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   LG Kiel, 29.08.2006 - 32 Qs 52/06   

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https://dejure.org/2006,13325
LG Kiel, 29.08.2006 - 32 Qs 52/06 (https://dejure.org/2006,13325)
LG Kiel, Entscheidung vom 29.08.2006 - 32 Qs 52/06 (https://dejure.org/2006,13325)
LG Kiel, Entscheidung vom 29. August 2006 - 32 Qs 52/06 (https://dejure.org/2006,13325)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstreckung der Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten auf den Zeitraum vor der Bestellung des Rechtsanwalts im Rahmen einer Verfahrensverbindung; Erfordernis des unmittelbaren Bevorstehens einer Beiordnung oder Bestellung des Rechtsanwalts

  • Burhoff online

    Erstreckung; Beiordnungsantrag; Voraussetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 48 Abs. 5 S. 3; StPO § 140 Abs. 1 Nr. 5
    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung, Erstreckung ohne ausdrücklichen Beiordnungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erstreckung - Voraussetzungen für Erstreckung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 28.09.2005 - 505 Qs 167/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf später

    Auszug aus LG Kiel, 29.08.2006 - 32 Qs 52/06
    Das Amtsgericht hat dazu hier unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (JurBüro 2006, 29) die Auffassung vertreten, die Beiordnung stehe nur dann unmittelbar bevor, wenn vor Verbindung im hinzuverbundenen Verfahren ein Beiordnungsantrag gestellt gewesen sei.
  • LG Cottbus, 13.11.2012 - 24 Qs 399/11

    Pflichtverteidigung: Erfordernis eines Erstreckungsantrags vor

    15 Zwar hatte der Verteidiger in den hinzuverbundenen Verfahren vor der Verbindung keinen Antrag auf Bestellung als Pflichtverteidiger gestellt; jedoch ist eine solche Antragstellung auch nicht notwendig (vgl. KG a.a.O.; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 261 f.; LG Kiel, Beschluss vom 29.08.2006, Az. 32 Qs 52/06 - juris - Burhoff a.a.O., Rdnr.: 26).
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