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   LG Hamburg, 13.12.2017 - 321 S 65/16   

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https://dejure.org/2017,51801
LG Hamburg, 13.12.2017 - 321 S 65/16 (https://dejure.org/2017,51801)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.12.2017 - 321 S 65/16 (https://dejure.org/2017,51801)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 321 S 65/16 (https://dejure.org/2017,51801)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 21 BGB, § 22 BGB, § 31 BGB, § 903 BGB, § 906 BGB
    Unterlassungsanspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Ruhestörung: Lärmbeeinträchtigung durch Feierlichkeiten in einem benachbarten Vereinshaus; Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle; Vermietungsverbot; Verbotsadressat

  • IWW

    § 21 BGB, § 22 BGB, § 31 BGB, § 903 BGB, § 906 BGB, § 1004 BGB, § 10 Abs 6 S 3 WoEigG, § 7 LärmSchG
    BGB, WoEigG, LärmSchG

  • mietrechtsiegen.de

    Unterlassung von Lärmbeeinträchtigungen durch Feiern in benachbartem Vereinsheim

  • rabüro.de

    Zum nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen Lärmbeeinträchtigung durch Feierlichkeiten in einem benachbarten Vereinshaus

  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegen unzumutbare Lärmbelästigungen nach § 906 BGB vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vereinsheim: Bei Ruhestörung haftet nicht der Vorstand

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vereinsheim: Bei Ruhestörung haftet nicht der Vorstand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2017 - 321 S 65/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 30.11.2016, Az. 531 C 161/16, wird zurückgewiesen.

    das mit der Berufung angefochtene Urteil des Amtsgerichts Hamburg Blankenese zum Az 531 C 161/16, zugestellt am 07.12.2016, abzuändern und den Beklagten gemäß den Sachanträgen gem. S. 5 des Urteils des AG Hamburg Blankenese i.V.m. dem Protokoll des AG Hamburg Blankenese vom 05.12.2016, S. 7, zu verurteilen, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu verurteilen,.

  • KG, 16.02.2016 - 22 W 71/15

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2017 - 321 S 65/16
    es zu unterlassen, das allein gem. § 21 BGB zu gemeinnützigen Zwecken dienende steuergünstigste Vereinshaus gem. Beschreibung Blatt 93 ff der Prozessakte und nicht als wirtschaftlicher Verein gem. § 22 BGB zu nutzen gern, Beschluss des KG vom 12.02.2016 zum Az. 22 W 71/15 unstreitig zweckwidrig genutzte Vereinshaus ohne schriftliche Verbotsvereinbarung nach 22.00 Uhr sowohl an Wochentagen als insbesondere auch an Wochenenden gemäß dem Hamburgischen Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG vom 28.11.2010 mit Änderung vom 08.07.2015) i.V.m. dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden und anderer Gesetze vom 01.06.2015 (HmbGVBI Nr. 22 vom 09.06.2015) unter Ausschluss des 8. Teils des BImSchG i.d.F. 30.11.2016 gemäß dem Schreiben des Bezirksamt Altona vom 08.05.2016 die Polizei vor Ort auch in Bezug auf die Vollstreckung aus dem Urteil gemäß § 890 ZPO hinsichtlich der Wesentlichkeit des Lärms entschieden wird gemäß Anlage BF 3 zur Berufung; i.V.m. mit dem Merkblatt der Stadt Hamburg Anlage BF 4 zur Berufung;.
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