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   OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09   

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OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09 (https://dejure.org/2009,1792)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.10.2009 - 32 Ss 113/09 (https://dejure.org/2009,1792)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 32 Ss 113/09 (https://dejure.org/2009,1792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB; § 4 AltfahrzeugVO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unbefugte Abfallbeseitigung durch Verschenken eines Altautos zum Zwecke des Ausschlachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbefugte Abfallbeseitigung durch Verschenken eines Altautos zum Zwecke des Ausschlachtens

  • Judicialis

    StGB § 326 Abs. 1 Nr. 4 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 326 Abs. 1 Nr. 4a
    Unbefugte Abfallbeseitigung durch Verschenken eines Altautos zum Zwecke des Ausschlachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 326 Abs 1 Nr 4 a StGB, AltfahrzeugVO § 4
    Die Abgabe eines schrottreifen Autos an eine Privatperson ist eine Straftat

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Wer ein altes Fahrzeug "zum Ausschlachten" verschenkt, kann sich strafbar machen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorsicht beim Verschenken von Altfahrzeugen: Die Strafbarkeit winkt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    § 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB
    Verschenken eines nicht mehr fahrbereiten Altfahrzeugs an eine Privatperson zum Zweck des Ausschlachten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Halter kann sich durch Verschenken eines Autowracks zum «Ausschlachten» strafbar machen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Altautos darf man nicht einfach verschenken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Zum Ausschlachten" verschenkt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrzeug zum Ausschlachten überlassen kann Folgen haben!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Altautoentsorgung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autowrack verschenkt Wer sein Auto nicht ordnungsgemäß entsorgt, macht sich strafbar!

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wer sein Fahrzeug "zum Ausschlachten" verschenkt, kann sich strafbar machen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Abwrack-Autos nicht verschenken

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit durch Verschenken eines Altfahrzeuges

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abfallsünden: Verschenken eines alten Kraftfahrzeuges kann teuer werden

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Abwrack-Autos nicht verschenken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Verschenken eines alten (gebrauchsunfähigen) Kraftfahrzeugs kann teuer werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wer ein altes Fahrzeug "zum Ausschlachten" verschenkt, kann sich strafbar machen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Halter kann sich beim Verschenken eines alten Fahrzeugs "zum Ausschlachten" strafbar machen - Altfahrzeuge müssen anerkannter Annahmestelle überlassen werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.10.2009)

    Verschenken von Altauto zum "Ausschlachten" kann strafbar sein // Halter muss für ordnungsgemäße Entsorgung sorgen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Stuttgart, 05.04.2005 - 18 Qs 24/05

    Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen: Schrottreifes Autowrack auf

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09
    Die Frage, ob § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt jede theoretische Möglichkeit einer Verunreinigung ausreichen lässt oder dies der Einschränkung bedarf (vgl. hierzu OLG Braunschweig, NStZ-RR 2001, 42 f.; MüKo-Alt, StGB, Rn. 60 zu § 326 StGB; Anmerkung Iburg zu OLG Schleswig, NStZ 1997, 546 ff.; Anm. Henzler zu LG Stuttgart, NStZ 2006, 291 ff.), kann hier dahinstehen.

    Denn eine Gefährdungseignung wird selbst bei einschränkender Auslegung im Falle eines nicht mehr fahrtüchtigen Altfahrzeug auch dann vorliegen, wenn eine reale und gegenwärtige Gefahr eines unkontrollierten Austretens von umweltschädlichen Betriebsflüssigkeiten besteht (vgl. hierzu OLG Celle, NStZ 1996, 191 f.; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2001, 42 f. unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, dass ein noch ausschlachtbares Wrack ein Wirtschaftsgut darstellt; LG Stuttgart, NStZ 2006, 291 f.; einschränkend, im Ergebnis aber offen gelassen OLG Schleswig, NStZ 1997, 546).

  • OLG Schleswig, 20.05.1997 - 2 Ss 334/96
    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09
    Die Frage, ob § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt jede theoretische Möglichkeit einer Verunreinigung ausreichen lässt oder dies der Einschränkung bedarf (vgl. hierzu OLG Braunschweig, NStZ-RR 2001, 42 f.; MüKo-Alt, StGB, Rn. 60 zu § 326 StGB; Anmerkung Iburg zu OLG Schleswig, NStZ 1997, 546 ff.; Anm. Henzler zu LG Stuttgart, NStZ 2006, 291 ff.), kann hier dahinstehen.

