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   EuGH, 24.11.1983 - 320/82   

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https://dejure.org/1983,1541
EuGH, 24.11.1983 - 320/82 (https://dejure.org/1983,1541)
EuGH, Entscheidung vom 24.11.1983 - 320/82 (https://dejure.org/1983,1541)
EuGH, Entscheidung vom 24. November 1983 - 320/82 (https://dejure.org/1983,1541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    D'Amario

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSREGELUNG - DEM WANDERARBEITNEHMER ODER DEN IHM GEGENÜBER BERECHTIGTEN ALLEIN NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS GEWÄHRTE LEISTUNGEN - ANWENDUNG DER GEMEINSCHAFTSREGELUNG , DIE DEN BETROFFENEN DIE ...

  • EU-Kommission

    D'Amario

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 51; ; EWGV 1408/71 Art. 77; ; EWGV 1408/71 Art. 78 Abs. 2 Buchst. b; ; RVO § 1267 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSREGELUNG - DEM WANDERARBEITNEHMER ODER DEN IHM GEGENÜBER BERECHTIGTEN ALLEIN NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS GEWÄHRTE LEISTUNGEN - ANWENDUNG DER GEMEINSCHAFTSREGELUNG , DIE DEN BETROFFENEN DIE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.07.1980 - 807/79

    Gravina

    Auszug aus EuGH, 24.11.1983 - 320/82
    Indessen habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juli 1980 (Gravina, 807/79, Sig.

    b) Wenn auch der Zuschlag nach dem Urteil in der Rechtssache 807/79 allein von der nach den innerstaatlichen Bestimmungen errechneten Rente zu gewähren sei, ließe sich die Frage doch nicht allein nach innerstaatlichen Normen lösen.

    c) In der Rechtssache 807/79 hätten die Waisen bereits eine innerstaatliche Waisenrente aufgrund deutscher Rechtsvorschriften bezogen, während dies im vorliegenden Fall noch nicht geschehen sei.

    Die Beklagte im Ausgangsverfahren erklärt, Ausgangspunkt des vorliegenden Vorabentscheidungsverfahrens sei die Frage, inwieweit die vom Gerichtshof in der Rechtssache 807/79 (Slg. 1980, S. 2205) aufgestellten Grundsätze im vorliegenden Fall relevant würden.

    Sie bemerkt zunächst, der Sachverhalt, der zu der Rechtssache 807/79 geführt habe, weise einen wesentlichen Unterschied gegenüber dem des vorliegenden Falles auf.

    Während die Kläger in der Rechtssache 807/79 wegen ihres Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland einen Rentenanspruch gehabt und tatsächlich Leistungen bezogen hätten, sei in der jetzt zu entscheidenden Rechtssache niemals eine Waisenrente durch einen deutschen Träger gezahlt worden, und der Kläger im Ausgangsverfahren habe zu keiner Zeit in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz gehabt.

    Nach Ansicht der italienischen Regierung hat das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 807/79 erneut den Grundsatz bestätigt, daß das Ziel des Artikels 51 des EWG-Vertrags nicht erreicht würde, wenn Arbeitnehmer als Folge der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit Vergünstigungen der sozialen Sicherheit einbüßten, die ihnen die Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaats auf jeden Fall sicherten.

    Wenn sich nun die Auslegung des Artikels 78 nach diesen grundsätzlichen Leitlinien zu richten habe, so sei nicht ersichtlich, wie die vom vorlegenden Gericht gestellte Frage anders beantwortet werden könne, als es bereits in der Rechtssache 807/79 geschehen sei.

    Sie hat hierzu auf den Beschluß der Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 20. April 1983 verwiesen, der die anzuwendenden Verfahren und die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Trägern festlege, so wie sie sich aus dem vom Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 100/78 (Rossi), 733/79 (Laterza) und 807/79 (Gravina) aufgezeigten Lösungen ergäben (ABl. C 295 vom 2.11.1983).

    4 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. Juli 1980 (Gravina, Rechtssache 807/79, Slg. S. 2205) darauf hingewiesen, daß das Ziel des Artikels 51 EWG-Vertrag nicht erreicht würde, wenn Arbeitnehmer als Folge der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit Vergünstigungen der sozialen Sicherheit einbüßten, die ihnen die Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaats auf jeden Fall sichern.

  • EuGH, 12.06.1980 - 733/79

    Laterza

    Auszug aus EuGH, 24.11.1983 - 320/82
    Hierzu weist die Kommission darauf hin, daß in der Rechtssache 733/79 (CCAF/Laterza, Slg. 1980, 1915) die Kinder, für die nach belgischen Vorschriften Familienbeihilfe geleistet worden sei, niemals in Belgien gewohnt hätten.
  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 -

    Darüber hinaus ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die unionsrechtlichen Vorschriften zur Koordinierung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit insbesondere in Anbetracht der mit ihnen verfolgten Ziele - vorbehaltlich ausdrücklich vorgesehener, diesen Zielen entsprechender Ausnahmen - so anzuwenden sind, dass sie dem Wandererwerbstätigen oder den ihm gegenüber Berechtigten nicht Leistungen aberkennen, die allein nach dem Recht eines Mitgliedstaats gewährt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 1979, Rossi, 100/78, Slg. 1979, 831, Randnr. 14, vom 12. Juni 1980, Laterza, 733/79, Slg. 1980, 1915, Randnr. 8, vom 9. Juli 1980, Gravina, 807/79, Slg. 1980, 2205, Randnr. 7, vom 24. November 1983, D'Amario, 320/82, Slg. 1983, 3811, Randnr. 4, und Kromhout, Randnr. 21).
  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins

