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BPatG, 27.02.2002 - 32 W (pat) 209/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 130/08 Soweit der 32. Senat des Bundespatentgerichts mit Beschluss vom 27.2.2002, Az: 32 W (pat) 209/01, entschieden hat, dass sich der Schutzbereich einer Widerspruchsmarke nicht auf den Wortbestandteil "Oddset" erstrecken könne, weil "odd" im Englischen Gewinnchancen bezeichne und mit "set" feste Gewinnquoten, ist festzustellen, dass es dort um den Schutzumfang der Widerspruchsmarke ging sowie um die Frage, ob "Oddset" allein kollisionsbegründend sein kann.
- BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08
Bildmarke Oddset
Soweit der 32. Senat des Bundespatentgerichts mit Beschluss vom 27.02.2002, Az: 32 W (pat) 209/01, entschieden hat, dass sich der Schutzbereich einer Widerspruchsmarke nicht auf den Wortbestandteil "Oddset" erstrecken könne, weil "odd" im Englischen Gewinnchancen bezeichne und mit "set" feste Gewinnquoten, ist festzustellen, dass es dort um den Schutzumfang der Widerspruchsmarke ging sowie um die Frage, ob "Oddset" allein kollisionsbegründend sein kann. - BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 131/08 Soweit der 32. Senat des Bundespatentgerichts mit Beschluss vom 27.02.2002, Az: 32 W (pat) 209/01, entschieden hat, dass sich der Schutzbereich einer Widerspruchsmarke nicht auf den Wortbestandteil "Oddset" erstrecken könne, weil "odd" im Englischen Gewinnchancen bezeichne und mit "set" feste Gewinnquoten, ist festzustellen, dass es dort um den Schutzumfang der Widerspruchsmarke ging sowie um die Frage, ob "Oddset" allein kollisionsbegründend sein kann.