    Denn eine Gefährdungseignung wird selbst bei einschränkender Auslegung im Falle eines nicht mehr fahrtüchtigen Altfahrzeug auch dann vorliegen, wenn eine reale und gegenwärtige Gefahr eines unkontrollierten Austretens von umweltschädlichen Betriebsflüssigkeiten besteht (vgl. hierzu OLG Celle, NStZ 1996, 191 f.; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2001, 42 f. unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, dass ein noch ausschlachtbares Wrack ein Wirtschaftsgut darstellt; LG Stuttgart, NStZ 2006, 291 f.; einschränkend, im Ergebnis aber offen gelassen OLG Schleswig, NStZ 1997, 546).

  • OLG Braunschweig, 10.05.2000 - 1 Ss 7/00

    Strafbarkeit der Lagerung von noch Betriebsflüssigkeiten enthaltenden Autowracks

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09
    Die Frage, ob § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt jede theoretische Möglichkeit einer Verunreinigung ausreichen lässt oder dies der Einschränkung bedarf (vgl. hierzu OLG Braunschweig, NStZ-RR 2001, 42 f.; MüKo-Alt, StGB, Rn. 60 zu § 326 StGB; Anmerkung Iburg zu OLG Schleswig, NStZ 1997, 546 ff.; Anm. Henzler zu LG Stuttgart, NStZ 2006, 291 ff.), kann hier dahinstehen.

    Denn eine Gefährdungseignung wird selbst bei einschränkender Auslegung im Falle eines nicht mehr fahrtüchtigen Altfahrzeug auch dann vorliegen, wenn eine reale und gegenwärtige Gefahr eines unkontrollierten Austretens von umweltschädlichen Betriebsflüssigkeiten besteht (vgl. hierzu OLG Celle, NStZ 1996, 191 f.; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2001, 42 f. unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, dass ein noch ausschlachtbares Wrack ein Wirtschaftsgut darstellt; LG Stuttgart, NStZ 2006, 291 f.; einschränkend, im Ergebnis aber offen gelassen OLG Schleswig, NStZ 1997, 546).

  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93

    Fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung (Umfang der Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09
    Nach der sog. Falisanentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 84 ff.) müsse sich der Abfallbesitzer, der einen anderen mit der Beseitigung umweltgefährdenden Abfalls beauftrage, vergewissern, dass dieser zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung tatsächlich imstande und rechtlich befugt sei.
  • BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96

    BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09
    Der strafrechtliche Abfallbegriff ist an den verwaltungsrechtlichen Abfallbegriff angelehnt (vgl. hierzu BGH 2 StR 339/96 vom 06.06.1997) und umfasst gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 KrW-/AbfG alle beweglichen Sachen, die vom Besitzer nicht oder nicht mehr verwendet werden und deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will (subjektiver Abfallbegriff, gewillkürter Abfall) oder entledigen muss (objektiver Abfallbegriff, Zwangsabfall).
  • BayObLG, 09.03.1995 - 3 ObOWi 19/95

    Schrottfahrzeuge; Flüssigkeit; Umweltgefährdung; Abfall

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09
    Denn das Ausschlachten stellt keinen Gebrauch eines Fahrzeugs zu seinem ursprünglichen Verwendungszweck dar (vgl. hierzu MüKo-Alt, StGB, Rn. 19 und 59 f. zu § 326 StGB; BayObLG, VRS 89 (1995), 238 ff.).
  • OLG Celle, 02.11.1995 - 3 Ss 144/95

    Abfallrecht; Abstellen von Autowracks auf einem Privatgrundstück

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09
    Denn eine Gefährdungseignung wird selbst bei einschränkender Auslegung im Falle eines nicht mehr fahrtüchtigen Altfahrzeug auch dann vorliegen, wenn eine reale und gegenwärtige Gefahr eines unkontrollierten Austretens von umweltschädlichen Betriebsflüssigkeiten besteht (vgl. hierzu OLG Celle, NStZ 1996, 191 f.; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2001, 42 f. unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, dass ein noch ausschlachtbares Wrack ein Wirtschaftsgut darstellt; LG Stuttgart, NStZ 2006, 291 f.; einschränkend, im Ergebnis aber offen gelassen OLG Schleswig, NStZ 1997, 546).
  • OLG Oldenburg, 21.07.2014 - 1 Ss 154/14

    Gewässerverunreinigung bei Verkehrsunfällen; Kein Nachholen des öffentlichen

    Dort ist bei fehlenden Sondernormen entscheidend, welche Sorgfalt ein "umweltbewusster Rechtsgenosse" (vgl. hierzu OLG Celle, Urteil vom 15. Oktober 2009 - 32 Ss 113/09 -, NdsRpfl 2010, 32) hätte walten lassen.
  • OLG Celle, 23.09.2015 - 2 Ss 158/15

    Vorsicht beim Verkauf von Altfahrzeugen!

