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   OLG Celle, 08.09.2009 - 32 Ss 103/09   

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https://dejure.org/2009,4771
OLG Celle, 08.09.2009 - 32 Ss 103/09 (https://dejure.org/2009,4771)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.09.2009 - 32 Ss 103/09 (https://dejure.org/2009,4771)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. September 2009 - 32 Ss 103/09 (https://dejure.org/2009,4771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz: Zumutbarkeit der Erlangung eines Passes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 Abs. 2 AufenthG; § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
    Passversagung durch den Heimatstaat bei Weigerung der Wehrdienstableistung als fehlender Rechtfertigungsgrund für den ausländerrechtlichen Verstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Passversagung durch den Heimatstaat bei Weigerung der Wehrdienstableistung als fehlender Rechtfertigungsgrund für den ausländerrechtlichen Verstoß

  • Judicialis

    AufenthG § 48 Abs. 2; ; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 48 Abs. 2; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 1
    Passversagung durch den Heimatstaat bei Weigerung der Wehrdienstableitung als fehlender Rechtfertigungsgrund für den ausländerrechtlichen Verstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Türkische Wehrpflicht und deutsche Strafgewalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Nichtableistung des Wehrdienstes in der Türkei - Folgen für eine Strafbarkeit in Deutschland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 173
  • NStZ-RR 2010, 298
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 25.07.2005 - 22 Ss 26/05

    Ausländer; Ausweisersatz; Duldungsanspruch; Heimatstaat; Passerlangung;

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 32 Ss 103/09
    Eine entsprechende Weigerung führt daher zur Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (Aufgabe von OLG Celle, Beschluss v. 25.7.2005, 22 Ss 26/05, veröffentlicht u.a. in StraFo 2005, 434).

    Der Senat hat im Jahre 2005 in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass einem Ausländer die Erlangung eines Passes nicht zumutbar sei, wenn der Heimatstaat die Passerteilung von sachfremden Gesichtspunkten abhängig mache, und die Frage der Ableistung des Wehrdienstes als solchen sachfremden Gesichtspunkt anerkannt (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2005, 22 Ss 26/05, StraFo 2005, 434).

  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 113/08

    Pflicht des Verteidigers zum Widerspruch bei (vermeintlich) falscher Auslegung

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 32 Ss 103/09
    Jedenfalls hätte es aber eines entsprechenden Hinweises des Angeklagten bedurft, dass der Antrag so verstanden werden sollte, nachdem die Kammer den Antrag ersichtlich nur auf den objektiven Status des Angeklagten bezogen hatte und diesen als unerheblich angesehen hatte (zur Hinweispflicht des Angeklagten bei Missverständnissen vgl. nur BGH StV 2009, 62; BGH StV 2001, 436, BGH NStZ-RR 2008, 382).
  • BGH, 14.08.2008 - 3 StR 181/08

    Beweisantrag (Konnexität); Beweisermittlungsantrag; Zeugenbeweis (Beweisziel;

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 32 Ss 103/09
    Jedenfalls hätte es aber eines entsprechenden Hinweises des Angeklagten bedurft, dass der Antrag so verstanden werden sollte, nachdem die Kammer den Antrag ersichtlich nur auf den objektiven Status des Angeklagten bezogen hatte und diesen als unerheblich angesehen hatte (zur Hinweispflicht des Angeklagten bei Missverständnissen vgl. nur BGH StV 2009, 62; BGH StV 2001, 436, BGH NStZ-RR 2008, 382).
  • BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01

    Beweisantrag; Prozeßverschleppungsabsicht eines Verteidigers (Darlegung der

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 32 Ss 103/09
    Jedenfalls hätte es aber eines entsprechenden Hinweises des Angeklagten bedurft, dass der Antrag so verstanden werden sollte, nachdem die Kammer den Antrag ersichtlich nur auf den objektiven Status des Angeklagten bezogen hatte und diesen als unerheblich angesehen hatte (zur Hinweispflicht des Angeklagten bei Missverständnissen vgl. nur BGH StV 2009, 62; BGH StV 2001, 436, BGH NStZ-RR 2008, 382).
  • VG Saarlouis, 03.04.2006 - 6 K 51/05

    Keine Aufenthaltserlaubnis bei Weigerung, beim türkischen Generalkonsulat einen

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 32 Ss 103/09
    Auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Ableistung der Wehrpflicht zu den zumutbaren Pflichten eines Ausländers gehört, um einen Pass zu erlangen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. August 2002, 11 PA 284/02, zitiert nach JURIS; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 3. April 2006, 6 K 51/05, Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 3. August 2006, 4 A 1493/04).
  • OVG Hamburg, 02.09.1998 - 5 Bf 418/98

