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   OLG Celle, 09.11.2010 - 32 Ss 152/10   

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https://dejure.org/2010,9541
OLG Celle, 09.11.2010 - 32 Ss 152/10 (https://dejure.org/2010,9541)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2010 - 32 Ss 152/10 (https://dejure.org/2010,9541)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2010 - 32 Ss 152/10 (https://dejure.org/2010,9541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Geständnis, Anforderungen, Verständigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 244 Abs. 2 StPO; § 257c Abs. 1 StPO; § 257c Abs. 2 StPO
    Pflicht zur Ausschöpfung der Beweismittel trotz Verständigung im Strafverfahren; Würdigung des abgegebenen Geständnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Ausschöpfung der Beweismittel trotz Verständigung im Strafverfahren; Würdigung des abgegebenen Geständnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Ausschöpfung der Beweismittel trotz Verständigung im Strafverfahren; Würdigung des abgegebenen Geständnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 252
  • StV 2011, 341
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08

    Beihilfe (neutrale, berufstypische Handlungen; objektive Zurechnung; deliktischer

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2010 - 32 Ss 152/10
    a) Ungeachtet der durch das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (BGBl. I S. 2553) in die StPO eingefügten Vorschriften über die Verständigung mit ihrer Kernregelung in § 257c StPO sind die Tatgerichte auch bei einem auf einer Verständigung im Sinne der vorgenannten Vorschrift beruhenden Urteil nicht berechtigt, diesem einen Sachverhalt zugrunde zu legen, der nicht auf einer Überzeugungsbildung unter vollständiger Ausschöpfung des Beweismaterials beruht (vgl. BGH StV 2009, 232; Weider, in: Niemöller/Schlothauer/Weider, Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, 2010, Teil C Rn. 9; Niemöller ebenda, Teil B Rn. 78).

    Diese Anforderungen gelten auch dann, wenn der Angeklagte im Rahmen einer Verständigung ein Geständnis ablegt (BGH StV 2009, 232).

    Darüber hinaus muss der Tatrichter die innere Stimmigkeit des Geständnisses prüfen (BGHSt [GS] 50, 45, 49; BGH StV 2009, 232).

    Ein inhaltsleeres Formalgeständnis genügt als Grundlage für die entsprechenden Feststellungen des Tatgerichts nicht (BGH NStZ-RR 2007, 307, 309; BGH StV 2009, 232).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2010 - 32 Ss 152/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Zulässigkeit von Absprachen über den Inhalt von Urteilen, die auch nach der gesetzlichen Regelung über die Verständigung Bedeutung behält, untersteht die Ermittlung des wahren Sachverhalts durch den Tatrichter dem aus § 244 Abs. 2 StPO abzuleitenden und verfassungsrechtlich geforderten "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung" (BGHSt [GS] 50, 45, 48 unter Bezugnahme auf BVerfGE 63, 45, 61, BVerfG NJW 2003, 2444).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2010 - 32 Ss 152/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Zulässigkeit von Absprachen über den Inhalt von Urteilen, die auch nach der gesetzlichen Regelung über die Verständigung Bedeutung behält, untersteht die Ermittlung des wahren Sachverhalts durch den Tatrichter dem aus § 244 Abs. 2 StPO abzuleitenden und verfassungsrechtlich geforderten "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung" (BGHSt [GS] 50, 45, 48 unter Bezugnahme auf BVerfGE 63, 45, 61, BVerfG NJW 2003, 2444).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10

    Beweiskraft des fehlenden Negativattests

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2010 - 32 Ss 152/10
    Eine dennoch abgegebene Verzichtserklärung ist unwirksam (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 213 f.).
  • BGH, 13.06.2007 - 3 StR 162/07

    Aufklärungspflicht bei Verfahrensabsprachen (Überprüfung eines Geständnisses);

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2010 - 32 Ss 152/10
    Ein inhaltsleeres Formalgeständnis genügt als Grundlage für die entsprechenden Feststellungen des Tatgerichts nicht (BGH NStZ-RR 2007, 307, 309; BGH StV 2009, 232).
  • OLG Nürnberg, 10.08.2016 - 2 OLG 8 Ss 289/15

    Gegenstand einer Verständigung vor Berufungsgericht

    (1) Es ist nämlich zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt und auch im Hinblick auf sonstige Erkenntnisse keinen Glaubhaftigkeitsbedenken unterliegt (BVerfGE 133, 168 = NJW 2013, 1058 Rdn. 110 mit 129 nach juris; BGH - 3. Strafsenat - NStZ 2009, 467 Rdn. 5 nach juris; BGH - 3. Strafsenat - StraFo 2012, 232 Rdn. 7 nach juris; KG wis-tra 2015, 288 L Rdn. 13 nach juris; OLG Celle StV 2011, 341 Rdn.19 ff. nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt StPO a. a. O., § 257c Rdn. 17a).

    (2.2.) Zum anderen wird lediglich ein Formalgeständnis als alleinige Urteilsgrundlage für ungenügend erachtet (vgl. BVerfGE 133, 168 = NJW 2013, 1058 Rdn. 110 mit 129 nach juris; BGH NStZ-RR 2006, 187 Rdn. 3 nach juris; OLG Celle StV 2011, 341 Rdn.19 ff. nach juris; Eschelbach, in Beck-OK-StPO § 257c Rdn. 20 und 23).

  • OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen

    Die einseitige Verpflichtungserklärung war gesetzeswidrig (BVerfG Urteil vom 19. März 2013 NJW 2013 1058/1069 und 1070; Griesbaum-KK § 257c Rdn. 44) und konnte deshalb keiner Bindungswirkung oder Vertrauenstatbestand entfalten (BGH Beschluss vom 12. Juli.2011 Az.: 1 StR 274/11 zit. nach juris Rdn. 3), selbst wenn im Übrigen die Strafkammer den gesetzlich geforderten Dokumentations- und Transparenzanforderungen gerecht geworden ist und den Anforderungen des § 257c Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 244 Abs. 2 StPO folgend das verständigungsbasierte Geständnis einer Überprüfung durch Beweisaufnahme unterzogen hat (dazu BGH Beschluss vom 21. Januar 2012 Az.: 3 StR 285/11 zit. nach juris Rdn. 7; BGH NStZ-RR 2012 52; BGH Beschluss vom 22. September 2011 Az.: 2 StR 383/11 zit. nach juris Rdn. 3; OLG Celle Beschluss vom 9. November 2010 Az.: 32 Ss 152/10 zit. nach juris Rdn. 19 f.; BGH Beschluss vom 25. Juni 2013 Az.: 1 StR 163/13 zit. nach juris; BGH Beschluss vom 6. August 2013 Az.: 3 StR 212/13 zit. nach juris Rdn. 4).
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