    Das Oberlandesgericht Celle habe bereits in seinem Urteil vom 15. Oktober 2009 (32 Ss 113/09) ausgeführt, dass gemäß § 4 Altfahrzeugverordnung jeder, der sich eines Fahrzeugs entledigen will, verpflichtet sei, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.

    Allerdings umfasst auch der strafrechtliche Abfallbegriff nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will ("gewillkürter Abfall" oder subjektiver Abfallbegriff) oder entledigen muss ("Zwangsabfall" oder objektiver Abfallbegriff), vgl. BGH, Urteil v. 06.06.1997, 2 StR 339/06; OLG Celle, Urteil vom 15.10.2009, 32 Ss 113/09.

    Denn sofern der Pkw VW Passat im Januar 2013 nicht mehr fahrbereit gewesen wäre, dürfte er in Fortführung der hiesigen Rechtsprechung in jedem Fall dem strafrechtlichen Abfallbegriff des § 326 Abs. 1 StGB unterfallen (OLG Celle, Urteil v. 15.10.2009, 32 Ss 113/09).

  • OLG Stuttgart, 30.11.2022 - 1 Rv 15 Ss 647/22

    Einordnung eines abgemeldeten Fahrzeugs mit Korrosionen als Abfall bei Bedrohung

    "wenn umweltgefährdende Betriebsflüssigkeiten noch im Fahrzeug enthalten sind und auf Grund typischer Auslösungs- und Wirkungsketten eine immanente Gefährdungseignung gegeben ist, also ein bestimmter Zustand die typische Gefahr des Auslaufens dieser Flüssigkeiten auslöst; so wenn bei Schrottfahrzeugen Teile, die umweltgefährdende Flüssigkeiten enthalten, ausgeschlachtet sind oder werden sollen oder Eingriffe Dritter drohen, z.B. weil das Fahrzeug ungeschützt auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt ist, wobei es auf die konkrete Dichtigkeit der Leitungen nicht ankommt (MüKoStGB/A/f, 3, Aufl. 2019, StGB § 326 Rn. 73; LG Stuttgart NStZ 2006, 291; BayObLG NVwZ-RR 1995, 513; OLG Celle NStZ 1996, 191; OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 42; OLG Celle, Urt. V. 15.10.2009-32 Ss 113/09, BeckRS 2009, 27656; OVG Lüneburg NVwZ 2010, 1111; Landmann/Rohmer UmweWRI Beckmann, 97. EL Dezember 2021, KrWG § 3 Rn. 73).

    Dies folgt aus der Rechtsnatur des § 326 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt (vgl. erneut BGH, Beschl., v. 5. Juni 2021 - 2 StR 307/20, BeckRS 2021, 33665, Rn. 16; LG Stuttgart, NStZ 2006, 291; BayObLG NVwZ-RR 1995, 513; OLG Celle NStZ 1996, 191; OLG Celle, Urteil v. 15. Oktober 2009-32 Ss 113/09, BeckRS 2009, 27656; Sack, NStZ 1998, 198,199; Sack, NZV2005,179; Schönke/Schröder/ Heine/Schittenhelm, a.a.O., Rn. 8; einer Umgestaltung in ein konkretes Gefährdungsdelikt grundsätzlich entgegentretend Franzheim/Pfohl, Umweltstrafrecht, 2. Aufl. 2001, Rn. 276ff., 333; a.A. ohne nähere Begründung OLG Naumburg NStZ-RR 2017, 13 f.; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 9; mit Einschränkung bei Ausschlachten OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 42; Thomas Fischer, a.a.O., Rn. 19a; unklar ob sich der Autor der Auffassung des OLG Naumburg anschließt oder nur auf diese hinweist MüKoStGB/Alf, 3. Aufl. 2019, StGB § 326 Rn. 73).

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