    Kriegsdienstverweigerung; Europäische Menschenrechtskonvention

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 32 Ss 103/09
    Dabei ist u. a. von Bedeutung, dass ein völkerrechtlich anerkanntes Menschenrecht auf Wehrdienst-/Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht universell anerkannt ist und auch nicht aus Art. 9 EMRK abgeleitet werden kann (vgl. dazu OVG Hamburg, NVwZ-RR 1999, 342).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 11 PA 284/02

    Duldung; rechtmäßiger Aufenthalt; Reiseausweis; Staatenlos; Staatsangehörigkeit;

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 32 Ss 103/09
    Auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Ableistung der Wehrpflicht zu den zumutbaren Pflichten eines Ausländers gehört, um einen Pass zu erlangen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. August 2002, 11 PA 284/02, zitiert nach JURIS; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 3. April 2006, 6 K 51/05, Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 3. August 2006, 4 A 1493/04).
  • VG Stade, 03.08.2006 - 4 A 1493/04

    Unbegründetheit einer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 32 Ss 103/09
    Auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Ableistung der Wehrpflicht zu den zumutbaren Pflichten eines Ausländers gehört, um einen Pass zu erlangen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. August 2002, 11 PA 284/02, zitiert nach JURIS; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 3. April 2006, 6 K 51/05, Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 3. August 2006, 4 A 1493/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2017 - L 7 AS 1794/15

    Erstattung der vom türkischen Konsulat erhobenen und von dem

    Allerdings wurde die Strafbarkeit aufgrund einer Verletzung der Passpflicht bereits wiederholt auch dann bejaht, wenn die ausländische Passbehörde die Ausstellung des Reisepasses von der Ableistung von Wehrdienst im Ausland abhängig machte und ein Ausländer nicht über die - erheblichen - finanziellen Mittel verfügte, um sich von der Wehrdienstpflicht zu befreien (vgl. Oberlandesgericht [OLG] München, Beschluss vom 16. November 2010 - 4St RR 157/10 -, juris Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2009 - 32 Ss 103/09 -, juris Rn. 6; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. April 2010 - 4 Ss 46/10 -, juris Rn. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2011 - L 8 AY 7/11
    Darüber hinaus stellt nach ganz überwiegend in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertretener Auffassung die Stellung eines Wiedereinbürgerungsantrags beim türkischen Generalkonsulat und die damit verbundene verbindliche Erklärung des Betroffenen, den Wehrdienst ableisten zu wollen, eine zumutbare Mitwirkungshandlung dar (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. August 2002 11 PA 284/02 ; Beschluss vom 2. März 2007 11 LA 189/06 ; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 3. April 2006 6 K 51/05 ; VG Stade, Urteil vom 3. August 2006 4 A 1493/04 ; ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2009 32 Ss 103/09 ).

    Denn ein völkerrechtlich universell anerkanntes Menschenrecht auf Wehrdienst-/ Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gibt es nicht und kann auch nicht aus Artikel 9 EMRK abgeleitet werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2009, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. März 2007, a. a. O.).

    Dies könnte anders zu beurteilen sein, wenn im konkreten Fall der Erfüllung der Wehrpflicht unzumutbare Hinderungsgründe entgegenstünden, wie z. B. die Annahme politischer Verfolgung wegen der vorausgehenden Wehrdienstverweigerung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2009, a. a. O.).

  • OLG Stuttgart, 06.04.2010 - 4 Ss 46/10

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts eines türkischen

    Darüber hinaus ist in der Regel die Erfüllung der Wehrpflicht bei seinem Herkunftsstaat ebenso zumutbar wie die Zahlung eines Geldbetrages für dessen behördliche Maßnahmen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4 AufenthV; vgl. OLG Celle NStZ 2010, 173).
  • KG, 23.04.2013 - 161 Ss 92/13

    Zur Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts

    Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. BayObLG aaO; OLG Celle StraFo 2005, 434 [insoweit durch die neuere Entscheidung OLG Celle NStZ 2010, 173 nicht aufgegeben]).
  • OLG München, 16.11.2010 - 4St RR 157/10

    Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht: Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes

    Insoweit schließt sich der Senat ausdrücklich der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle an (Beschluss vom 8. September 2009 - Aktenzeichen 32 Ss 103/09 - Rdn. 6 zit. nach juris).
  • VG Potsdam, 13.12.2011 - 8 L 669/11

    Aufenthaltserlaubnis

    Infolgedessen ist es keineswegs ein sachfremder Grund, wenn ein Staat die Passerteilung von der Erfüllung der Wehrpflicht abhängig macht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2009 - 32 Ss 103/09 -, zit. nach juris, Rn. 6).
  • BayObLG, 28.04.2023 - 201 StRR 14/23

    Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bei Stellung eines Asylfolgeantrags

    Ein Ausländer kann einen Pass grundsätzlich nur dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Celle NStZ 2010, 173).
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