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   BPatG, 19.12.2007 - 32 W (pat) 32/06   

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BPatG, 19.12.2007 - 32 W (pat) 32/06 (https://dejure.org/2007,34036)
BPatG, Entscheidung vom 19.12.2007 - 32 W (pat) 32/06 (https://dejure.org/2007,34036)
BPatG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 32 W (pat) 32/06 (https://dejure.org/2007,34036)
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  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 32 W (pat) 32/06
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Erzeugnisse zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Nr. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).

    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch bei solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - BONUS).

    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854.

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 32 W (pat) 32/06
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Erzeugnisse zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Nr. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).

    verschiedenen Wort- und Buchstabenbestandteile, aus denen die Marke zusammengesetzt ist, nacheinander geprüft werden und erst sodann der Frage nachgegangen wird, ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Marke in der Gesamtheit mehr darstellt als die Summe ihrer Bestandteile (vgl. z. B. EuGH GRUR 2006, 229, Nrn. 31, 34 - BioID).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 32 W (pat) 32/06
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel bezüglich der betrieblichen Herkunft versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 32 W (pat) 32/06
    - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 32 W (pat) 32/06
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel bezüglich der betrieblichen Herkunft versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 32 W (pat) 32/06
    Wortfolgen sind dann nicht unterscheidungskräftig, wenn es sich um beschreibende Angaben oder um Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art handelt (vgl. z. B. BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 32 W (pat) 32/06
    Dabei darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 32 W (pat) 32/06
    Dabei darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 32 W (pat) 32/06
    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch bei solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - BONUS).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 32 W (pat) 32/06
    Dabei darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

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