Rechtsprechung
LG Stuttgart, 21.06.2005 - 32 O 170/04 KfH |
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Stuttgarter 3 -, vereinbarte Fälligkeit der Provision mit Anerkenntnis der Abrechnung, formularmäßiges Zurückbehaltungsrecht bis zur Abgabe eines Anerkenntnisses, negatives Schuldanerkenntnis, Einigung über die Abrechnung, Anspruch des VV auf Buchauszug, erforderliche ...
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 15 W 38/05
Keine Beteiligung der Nebenintervenienten der Anfechtungsklage als …
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die vom Senat zu Informationszwecken beigezogene Akte 32 O 170/04 des Landgerichts Düsseldorf Bezug genommen.Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag der Antragstellerin mit Beschluss vom 13. Januar 2005, der ohne vorherige mündliche Verhandlung ergangen ist, festgestellt, dass die Erhebung der Klagen durch die Antragsgegner vor dem Landgericht Düsseldorf - 32 O 148/04, 32 O 149/04 und 32 O 170/04 - der Eintragung des in der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 30. August 2004 gefassten Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen.
1. Soweit der Antragsgegner zu 4) einen Verfahrensfehler des Senats, letztlich aber wohl schon des Landgerichts, darin sieht, dass die Nebenintervenienten aus den Verfahren 32 O 148/04 und 32 O 170/04 des Landgerichts Düsseldorf weder erstinstanzlich noch zweitinstanzlich von Amts wegen an dem vorliegenden Unbedenklichkeitsverfahren beteiligt worden sind, greift dieser Einwand nicht durch.