Rechtsprechung
BPatG, 20.04.2005 - 32 W (pat) 92/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75
Eintragung des Wortzeichens "Happy" für die Waren "Dessertspeise auf Milchbasis" …
Auszug aus BPatG, 20.04.2005 - 32 W (pat) 92/04
Der früheren restriktiven Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1976, 587 - Happy) sind einige Senate des Bundespatentgerichts auch unter der Geltung des MarkenG gefolgt (z.B. GRUR 1999, 333 - New Life). - BPatG, 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97
Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis einer leicht verständlichen …
Auszug aus BPatG, 20.04.2005 - 32 W (pat) 92/04
Der früheren restriktiven Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1976, 587 - Happy) sind einige Senate des Bundespatentgerichts auch unter der Geltung des MarkenG gefolgt (z.B. GRUR 1999, 333 - New Life). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 20.04.2005 - 32 W (pat) 92/04
Die neuere Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs ist allgemein eintragungsfreundlicher (z.B. GRUR 1999, 1089 - YES; 1093 - FOR YOU), wenngleich auch Zurückweisungen bestätigt wurden (z.B. BlPMZ 1998, 248 - Today). - BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95
Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs
Auszug aus BPatG, 20.04.2005 - 32 W (pat) 92/04
Die neuere Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs ist allgemein eintragungsfreundlicher (z.B. GRUR 1999, 1089 - YES; 1093 - FOR YOU), wenngleich auch Zurückweisungen bestätigt wurden (z.B. BlPMZ 1998, 248 - Today).
- BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05
My World
Die Anmelderin hat dem widersprochen und dargelegt, dass aufgrund eines Beschlusses des Bundespatentgerichts die vergleichbare Wortfolge "MY LIFE" eingetragen worden sei (Beschluss v. 26.4. 2005, 32 W (pat) 92/04). - BPatG, 14.10.2009 - 29 W (pat) 35/07
Für Internet- und Printreklame "my choice" als Marke eintragungsfähig
Die von der Anmelderin angeführte Voreintragung "MY LIFE" (BPatG 32 W (pat) 92/04) unterscheide sich in einem wesentlichen Aspekt von der angemeldeten Wortfolge, da diese nicht als Gegenstand oder Inhaltsangabe, sondern lediglich im Sinne von "meine Auswahl, mein Warenangebot, mein Sortiment" verstanden werde.Die Schutzfähigkeit des beanspruchten Zeichens ergebe sich schon aus einem Vergleich mit der Entscheidung des Bundespatentgerichts im Verfahren 32 W (pat) 92/04 "MY LIFE".
- BPatG, 12.07.2006 - 32 W (pat) 176/03 In weiteren Schriftsätzen verweist die Anmelderin darauf, dass die parallel angemeldete, sehr ähnliche Bildmarke "Leute im Trend" unter der Nr. 303 47 043 eingetragen worden sei und dass der Senat in einem anderen Verfahren die Bildmarke "MY LIFE" für Waren und Dienstleistungen des Medienbereichs für schutzfähig erachtet habe (Beschluss vom 20. April 2005, 32 W (pat) 92/04).
Der Hinweis der Anmelderin auf den MY LIFE-Beschluss des Senats (32 W (pat) 92/04) ist im vorliegendem Zusammenhang unbehelflich.
- BPatG, 09.12.2009 - 26 W (pat) 48/09 Soweit die Anmelderin dieser Beurteilung den Beschluss des 32. Senats vom 20. April 2005 -32 W (pat) 92/04 entgegenhält, in dem dem nachfolgenden Wort-/Bildzeichenhinreichende Unterscheidungskraft -unter anderem -im Hinblick auf die grafische Gestaltung der Marke nach Art eines Produktlabels zuerkannt wurde, liegt dem Streitfall kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.