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BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 84/06 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 84/06
Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Erzeugnisse oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229, 230, Nr. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - BONUS).
Die Eignung, Produkte (einschließlich Dienstleistungsangebote) ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
Unabhängig davon, ob die mit den betreffenden Dienstleistungen angesprochenen Interessenten nun annehmen werden, es finde (jährlich) nur ein so bezeichneter Ball statt, oder - wie die Markenstelle ausgeführt hat - es gehe um die Veranstaltung eines von mehreren in Deutschland durchgeführten Sportpressebällen, wird jedenfalls stets der Hinweis auf die Veranstaltung als solche gesehen, nicht aber auf den Anbieter einer so gekennzeichneten Dienstleistung (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 857, Nr. 46 - FUSSBALL WM 2006).
- BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04
Porsche Boxster
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 84/06
Zwar geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung von dieser Annahme aus; jede, auch noch so geringe Unterscheidungskraft reiche aus, um das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft zu überwinden (vgl. z. B. BGH GRUR 2004, 502, 504 - Gabelstapler II; GRUR 2006, 679, 681, Nr. 16 - Porsche Boxter). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 84/06
Demgegenüber hat der Europäische Gerichtshof mehrfach eine strenge und vollständige, nicht auf ein Mindestmaß beschränkte Prüfung von absoluten Schutzhindernissen angemahnt, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern (EuGH GRUR 2003, 604, 608, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, 680, Nr. 123 - Postkantoor).
- BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98
"Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke; …
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 84/06
Zwar geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung von dieser Annahme aus; jede, auch noch so geringe Unterscheidungskraft reiche aus, um das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft zu überwinden (vgl. z. B. BGH GRUR 2004, 502, 504 - Gabelstapler II; GRUR 2006, 679, 681, Nr. 16 - Porsche Boxter). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 84/06
In der Entscheidung "DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT" hat er einen großzügigen Beurteilungsmaßstab sogar explizit abgelehnt (EuGH GRUR 2004, 1027, 1030, Nr. 45). - BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 84/06
Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98
REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 84/06
Die Eignung, Produkte (einschließlich Dienstleistungsangebote) ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten). - BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95
"BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 84/06
Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - BONUS). - BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01
"AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei …
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 84/06
Die Binnengroßschreibung von "Ball" innerhalb des zweiten Wortelements stellt ein in der Werbung übliches und verbreitetes Gestaltungsmittel dar, um auf diese Weise zusätzliche Aufmerksamkeit zu erzielen; eine markenrechtliche Unterscheidungskraft kann allein dadurch nicht begründet werden (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus). - BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98
Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 84/06
Die Eignung, Produkte (einschließlich Dienstleistungsangebote) ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
- BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
- EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
- BPatG, 22.07.2011 - 24 W (pat) 43/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Deutsches Institut für Menschenrechte" - keine …
Auch ähnlich gebildete Bezeichnungen von Vereinen und Verbänden auf nationaler - oder auch regionaler - Ebene sind (meist) für nicht unterscheidungskräftig erachtet worden (vgl. z. B. BPatG, Beschluss vom 4. Oktober 2006, 32 W (pat) 230/04 - German Pain Association e. V.; Beschluss vom 9. Juli 2009, 30 W (pat) 53/09 - Hausärztliche Vereinigung Deutschland); entsprechendes gilt für sog. Event-Bezeichnungen (z. B. BPatG, Beschluss vom 16. Januar 2008, 32 W (pat) 84/06 - Deutscher SportpresseBall). - BPatG, 03.05.2011 - 24 W (pat) 43/10
"Deutsches Institut für Menschenrechte" nicht als Marke eintragbar
Auch ähnlich gebildete Bezeichnungen von Vereinen und Verbänden auf nationaler - oder auch regionaler - Ebene sind (meist) für nicht unterscheidungskräftig erachtet worden (vgl. z.B. BPatG, Beschluss vom 4. Oktober 2006, 32 W (pat) 230/04 -German Pain Association e.V.; Beschluss vom 9. Juli 2009, 30 W (pat) 53/09 - Hausärztliche Vereinigung Deutschland); entsprechendes gilt für sog. Event-Bezeichnungen (z.B. BPatG, Beschluss vom 16. Januar 2008, 32 W (pat) 84/06 - Deutscher SportpresseBall).