Weitere Entscheidung unten: AG Nürnberg, 22.02.2016

Rechtsprechung
   AG Nürnberg, 28.10.2015 - 32 C 4607/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36040
AG Nürnberg, 28.10.2015 - 32 C 4607/15 (https://dejure.org/2015,36040)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 28.10.2015 - 32 C 4607/15 (https://dejure.org/2015,36040)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 32 C 4607/15 (https://dejure.org/2015,36040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 97 Abs. 1, 97 Abs. 2, 97a Abs. 3, 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG

  • damm-legal.de

    Museum hat kein monopolartiges Recht, seine Werke zu fotografieren und diese Fotos gewerblich zu nutzen

  • online-und-recht.de

    Keine Urheberrechtsverletzung bei Verwendung des Wagner-Portraits

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Museum hat kein monopolartiges Recht, seine Werke zu fotografieren und diese Fotos gewerblich zu nutzen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Lichtbildschutz bei Verwendung des Wagner-Portraits

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kein Lichtbildschutz bei Ablichtungen gemeinfreier Werke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Lichtbildschutz bei Ablichtung von gemeinfreien Werken

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Gewerbliche Nutzung gemeinfreier Werke zulässig?

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Kein Lichtbildschutz: Fotos von gemeinfreien Werken dürfen frei verwendet werden

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Reproduktionsfotografie gemeinfreier Werke nicht schützenswert

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Fotografie eines gemeinfreien Werks ist nicht urheberrechtlich geschützt

Besprechungen u.ä.

  • lausen.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ist Gemeinfreiheit jetzt ansteckend? Zum Schutz von Reproduktionsfotografien

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • hoesmann.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Reiss-Engelhorn-Museum scheitert mit Klage gegen Wikipedia-Foto

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88

    Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte;

    Auszug aus AG Nürnberg, 28.10.2015 - 32 C 4607/15
    Dabei ist insbesondere auszuführen, dass selbst der BGH in seiner Entscheidung Bibelreproduktion (Urteil vom 08.11.1989, Az: I ZR 14/88, zitiert nach Juris) die grundsätzliche Problematik erkannte.
  • LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15

    Reproduktionsfotografie - Urheberrechtsverletzung im Internet: Veröffentlichung

    In dem Rechtsstreit Amtsgericht Nürnberg - 32 C 4607/15 - liegt eine die erste Instanz abschließende Entscheidung noch nicht vor (Anlage K 23).
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Rechtsprechung
   AG Nürnberg, 22.02.2016 - 32 C 4607/15   

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https://dejure.org/2016,9049
AG Nürnberg, 22.02.2016 - 32 C 4607/15 (https://dejure.org/2016,9049)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 22.02.2016 - 32 C 4607/15 (https://dejure.org/2016,9049)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - 32 C 4607/15 (https://dejure.org/2016,9049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus AG Nürnberg, 22.02.2016 - 32 C 4607/15
    Dies ist auch in der Rechtsprechung des BGH anerkannt worden (BGH GRUR 2001, S. 755 - Telefonkarte; BGH GRUR 1990, S. 669 - Bibelreproduktion).

    In einer späteren Entscheidung (BGH GRUR 2001, S. 755 ff. - Telefonkarte), verdeutlichte der BGH, dass dies auch für andere Vorlagen, insbesondere eine Grafik, gelte.

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88

    Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte;

    Auszug aus AG Nürnberg, 22.02.2016 - 32 C 4607/15
    Dies ist auch in der Rechtsprechung des BGH anerkannt worden (BGH GRUR 2001, S. 755 - Telefonkarte; BGH GRUR 1990, S. 669 - Bibelreproduktion).

    So hat auch bereits der BGH erkannt, dass bei der rein fotomechanischen bzw. technischen Anfertigung von Kopien von Lichtbildwerken oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken als Vorlagen letztlich ein Schutzbedürfnis abzulehnen sei, da ansonsten die Regeln der Gemeinfreiheit umgangen würden (BGH, GRUR 1990, 669 ff., S. 674 - Bibelreproduktion).

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 239/06

    CAD-Software

    Auszug aus AG Nürnberg, 22.02.2016 - 32 C 4607/15
    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass jeder, der ein fremdes Werk oder ein sonstiges geschütztes Leistungsschutzrecht nutzen will, sich über die Rechtmäßigkeit seiner Handlung Gewissheit verschaffen muss (BGH GRUR 2009 S. 864; Nordemann in Fromm/Nordemann, 11. Auflage, § 97, Rn. 64 mwN).
  • LG Berlin, 19.05.2015 - 16 O 175/15

    Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Reproduktions-Fotografien

    Auszug aus AG Nürnberg, 22.02.2016 - 32 C 4607/15
    Insoweit hatte das Gericht aus den Anlagen der Klägerin, namentlich der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 19.05.2015, Az: 16 O 175/15, einen Sachvortrag entnommen hinsichtlich der Zulassung von eigenständig erstellten Fotografien innerhalb der Räumlichkeiten der Klägerin, der bis zu diesem Zeitpunkt zwischen den Parteien nicht näher erörtert worden war.
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1996 - 20 U 115/95

    Beuys-Fotografien

    Auszug aus AG Nürnberg, 22.02.2016 - 32 C 4607/15
    In der Entscheidung des OLG Düsseldorf (GRUR 1997, S. 49 - Bezys-Fotografien) spielte diese Frage keine entscheidungserhebliche Rolle.
  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus AG Nürnberg, 22.02.2016 - 32 C 4607/15
    Wenn der Schaden zulässigerweise durch das Gericht gemäß § 287 ZPO geschätzt werden kann und darf, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein unbestimmter Klageantrag unter Angabe eines Mindestbetrages zulässig ist (BGH, Urteil vom 13.12.1951, Az: III ZR 144/50, zitiert nach Beck-Online).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

    Auszug aus AG Nürnberg, 22.02.2016 - 32 C 4607/15
    Die Verdoppelung der Lizenzgebühr bei fehlender Angabe des Urhebers bei Lichtbildern ist zur Überzeugung des Gerichts diesem § 97 Abs. 2 S. 4 UrhG zuzuordnen, auch wenn dies in der Rechtsprechung zum Teil nicht als immaterieller sondern als materieller Schadensersatz gewertet wird (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, S. 393 ff.).
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