Rechtsprechung
BPatG, 23.06.1999 - 32 W (pat) 102/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 28.04.2022 - 28 W (pat) 11/20 Bei der Prüfung der Unterscheidungskraft darf somit nicht (auch) eine solche Verwendung der Marke berücksichtigt werden, die nicht mehr vollständig dem angemeldeten, sondern einem davon zu unterscheidenden anderen Zeichen entspricht (vgl. BGH GRUR 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich;… BPatG GRUR-RR 2021, 218 Rdnr. 19 - AGEID ; 30 W (pat) 501/15 - RaDiagnostikum ; BPatG 32 W (pat) 102/99 - mathé.de; BPatG 30 W (pat) 101/06 - PLAQUEX).
- BPatG, 21.05.2002 - 27 W (pat) 45/01 Dieser für sich genommen schutzunfähige Bestandteil hat daher bei der Frage, ob das Anmeldezeichen unterscheidungskräftig ist, regelmäßig außer Betracht zu bleiben (vgl BPatGE 43, 263 - "eCollect.de"; BPatG BlPMZ 2000, 294 - http://www.cyberlaw.de sowie 27 W (pat) 93/00 - AGRARNET.de; 29 W (pat) 120/98 - http://www.patent.de; 29 W (pat) 281/98 - WEB.DE; 32 W (pat) 102/99 - mathe.de; 33 W (pat) 260/00 - eCollect.de; 32 W (pat) 16/00 - advokat.de; sämtliche vorgenannten Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM).