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   BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03   

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BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03 (https://dejure.org/2006,10119)
BPatG, Entscheidung vom 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03 (https://dejure.org/2006,10119)
BPatG, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 32 W (pat) 62/03 (https://dejure.org/2006,10119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 868
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2005, 326 - il Patrone/Il Portone; 419 - Räucherkate).
  • BPatG, 18.02.2004 - 32 W (pat) 213/02
    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03
    Dementsprechend hatte der Senat bereits früher entschieden, dass für die Berechnung der Jahresfrist des Art. 5 Abs. 2 MMA auf den Tag der tatsächlichen Eintragung im internationalen Register (d. h. den der Notification), nicht aber auf den Tag des Eingangs des Antrags auf internationale Registrierung bei der Behörde des Ursprungsstaats oder beim Internationalen Büro abzustellen ist (BPatGE 48, 91, 95 - LOKMAUS).
  • BGH, 18.04.2002 - I ZB 23/99

    "Zahl "1""; Unterscheidungskraft und Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03
    Einstellige Zahlen sind von Hause aus oftmals kennzeichnungsschwach (wenngleich nicht generell schutzunfähig, vgl. BGH GRUR 2002, 970 - Zahl 1), und zwar nicht nur bei einer Verkörperung durch eine Ziffer, sondern auch - wie hier - durch ein Zahlwort in einer geläufigen Fremdsprache wie Englisch.
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03
    Auch die angemessene Berücksichtigung der nach dem maßgeblichen Verbraucherleitbild (vgl. generell EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 2000, 506 - ATTACHE/TISSERAND) zu erwartenden Aufmerksamkeit des Verkehrs gegenüber Warenkennzeichnungen spricht im vorliegenden Fall gegen die Annahme einer Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen In-Verbindung-Bringens.
  • BPatG, 28.09.2005 - 32 W (pat) 226/03
    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03
    (32 W (pat) 226/03 und 227/03 - Seven One Media) angenommen hat, dem Zeichenwort "seven" wegen genereller Kennzeichnungsschwäche die Eignung fehlt, als hinweiskräftiger Stamm einer Zeichenserie aufgefasst zu werden, oder ob insoweit stärker nach einem etwaigen beschreibenden Verständnis bezüglich einzelner Waren (-gruppen) differenziert werden müsste, kann dahinstehen.
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2005, 326 - il Patrone/Il Portone; 419 - Räucherkate).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03
    Auch die angemessene Berücksichtigung der nach dem maßgeblichen Verbraucherleitbild (vgl. generell EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 2000, 506 - ATTACHE/TISSERAND) zu erwartenden Aufmerksamkeit des Verkehrs gegenüber Warenkennzeichnungen spricht im vorliegenden Fall gegen die Annahme einer Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen In-Verbindung-Bringens.
  • BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17

    YO / YOOFOOD

    Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Betrachtung der Streitzeichen (vgl. BPatG GRUR 2006, 868, 871 - go seven).
  • BPatG, 19.04.2021 - 26 W (pat) 524/17
    Für die Berechnung der vorgenannten Jahresfrist ist das Datum der sog. Notification (Date of recording/Date of notification/Date de l"inscription) gemäß Regel 18 ter Abs. 1 lit. a) Nr. iii GAusfO MMA/PMMA, also der Tag der tatsächlichen Eintragung im internationalen Register maßgeblich (BPatG GRUR 2006, 868, 870 - go seven; BPATGE 48, 91, 95 - LOKMAUS), der dem Datum der Versendung der Mitteilung über die internationale Registrierung entspricht.
  • BPatG, 21.04.2009 - 24 W (pat) 37/08

    Zero ./. "Xxero Luxury Cosmetics" - Verwechslungsgefahr bei klanglicher

    Zwar können fremdsprachige Zahlwörter -"zero" bedeutet im Englischen und Französischen "null" -u. U. kennzeichnungsschwach sein, allerdings nur dann, wenn in Anbetracht der jeweiligen Waren ein Verständnis als Mengenangabe oder Typenbezeichnung naheliegt (vgl. BPatG GRUR 2006, 868 -go seven); dies ist bei den vorliegend verfahrensgegenständlichen Produkten in Klasse 3 aber nicht der Fall.
  • OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07

    "1 A Pharma ./. 1 Pharma"

    Einstellige Zahlen sind wie Einzelbuchstaben (GRUR 2003, 343 [344] = WRP 2003, 517 - Buchstabe "Z") zwar nicht generell schutzunfähig (BGH, GRUR 2002, 970 [971] = WRP 2002, 1071 - Zahl 1), aber von Hause aus oft kennzeichnungsschwach (BPatG, GRUR 2006, 868 [871] - go seven).
  • BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 272/03

    WEB VIP / VIP

    Anders wäre der Fall möglicherweise dann zu beurteilen, wenn die jüngere Marke eine besondere schriftbildliche oder grafische Gestaltung aufwiese, insbesondere einen von der Weltkugel in der Widerspruchsmarke völlig abweichenden Bildbestandteil enthielte (vgl. BPatG GRUR 2006, 868, 871 - go seven).
  • OLG München, 29.03.2007 - 29 U 3700/06
    Dass die vorangestellte Silbe "Go" unterscheidungskräftig sei, habe zuletzt das Bundespatentgericht in seiner in GRUR 2006, 868 veröffentlichten Entscheidung "go seven/seven" ausgeführt.
  • BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "EMTECON GmbH/TECCON" - zur Kennzeichnungskraft -

    Hierbei ist ergänzend zu berücksichtigen, dass bei der Beurteilung der assoziativen Verwechslungsgefahr von Marken - in noch stärkerem Maße als bei der unmittelbaren - auf informierte, aufmerksame Verbraucherkreise abzustellen ist, welche die jeweiligen Marken in ihrer der Registrierung entsprechenden Form, nicht aber aufgrund flüchtiger akustischer Aufnahme wahrnehmen und davon ausgehend sich Gedanken über eine etwaige gemeinsame betriebliche Herkunft oder über sonstige Verbindungen zwischen den Markenverwendern machen (vgl. BPatG GRUR 2006, 868, Rdnr. 65 - go seven).
  • BPatG, 19.07.2021 - 26 W (pat) 567/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "CRYSTAL Smoke (Wort-Bildmarke)/CRISTAL (IR-Marke)" -

    Für die Berechnung der vorgenannten Jahresfrist ist das Datum der sog. Notification (Date of recording/Date of notification) gemäß Regel 18 ter Abs. 1 lit. a) Nr. iii GAusfO MMA/PMMA, also der Tag der tatsächlichen Eintragung im internationalen Register, maßgeblich (BPatG GRUR 2006, 868, 870 - go seven; BPATGE 48, 91, 95 - LOKMAUS), der dem Datum der Versendung der Mitteilung über die internationale Registrierung entspricht.
  • BPatG, 08.05.2020 - 26 W (pat) 549/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "fritz/FRIZE (IR-Marke)" - Einrede mangelnder

    Für die Berechnung der vorgenannten Jahresfrist ist das Datum der sog. Notification (Date of recording/Date of notification) gemäß Regel 18ter Abs. 1 lit. a) Nr. iii GAusfO MMA/PMMA, also der Tag der tatsächlichen Eintragung im internationalen Register, maßgeblich (BPatG GRUR 2006, 868, 870 - go seven; BPATGE 48, 91, 95 - LOKMAUS), der dem Datum der Versendung der Mitteilung über die internationale Registrierung entspricht.
  • BPatG, 16.03.2010 - 24 W (pat) 37/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Accel (Bildmarke)/accelerate" - keine

    Ein halbwegs aufmerksamer Betrachter, auf den insoweit vorrangig abzustellen ist, wird nicht ernsthaft annehmen, die unter den jeweiligen Marken angebotenen Dienstleistungen stammten aus ein und demselben Geschäftsbetrieb oder würden unter einer gemeinsamen Verantwortung erbracht (vgl. BPatG GRUR 2006, 868, 871 - go seven).
  • BPatG, 04.10.2006 - 32 W (pat) 19/05
  • BPatG, 16.07.2008 - 32 W (pat) 122/06
  • BPatG, 13.02.2008 - 32 W (pat) 121/06
  • BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 1/06
  • BPatG, 28.02.2007 - 32 W (pat) 53/05
  • BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04
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