    In diesem Fall wäre Art. 27 der Verordnung Nr. 1408/71 dahin auszulegen, dass, wenn im Wohnsitzmitgliedstaat Geldleistungen, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit betreffen, nur in einer Höhe vorgesehen sind, die unter dem Betrag der Leistungen liegt, die sich auf dieses Risiko beziehen und von dem anderen Mitgliedstaat gewährt werden, der eine Rente schuldet, nach den die Verordnung Nr. 1408/71 leitenden Grundsätzen einer Person in einer Situation wie der von Herrn da Silva Martins gegenüber dem zuständigen Träger des zuletzt genannten Staates ein Anspruch auf eine Zusatzleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den beiden Leistungen gewährt werden muss (vgl. entsprechend u. a. Urteile vom 12. Juni 1980, Laterza, 733/79, Slg. 1980, 1915, Randnr. 9, vom 9. Juli 1980, Gravina, 807/79, Slg. 1980, 2205, Randnr. 8, vom 24. November 1983, D'Amario, 320/82, Slg. 1983, 3811, Randnr. 7, Dammer, Randnrn. 23 und 24, vom 11. Juni 1991, Athanasopoulos u. a., C-251/89, Slg. 1991, I-2797, Randnr. 17, und Bastos Moriana u. a., Randnr. 16).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-225/10

    Pérez García u.a. - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 77

    9 und 10, vom 9. Juli 1980, Gravina, 807/79, Slg. 1980, 2205, Randnr. 8, vom 24. November 1983, D'Amario, 320/82, Slg. 1983, 3811, Randnr. 5, vom 14. Dezember 1988, Ventura, 269/87, Slg. 1988, 6411, Randnr. 14, und Bastos Moriana u. a., Randnr. 16).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 22.05.1984 - V 320/82 (VII-E)   

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https://dejure.org/1984,21871
FG Hamburg, 22.05.1984 - V 320/82 (VII-E) (https://dejure.org/1984,21871)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.1984 - V 320/82 (VII-E) (https://dejure.org/1984,21871)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 1984 - V 320/82 (VII-E) (https://dejure.org/1984,21871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Hamburg, 19.02.2010 - 4 K 243/08

    Im Vorverfahren nicht aufgetretener Bevollmächtigter/Beistand

    Streitig ist allerdings in der Rechtsprechung, ob es für die Erklärung des Gerichts Voraussetzung ist, dass der Bevollmächtigte bzw. Beistand im Vorverfahren erkennbar nach außen aufgetreten ist (dafür: Finanzgericht München, Urteil vom 25. Juli 2007 4 K 29, 04, EFG 2007, 1704; Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. August 1991 9 KO 11/90, EFG 1992, 153; dagegen: Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 22. Mai 1984 V 320/82 (VII-E), EFG 1985, 86; Brandis in Tipke/Kruse Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung, § 139 FGO Rdnr. 129) - was hier nicht der Fall ist.
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Rechtsprechung
   RG, 16.09.1882 - Rep. I. 320/82   

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https://dejure.org/1882,134
RG, 16.09.1882 - Rep. I. 320/82 (https://dejure.org/1882,134)
RG, Entscheidung vom 16.09.1882 - Rep. I. 320/82 (https://dejure.org/1882,134)
RG, Entscheidung vom 16. September 1882 - Rep. I. 320/82 (https://dejure.org/1882,134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist ein Vertrag rechtswirksam, durch welchen sich jemand, der ein Handelsgeschäft nicht betreibt, zwecks Übertragung seines Namens als Firma an einen Anderen diesem verpflichtet, sich den ein Geschäft darstellenden Komplex von Gegenständen anzuschaffen und nach darauf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Vertrags über eine Firmenübertragung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 9, 1
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 320/82   

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https://dejure.org/1983,9692
Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 320/82 (https://dejure.org/1983,9692)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.10.1983 - 320/82 (https://dejure.org/1983,9692)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - 320/82 (https://dejure.org/1983,9692)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Benito D'Amario gegen Landesversicherungsanstalt Schwaben.

    Soziale Sicherheit - Waisenrenten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.03.1978 - 115/77

    Laumann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 320/82
    5 _ Urteil vom 16. März 1978, Rechtssache 115/77, SIg.

    I - Urteil vom 16. März 1978, Rechtssache 115/77, Slg. S. 816, Randnummer 7 der Entscheidungsgründe.

  • EuGH, 19.02.1981 - 104/80

    Beeck

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 320/82
    "eine Waisenrente [steht] der Waise selbst unmittelbar und ausschließlich zu 1 - Urteil vom 19. Februar 1981, Rechtssache 104/80, Beeck, SIg.

    4 _ Urteil vom 19. Februar 1981, Rechtssache 104/80, SIg.

  • EuGH, 06.03.1979 - 100/78

    Rossi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 320/82
    eine Bestimmung, die die Kumulierung von Familienbeihilfen ausschließen soll, nur insoweit [gilt], als sie den Berechtigten nicht grundlos einen nach dem Recht eines Mitglied- 1 - Urteil vom 6. März 1979, Rechtssache 100/78, Rossi, Sig.
  • EuGH, 09.07.1980 - 807/79

    Gravina

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 320/82
    - Urteil vom 9. Juli 1980, Rechtssache 807/79, SIg.
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