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   BPatG, 11.06.1997 - 32 W (pat) 439/95   

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BPatG, 11.06.1997 - 32 W (pat) 439/95 (https://dejure.org/1997,45291)
BPatG, Entscheidung vom 11.06.1997 - 32 W (pat) 439/95 (https://dejure.org/1997,45291)
BPatG, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 32 W (pat) 439/95 (https://dejure.org/1997,45291)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BPatG, 22.01.2002 - 33 W (pat) 133/00
    Das Bundespatentgericht folgte in seinen ersten Entscheidungen zu Markenanmeldungen abstrakt bezeichneter Farben im wesentlichen der Rechtsauffassung des Patentamts (vgl zB BPatG GRUR 1996, 881 f. - gelb/schwarz; GRUR 1998, 574 ff. - schwarz/zinkgelb; GRUR 1998, 1015 f., - weiß/zinkgelb; BPatGE 39, 247 ff. - magenta/grau; Beschluß vom 11. Juni 1997 - 32 W (pat) 439/95 - RAL 1004; Beschluß vom 28. Januar 1998 - 32 W (pat) 72/97 - magenta).
  • BPatG, 25.10.1999 - 30 W (pat) 132/95

    Unterscheidungskraft von Marken mit einer Kombination zweier bestimmter Farbtöne

    Die RAL Nr. 1004 ist Gegenstand der Entscheidung 32 W (pat) 439/95 (PAVIS-PROMA, Kliems), also ein dem hier beanspruchten Gelb sehr ähnlicher Farbton.
  • BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit einer Farbkombination

    In Übereinstimmung damit steht auch die Entscheidung des Senats vom 11. Juni 1997, in der es um die Aufmachung für die Waren "Vorwandinstallationselemente für die Sanitärinstallation" mit dem Farbton "GELB" ging (32 W (pat) 439/95 - GELB - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 297/97

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    Einen solchen Fall behandelt die Entscheidung des 32. Senats (v. 11.6.1997, 32 W (pat) 439/95, - gold/gelb -), in der festgestellt wird, daß die Wiedergabe einer Farbe in Rechteckform auf Papier mit dem Zusatz, die beanspruchte Ware solle insgesamt in diesem Farbton gehalten sein, sowohl eine ausreichende Wiedergabe der Marke (§ 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ) als auch eine graphische Darstellung iSd. § 8 Abs. 1 MarkenG sei.
  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 108/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    Einen solchen Fall behandelt die Entscheidung des 32. Senats (vom 11.6. 1997, 32 W (pat) 439/95) in der festgestellt wird, daß die Wiedergabe einer Farbe in Rechteckform auf Papier mit dem Zusatz, die beanspruchte Ware solle insgesamt in diesem Farbton gehalten sein, sowohl eine ausreichende Wiedergabe der Marke (§ 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ) als auch eine grafische Darstellung iSd § 8 Abs. 1 MarkenG sei.
  • BPatG, 16.08.2001 - 32 W (pat) 334/99
    Die Markenanmeldung genügt den Anforderungen des § 3 Abs. 1 MarkenG (vgl Beschluss des Senats vom 11. Juni 1997, 32 W (pat) 439/95 - gold/gelb; BPatG Mitt 1996, 248 ff - Farbkombination).
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