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   BPatG, 27.09.2006 - 32 W (pat) 104/04   

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BPatG, 27.09.2006 - 32 W (pat) 104/04 (https://dejure.org/2006,35490)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2006 - 32 W (pat) 104/04 (https://dejure.org/2006,35490)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2006 - 32 W (pat) 104/04 (https://dejure.org/2006,35490)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 27.09.2006 - 32 W (pat) 104/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517, Nr. 40 - Linde, Winward und Rado; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BPatG, 09.08.2006 - 32 W (pat) 166/03
    Auszug aus BPatG, 27.09.2006 - 32 W (pat) 104/04
    Diese beschränkt sich - anders als "Ausbildung" - nicht auf die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, sondern weist darüber hinaus eine persönlichkeitsbildende Komponente im Sinne einer ethischen Zielsetzung auf (Senatsbeschluss vom 9. August 2006, 32 W (pat) 166/03 - German Pops Orchestra).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.09.2006 - 32 W (pat) 104/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 27.09.2006 - 32 W (pat) 104/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.09.2006 - 32 W (pat) 104/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 27.09.2006 - 32 W (pat) 104/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517, Nr. 40 - Linde, Winward und Rado; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.09.2006 - 32 W (pat) 104/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.09.2006 - 32 W (pat) 104/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • BPatG, 26.04.2016 - 25 W (pat) 51/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "GUARD CONTROL" - keine Unterscheidungskraft

    Solche Punkte sind werbeübliche dekorative Gestaltungsmittel (siehe die st.Rspr. z. B. BPatG GRUR 1998, 1023 - K.U.L.T.; Beschlüsse vom 14.11.2005, 30 W(pat) 147/04 - S.L.I.D.E.; vom 27.9.2006, 32 W (pat) 104/04 - assistent.steuern; vom 6.10.2005, 33 W (pat) 342/02 - REPUTATION.MANAGEMENT; vom 17.9.2009, 30 W (pat) 35/09 - vital.expertise; vom 1.8.2011, 26 W (pat) 72/10 -WOHN.HAUS; vgl. ferner HABM Beschlüsse v. 30.5.2007, R 1569/2006-4 - BE SAFE.BE SURE.; v. 24.3.2010, R 1396/2009-1 - PLAY.SHARE.TOUCH.; v. 19.4.2013, R 10/2013-4 - pure.proven.perfekt.; vgl. schließlich auch Urteile des EuG v. 9.3.2015, T-377/13 - ultra.air ultrafilter und des EuGH v. 15.9.2005, C-37/03 = GRUR 2006, 229 Rn. 72 - BioID.; sämtliche vorgenannten Entscheidungen sind über die Homepages der entsprechenden Gerichte und Ämter öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 09.05.2016 - 25 W (pat) 52/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "DATA.SECURE" - keine Unterscheidungskraft

    Solche Punkte sind werbeübliche dekorative Gestaltungsmittel (siehe die st.Rspr. z. B. BPatG GRUR 1998, 1023 - K.U.L.T.; Beschlüsse vom 14.11.2005, 30 W (pat) 147/04 -S.L.I.D.E.; vom 27.9.2006, 32 W (pat) 104/04 - assistent.steuern; vom 6.10.2005, 33 W (pat) 342/02 - REPUTATION.MANAGEMENT; vom 17.9.2009, 30 W (pat) 35/09 - vital.expertise; vom 1.8.2011, 26 W (pat) 72/10 -WOHN.HAUS; vgl. ferner HABM Beschlüsse v. 30.5.2007, R 1569/2006-4 -BE SAFE.BE SURE.; v. 24.3.2010, R 1396/2009-1 - PLAY.SHARE.TOUCH.; v. 19.4.2013, R 10/2013-4 - pure.proven.perfekt.; vgl. schließlich auch Urteile des EuG v. 9.3.2015, T-377/13 - ultra.air ultrafilter und des EuGH v. 15.9.2005, C-37/03 = GRUR 2006, 229 Rn. 72 - BioID.; sämtliche vorgenannten Entscheidungen sind über die Homepages der entsprechenden Gerichte und Ämter öffentlich zugänglich).
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