Rechtsprechung
BPatG, 11.06.2008 - 32 W (pat) 156/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 11.06.2008 - 32 W (pat) 156/07
Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229, 230 [Nr. 27 ff.] - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854.Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchte Ware oder Dienstleistung zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu der betreffenden Ware oder Dienstleistung hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - BONUS).
Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
- BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95
"BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke
Auszug aus BPatG, 11.06.2008 - 32 W (pat) 156/07
Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchte Ware oder Dienstleistung zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu der betreffenden Ware oder Dienstleistung hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - BONUS). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98
REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 11.06.2008 - 32 W (pat) 156/07
Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
- BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04
Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes bei Löschung einer Marke wegen eines …
Auszug aus BPatG, 11.06.2008 - 32 W (pat) 156/07
begegnet, diese nicht einem bestimmten individuellen Anbieter zuordnen, sondern vielmehr davon ausgehen, dass diese Waren auf irgendeinem, nicht näher individualsierbaren Weihnachtsmarkt angeboten werden bzw. für den Verzehr im Rahmen der üblichen Weihnachtsmarktgastronomie bestimmt sind (vgl. hierzu bereits BPatG GRUR 2007, 61, 62 zu der ebenfalls als Synonym für "Weihnachtsmarkt" verwendeten Bezeichnung "Christkindlesmarkt"). - BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 11.06.2008 - 32 W (pat) 156/07
Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 11.06.2008 - 32 W (pat) 156/07
Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229, 230 [Nr. 27 ff.] - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854. - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 11.06.2008 - 32 W (pat) 156/07
Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 11.06.2008 - 32 W (pat) 156/07
Dabei darf die Prüfung, ob das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH 2003, 604, 607 [Nr. 57 - 59] - Libertel; GRUR 2004, 674, 680 [Nr. 123 - 125] - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, 1030 [Nr. 45] - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT). - BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98
Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 11.06.2008 - 32 W (pat) 156/07
Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 11.06.2008 - 32 W (pat) 156/07
Dabei darf die Prüfung, ob das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH 2003, 604, 607 [Nr. 57 - 59] - Libertel; GRUR 2004, 674, 680 [Nr. 123 - 125] - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, 1030 [Nr. 45] - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT). - EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
- BPatG, 01.02.2017 - 29 W (pat) 24/15
Markenbeschwerdeverfahren - "Nikolausdorf" - geographische Herkunftsangabe - …
Das Anmeldezeichen gibt daher lediglich einen Sachhinweis auf die hier relevanten Dienstleistungen, die sämtlich typischerweise im Zusammenhang mit der Durchführung eines Weihnachtsmarktes angeboten werden oder hierzu jedenfalls in engem Bezug stehen, wie die nachfolgenden Erwägungen zeigen (ergänzend wird Bezug genommen auf die Ausführungen in dem Beschluss des 30. Senats vom 19.01.2017 zu der Parallelanmeldung "Dorf vom Santa Claus" - 30 W (pat) 505/16 sowie auf BPatG, Beschluss vom 11.06.2008, 32 W (pat) 156/07 - christmarkt und BPatG, Beschluss vom 05.07.2006, 26 W (pat) 77/04 - Christkindlesmarkt):. - BPatG, 19.01.2017 - 30 W (pat) 505/16
Markenbeschwerdeverfahren - "Dorf vom Santa Claus" - keine Unterscheidungskraft
Insoweit weist die Wortfolge Dorf vom Santa Claus lediglich darauf hin, dass diese Dienstleistungen speziell auf die Bewerbung von Weihnachtsmärkten und das dortige Waren- und Dienstleistungsangebot ausgerichtet sind (vgl. auch BPatG 32 W (pat) 156/07 - christmarkt). - BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15
Markenbeschwerdeverfahren - "hund" - Unterscheidungskraft - kein …
c) Wenngleich somit das begriffliche Verständnis der Bezeichnung "hund" in seinen im Vordergrund stehenden Bedeutungen "Haustier", Schimpfwort und "Rollbrett für Möbel" dem angesprochenen Publikum keinerlei Schwierigkeiten bereitet, zumal der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige deutsche Durchschnittsverbraucher an sprachlich inkorrekte Schreibweisen aus der Werbung umfänglich gewöhnt ist (BPatG 30 W (pat) 528/13 - hygieneXXL; 27 W (pat) 26/11 - jungbrunnen; 32 W (pat) 156/07 - christmarkt; 29 W (pat) 132/04 - bayernpress; 26 W (pat) 34/04 - touristikboerse), drängt sich gleichwohl vorliegend ein Sachbezug zu den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen nicht auf.