Weitere Entscheidung unten: AG Frankfurt/Main, 24.07.2009

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   AG Frankfurt/Main, 05.06.2009 - 32 C 739/09 - 48   

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https://dejure.org/2009,24568
AG Frankfurt/Main, 05.06.2009 - 32 C 739/09 - 48 (https://dejure.org/2009,24568)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.06.2009 - 32 C 739/09 - 48 (https://dejure.org/2009,24568)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 32 C 739/09 - 48 (https://dejure.org/2009,24568)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 19a, 97a UrhG
    Filesharing - Der Missbrauch des Anschlusses durch Dritte muss durch den Anschlussinhaber nachgewiesen werden

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 683, 670 BGB; 19a; 97a UrhG
    DigiProtect muss Rechtsanwalt noch nicht bezahlt haben, um Abmahnkosten geltend machen zu können - Zur Höhe des Schadensersatzes und zur Abmahnpauschale in Höhe von 100,00 EUR

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 263 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 05.06.2009 - 32 C 739/09
    Unter dem 21.8.2008 gab der Beklagte daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab (Kopie Bl. 76 d.A.) und teilte mit Schreiben seines Bevollmächtigten vom 22.8.2008 (Kopie Bl. 75 d.A.) mit, er habe die fraglichen Dateien nicht selbst getauscht und verwies auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2007, Aktenzeichen 11 W 58/07.
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 05.06.2009 - 32 C 739/09
    Das Gericht folgt zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Abmahnkosten der ständigen höchstrichterlichen Rechsprechung (BGH, NJW 1970, 243; NJW 2002, 1494; Wandtke/Bullinger; Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 97 a UrhG Rdn. 30 mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand vor dem Inkrafttreten des § 97 a UrhG, der nunmehr den Erstattungsanspruch regelt, zum 1.9.2008).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 05.06.2009 - 32 C 739/09
    Das Gericht folgt zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Abmahnkosten der ständigen höchstrichterlichen Rechsprechung (BGH, NJW 1970, 243; NJW 2002, 1494; Wandtke/Bullinger; Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 97 a UrhG Rdn. 30 mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand vor dem Inkrafttreten des § 97 a UrhG, der nunmehr den Erstattungsanspruch regelt, zum 1.9.2008).
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   AG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 32 C 739/09 - 48   

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https://dejure.org/2009,34270
AG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 32 C 739/09 - 48 (https://dejure.org/2009,34270)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.07.2009 - 32 C 739/09 - 48 (https://dejure.org/2009,34270)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 32 C 739/09 - 48 (https://dejure.org/2009,34270)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 32 C 739/09
    Unter dem 21.8.2008 gab der Beklagte daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab (Kopie Bl. 76 d.A.) und teilte mit Schreiben seines Bevollmächtigten vom 22.8.2008 (Kopie Bl. 75 d.A.) mit, er habe die fraglichen Dateien nicht selbst getauscht und verwies auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2007, Aktenzeichen 11 W 58/07.
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 32 C 739/09
    Das Gericht folgt zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Abmahnkosten der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NJW 1970, 243; NJW 2002, 1494; Wandtke/Bullinger; Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 97 a UrhG Rdn. 30 mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand vor dem Inkrafttreten des § 97 a UrhG, der nunmehr den Erstattungsanspruch regelt, zum 1.9.2008).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 32 C 739/09
    Das Gericht folgt zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Abmahnkosten der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NJW 1970, 243; NJW 2002, 1494; Wandtke/Bullinger; Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 97 a UrhG Rdn. 30 mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand vor dem Inkrafttreten des § 97 a UrhG, der nunmehr den Erstattungsanspruch regelt, zum 1.9.2008).
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