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   BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 4/04   

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BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 4/04 (https://dejure.org/2006,33491)
BPatG, Entscheidung vom 15.03.2006 - 32 W (pat) 4/04 (https://dejure.org/2006,33491)
BPatG, Entscheidung vom 15. März 2006 - 32 W (pat) 4/04 (https://dejure.org/2006,33491)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 4/04
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren (und Dienstleistungen), der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2005, 326 - Il Patrone/Il Portone; 419 - Räucherkate).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 4/04
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren (und Dienstleistungen), der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2005, 326 - Il Patrone/Il Portone; 419 - Räucherkate).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 4/04
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren (und Dienstleistungen), der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2005, 326 - Il Patrone/Il Portone; 419 - Räucherkate).
  • BPatG, 15.12.2010 - 26 W (pat) 152/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Info Network" - Unterscheidungskraft -kein

    Die Getrenntschreibung beider Wortbestandteile hat dabei lediglich die Funktion eines werbeüblichen Stilmittels und führt nicht dazu, dass der Sinngehalt der angemeldeten Wortkombination über die Bedeutung der Summe seiner Bestandteile "Info" und "Network" hinausginge (vgl. BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 20/05 - Der Frauen-Versteher; BPatG 32 W (pat) 4/04 - Knusper Allerlei; BPatG 25 W (pat) 197/02 - Effect Color, jeweils PAVIS PROMA).
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