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LG Köln, 02.08.2016 - 321 Ks 5/15 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 02.08.2016 - 321 Ks 5/15
- BGH, 05.10.2017 - 2 StR 573/16
- BGH, 07.12.2017 - 2 StR 573/16
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 27.02.2018 - 5 O 487/14
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Amtspflichtverletzung aufgrund eines seiner …
Der Kläger wurde durch das Landgericht Köln - 321 Ks 5/15 - am 02.08.2016 wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswaffe, vorsätzlichem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe, vorsätzlichem unerlaubten Besitz von Munition und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.Die Ermittlungsergebnisse haben nach den Feststellungen in dem Urteil des Landgerichts Köln vom 2.8.2016 - Az. 321 Ks 5/15 - (Seite 61 ff.) bestätigt, dass der Kläger einen Schuss zu Beginn des Einsatzes abgegeben hat.
Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil vom 2.8.2016 (Az.: - 321 Ks 5/15- ) jedoch festgestellt, dass der Kläger während des Geschehens auf dem Parkplatz durch die dort abgegebenen Schüsse jedenfalls bereits die Verletzungen an beiden Handgelenken und vermutlich auch die Verletzungen im Gesichtsbereich erlitten hat.