher Rechnungen für unterschiedliche Konstellationen angenommen (OLG Schleswig MMR 2011, 836, 837 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 838; LG Münster K&R 2011, 359, 360 jeweils zur Aktualisierung von Navigationskarten mit großem Datenvolumen auf einem neu erworbenen beziehungsweise vermieteten Mobilfunkgerät; LG Kleve, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 O 9/11, juris Rn. 22 zum Entstehen hoher nutzungsabhängiger Durchleitungsgebühren im Ausland [Roaming] bei Vereinbarung einer Flatrate im Inlandsverkehr; LG Bonn K&R 2010, 679 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 680, 681 zur ständigen Verbindung eines Routers mit dem Internet bei zeitabhängigem Tarif; LG Kiel MMR 2003, 422, 423 zur Einwahl in das Internet zu beinahe 200-fachen Kosten einer Standardverbindung; AG Frankfurt am Main MMR 2008, 496, 497 zum permanenten Einwählen eines Mobiltelefons in einen analogen Internetzugang; vgl. auch Landesgericht Feldkirch [Österreich], Urteil vom 7. September 2010 - 2 R 284/10w, im Internet abrufbar unter www.vol.at/2012/02/Entscheidung-LG-Feldkirch-2r284§ 10w.pdf zum unbeabsichtigten Roaming im Grenzgebiet).
  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 71/12

    Vertrag über die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses:

    Vielmehr schließt sich der Senat - unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen technischen Mittel im maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung standen - der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Gegenauffassung an, nach der der Telekommunikationsanbieter bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten (wie hier: ständige Verbindung eines Routers mit dem Internet bei zeitabhängigem Tarif), das zu einer Kostenexplosion führt, zur Schadensbegrenzung verpflichtet ist, den Kunden zu warnen und den Internetzugang gegebenenfalls kurzfristig zu sperren (LG Bonn, K&R 2010, 679 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 680, 681 f; siehe auch LG Kleve, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 O 9/11, juris Rn. 22 zum Entstehen hoher nutzungsabhängiger Durchleitungsgebühren im Ausland [Roaming] bei Vereinbarung einer Flatrate im Inlandsverkehr; LG Kiel, MMR 2003, 422, 423 zur Einwahl in das Internet zu beinahe 200-fachen Kosten einer Standardverbindung; AG Frankfurt am Main MMR 2008, 496, 497 zum permanenten Einwählen eines Mobiltelefons in einen analogen Internetzugang; vgl. auch Landesgericht Feldkirch [Österreich], Urteil vom 7. September 2010 - 2 R 284/10w, im Internet abrufbar unter www.vol.at/2012/02/Entscheidung-LG-Feldkirch-2r284§ 10w.pdf zum unbeabsichtigten Roaming im Grenzgebiet; siehe ferner OLG Schleswig, MMR 2011, 836, 837 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 838; LG Münster, K&R 2011, 359, 360 jeweils zur Aktualisierung von Navigationskarten mit großem Datenvolumen auf einem neu erworbenen beziehungsweise vermieteten Mobilfunkgerät).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 05.04.2019 - 219 C 21/19

    EU-Roaming: Info- und Warnpflichten Mobilfunkanbieter

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6. 2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496).

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).".

  • LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bzgl. der vom Mobilfunkanbieter geltend

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig-Holstein, a.a.O.; LG Kleve, Urt. v. 15.06.11 - 2 O 9/11 - zitiert nach juris; LG Bonn MMR 10, 749; AG Frankfurt MMR 08, 496).
  • OLG Schleswig, 15.09.2011 - 16 U 140/10

    Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden

    Die Verletzung von Nebenpflichten kann dazu führen, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB entgegen steht (LG Münster, Urteil vom 18. Januar 2011 - 6 S 93/10 -, K&R 2011, 359, zitiert nach juris; AG Frankfurt, Urteil vom 2. November 2007 - 32 C 1949/07 -, CR 2008, 225, zitiert nach juris).
  • LG Münster, 18.01.2011 - 6 S 93/10

    Beratungspflicht von Mobilfunkprovidern bei Tarifauswahl

    Da bereits die dargestellte Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflicht den geltend gemachten Vergütungsanspruch der Firma F zu Fall bringt, kann dahinstehen, ob - wofür viel spricht - die Mobilfunkanbieterin auch nach Vertragsschluss bestehende Hinweis- und Schutzpflichten verletzt hat (vgl. insoweit auch LG Bonn, Urteil vom 01.06.2010, Az: 7 O 470/09; AG Frankfurt, MMR 2008, 496f).
  • AG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 C 33/18

    Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6. 2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496).

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).

  • LG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 O 33/18

    EU-Roaming-Nutzer - Roaminggebühren durch Mobilfunkanbieter

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6. 2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496).

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).

  • LG Hamburg, 03.02.2012 - 317 S 78/11

    Internetkosten - Hinweispflichten des Providers

    Auch das AG Frankfurt geht in seiner Entscheidung vom 2.11.2007, Az. 32 C 1949/07, von einer entsprechenden Hinweispflicht aus, weil die dauernde Interneteinwahl dem Provider hätte auffallen können und müssen; welche Umstände jedoch dazu führen sollten, dass eine rechtliche Verpflichtung zur Kontrolle der maßgeblichen Umstände besteht, wird nicht ausgeführt.
  • LG Kiel, 19.11.2010 - 2 O 139/10

    Anspruch auf Zahlung der Verbindungsentgelte aus dem abgeschlossenen

    Denn auch nach der von dem Beklagten zitierten Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt vom 2. November 2007 (CR 2008, 225) besteht eine Hinweispflicht, deren Verletzung zum Ausschluss des vereinbarten Nutzungsentgelts führen kann, nur bei einer zweifelsfrei als technischen Fehler erkannten Störung.
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