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   ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13   

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ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13 (https://dejure.org/2015,75749)
ArbG München, Entscheidung vom 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13 (https://dejure.org/2015,75749)
ArbG München, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 32 Ca 14732/13 (https://dejure.org/2015,75749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung: AGB-Kontrolle von Änderungsvereinbarungen (BayernLB)

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13
    Außerdem hat das BAG mit Urteil vom 15.05.2012 in mehreren Entscheidungen ( u.a. Aktenzeichen 3 AZR 610/11) festgestellt, dass die in dem beschriebenen Zeitraum eingetretenen Mitarbeiter, die mindestens 20 Jahre im Bankgewerbe beschäftigt sind, davon mindestens 10 Jahre bei der Beklagten, die eine gute Beurteilung durch ihren Vorgesetzten erhalten haben und in einer gesundheitlichen Verfassung sind, die eine vorzeitige Zurruhesetzung nicht erwarten lässt, einen Anspruch aus betrieblicher Übung auf den Abschluss eines bei der Beklagten üblichen Versorgungsvertrages (Versorgungsrecht) haben, der u.a. einen besonderen Kündigungsschutz, eine Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe bei Arbeitsunfähigkeit, sowie eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung beinhaltet.

    Der Klagepartei stand grundsätzlich ein Anspruch aus betrieblicher Übung auf Erteilung einer Versorgungszusage (Versorgungsrecht) nach beamtenähnlichen Grundsätzen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu (BAG 15.05.2012, 3 AZR 610/11 u.a., zitiert nach juris).

    Auch das BAG, das in seinen Entscheidungen vom 15.05.2012 (3 AZR 610/11 u.a., zitiert nach juris) zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt ist als die Beklagte, drückt insofern nur eine bindende Rechtsmeinung aus, stellt aber keine Tatsachen fest.

    Es fehlt nachvollziehbarer Vortrag der Klagepartei, weshalb die im Anfechtungsschreiben vom 08.05.2013 erklärte Anfechtung geeignet sein soll, die Frist des § 121 Abs. 1 BGB zu wahren, nachdem das BAG bereits am 15.05.2012 (3 AZR 610/11 u.a.) geklärt hatte, dass grundsätzlich bei Abgabe der Willenserklärung ein Anspruch auf eine Versorgungszusage bestand.

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 47/09

    Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes

    Auszug aus ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13
    Solche einseitigen Erwartungen einer Partei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrundeliegenden gemeinschaftlichen Geschäftswillen beider Parteien aufgenommen worden sind (st. Rspr: s. BGH 27.06.2012, XII ZR 47/09, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13
    Subjektive Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluss des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsame Vorstellung beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG 08.10.2009, 2 AZR 235/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines

    Auszug aus ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13
    Dass vorliegend andere Rechtsauffassungen möglich waren, zeigen nicht nur die gutachterlichen Beurteilungen, die die Beklagte eingeholt hat, sondern auch einige erstinstanzliche Entscheidungen des Arbeitsgerichts München, die insoweit die Auffassung der Be klagten gestützt haben (s. hierzu auch die Rechtsprechung zu fehlendem Verschulden, wenn ein Verhalten auf vertretbaren Rechtspositionen beruht: BGH XI ZR 356/09 und BAG 13.7.2006, 8 AZR 303/05, Rn 23 zu des § 613a Abs. 5 BGB: eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen ist dann nicht fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber bei angemessener Prüfung der Rechtslage, die ggf. die Einholung von Rechtsrat über die höchstrichterliche Rechtsprechung beinhaltet, rechtlich vertretbare Positionen gegenüber dem Arbeitnehmer kundtut; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87

    Prüfungsmaßstab bei befristetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13
    Ein eventueller Irrtum über die Rechtsfolge einer wirksamen vertraglichen Aufhebung eines Anspruchs auf Erteilung einer Versorgungszusage wäre unbeachtlich (so BAG 30.10.1987, 7 AZR 115/87 bei Nichtwissen, dass durch den Abschluss eines befristeten Vertrages der unbefristete vorhergehende Vertrag endet).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13
    Dass vorliegend andere Rechtsauffassungen möglich waren, zeigen nicht nur die gutachterlichen Beurteilungen, die die Beklagte eingeholt hat, sondern auch einige erstinstanzliche Entscheidungen des Arbeitsgerichts München, die insoweit die Auffassung der Be klagten gestützt haben (s. hierzu auch die Rechtsprechung zu fehlendem Verschulden, wenn ein Verhalten auf vertretbaren Rechtspositionen beruht: BGH XI ZR 356/09 und BAG 13.7.2006, 8 AZR 303/05, Rn 23 zu des § 613a Abs. 5 BGB: eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen ist dann nicht fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber bei angemessener Prüfung der Rechtslage, die ggf. die Einholung von Rechtsrat über die höchstrichterliche Rechtsprechung beinhaltet, rechtlich vertretbare Positionen gegenüber dem Arbeitnehmer kundtut; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89

    Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

    Auszug aus ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13
    Das Transparenzgebot will den Verwender nicht zwingen, jede Allgemeine Geschäftsbedingung gleichsam mit einem Kommentar zu versehen (BGH 10.07.1990, XI ZR 275/89, zitiert nach juris: AGB können nicht stets so formuliert werden, dass dem Kunden jedes eigene Nachdenken erspart bleibt).
  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13
    Abreden unmittelbar über den Gegenstand des Vertrages unterliegen aus Gründen der Vertragsfreiheit keiner Inhaltskontrolle (BAG 08.05.2008, 6 AZR 517/07, Rn 22, zitiert nach juris, zu einem Aufhebungsvertrag).
  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

    Auszug aus ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13
    Hierzu muss zwischen den Erwartungen des Vertragspartners und dem Klauselinhalt eine Diskrepanz bestehen (BGH 11.12.2003, III ZR 118/03, Rn 19 ff, zitiert nach juris).
  • LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 904/15

    Versorgungszusage - betriebliche Altersversorgung; Versorgungsvertrag;

    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Klagepartei wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 01.07.2015, Az. 32 Ca 14732/13 aufgehoben.

    die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13 - zurückzuweisen.

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