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   BPatG, 30.05.2001 - 32 W (pat) 11/01   

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https://dejure.org/2001,15867
BPatG, 30.05.2001 - 32 W (pat) 11/01 (https://dejure.org/2001,15867)
BPatG, Entscheidung vom 30.05.2001 - 32 W (pat) 11/01 (https://dejure.org/2001,15867)
BPatG, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 32 W (pat) 11/01 (https://dejure.org/2001,15867)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 22.03.1989 - 15 O 79/89
    Auszug aus BPatG, 30.05.2001 - 32 W (pat) 11/01
    Die Verwendung von Landesfarben als Dekoration fällt nicht unter das Eintragungsverbot dieser Vorschrift (vgl LG Hamburg GRUR 1990, 196; vgl auch Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 276).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 30.05.2001 - 32 W (pat) 11/01
    Hierbei ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (ständige Rechtsprechung; vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; 2000, 50 - Partner with the Best).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    (2) Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass die in einer bestimmten Branche bestehenden Kennzeichnungsgewohnheiten das Verkehrsverständnis des Publikums in einem Maße bestimmen, dass der Durchschnittsverbraucher derartige Bezeichnungen auch als Produktkennzeichen ansieht und sie deshalb über originäre Unterscheidungskraft verfügen (BPatG, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 32 W (pat) 11/01, juris Rn. 8; Beschluss vom 15. Juli 2008 - 33 W (pat) 91/06, juris Rn. 45; Beschluss vom 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 43/09, juris Rn. 18; MarkenR 2010, 403, 404).
  • BPatG, 28.09.2004 - 27 W (pat) 136/02

    Löschung einer Marke aufgrund des Vorliegens eines absoluten Schutzhindernisses;

    Dies entspricht auch der - soweit ersichtlich - einhelligen Meinung in Literatur (vgl. Fezer, aaO; Ströbele/Hacker, aaO, Rn. 635; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 8 Rn. 309; Baumbach/Hefermehl, aaO; Busse, aaO; v. Gamm, Warenzeichengesetz, 1965, § 4 Rn. 88) und Rechtsprechung (vgl LG Hamburg GRUR 1990, 196- BP-CARD; BPatG 32 W(pat) 11/01 - Bodensee-Arena; 29 W(pat) 110/92 - schräge Streifen in blauweißroter Farbgebung; jeweils zitiert auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 22.03.2011 - 27 W (pat) 16/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Nordhessenhalle" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Das Publikum ist deshalb daran gewöhnt, einen betrieblichen Herkunftshinweis in dieser Form vermittelt zu bekommen (vgl. BPatG, Beschluss vom 30. Mai 2001, Az: 32 W (pat) 11/01 - Bodensee-Arena) und ihn von nicht markenmäßig benutzten Bezeichnungen, wie etwa "Halle in Nordhessen" oder "nordhessische Halle", zu unterscheiden.

    Aus dem geographischen Bezug auf Nordhessen ergibt sich kein Freihaltungsbedürfnis, weil er nur eine Region umfasst (vgl. BPatG, Beschluss vom 30. Mai 2001, Az: 32 W (pat) 11/01 - Bodenseearena, Beschluss vom 15. November 2010, Az: 27 W (pat) 218/09 - Ruhrstadion; BPatG BlPMZ 2009, 406 - Halle Münsterland), die nicht genau begrenzbar ist.

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