Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 23.10.1986 - 321/85   

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EuGH, 23.10.1986 - 321/85 (https://dejure.org/1986,1470)
EuGH, Entscheidung vom 23.10.1986 - 321/85 (https://dejure.org/1986,1470)
EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 321/85 (https://dejure.org/1986,1470)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Schwiering / Rechnungshof

    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - UNABHÄNGIGKEIT - GRENZEN - ERLASS RECHTSWIDRIGER ENTSCHEIDUNGEN - VERPFLICHTUNGEN DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG

  • EU-Kommission

    Schwiering / Rechnungshof

  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Bewerbers zum Auswahlverfahren für eine Beamtenstelle bei den Europäischen Gemeinschaften; Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Zulassung eines Bewerbers zum Auswahlverfahren für eine Beamtenstelle bei den Europäischen Gemeinschaften; Änderung ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - UNABHÄNGIGKEIT - GRENZEN - ERLASS RECHTSWIDRIGER ENTSCHEIDUNGEN - VERPFLICHTUNGEN DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (31)

  • EuG, 20.09.1990 - T-37/89

    Jack Hanning gegen Europäisches Parlament. - Beamter - In die Eignungsliste

    Sie ist dann verpflichtet, diese Situation durch eine mit Gründen versehene Entscheidung festzustellen und das Auswahlverfahren nach einer neuen Ausschreibung in vollem Umfang wieder aufzunehmen ( vergleiche Urteile des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3199, 3211 ff., sowie in den verbundenen Rechtssachen 322/85 und 323/85, Hoyer/Rechnungshof, Slg. 1986, 3215, 3227 ff.).

    71 Überträgt man die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 ( Schwiering ) sowie in den verbundenen Rechtssachen 322/85 und 323/85 ( Hoyer ) gefundenen Lösungen auf den vorliegenden Fall, in dem das Auswahlverfahren teilweise rechtsfehlerhaft war, so kommt man zu dem Ergebnis, daß die Anstellungsbehörde durch die Entscheidungen des Prüfungsausschusses nicht gebunden war, soweit diese rechtswidrig waren.

  • EuG, 03.03.2021 - T-723/18

    Barata / Parlament

    Die Fürsorgepflicht und der Grundsatz der guten Verwaltung spiegeln das Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen Rechten und Pflichten wider, das das Statut in den Beziehungen zwischen der Behörde und den öffentlichen Bediensteten geschaffen hat, und erfordern insbesondere, dass die Behörde bei der Entscheidung über die Situation eines Beamten sämtliche Umstände berücksichtigt, die geeignet sind, ihre Entscheidung zu beeinflussen, und dass sie dabei nicht nur dem dienstlichen Interesse, sondern auch dem Interesse des betroffenen Beamten Rechnung trägt (Urteil vom 23. Oktober 1986, Schwiering/Rechnungshof, 321/85, EU:C:1986:408, Rn. 18).

    Der Gerichtshof hat im Übrigen anerkannt, dass dann, wenn in der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens ohne weitere Angaben vom Begriff "Belege" die Rede ist, der Prüfungsausschuss, der diesen Begriff eng im Sinne von "Original oder beglaubigter Abschrift" ausgelegt hat, nicht ohne Verstoß gegen die oben in den Rn. 80 bis 85 genannten Grundsätze einen Bewerber ausschließen kann, weil er nur einfache Fotokopien vorgelegt hat, ohne ihm Gelegenheit gegeben zu haben, die zusätzlichen Belege vorzulegen, durch die seine Bewerbung berichtigt werden kann (Urteil vom 23. Oktober 1986, Schwiering/Rechnungshof, 321/85, EU:C:1986:408, Rn. 20).

  • EuGH, 31.03.1992 - C-255/90

    Burban / Parlament

    Der Gerichtshof habe in den Urteilen vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33/79 und 75/79 (Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677), vom 9. Dezember 1982 in der Rechtssache 191/81 (Plug/Kommission, Slg. 1982, 4229) und vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 (Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3199) entschieden, daß die auch einem Prüfungsausschuß obliegende Fürsorgepflicht der Verwaltung gegenüber ihren Bediensteten, auch wenn sie nicht im Beamtenstatut erwähnt ist, das Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen Rechten und Pflichten widerspiegelt, das das Statut in den Beziehungen zwischen der Behörde und den Beamten geschaffen hat.
  • EuGH, 20.02.1992 - C-345/90

    Parlament / Hanning

    16 Drittens wies das Gericht darauf hin, daß das Parlament im Lichte der Urteile vom 23. Oktober 1986 (Rechtssache 321/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3199, und verbundene Rechtssachen 322/85 und 323/85, Hoyer/Rechnungshof, Slg. 1986, 3215) untersucht habe, welche Auswirkungen auf das Auswahlverfahren der Umstand gehabt habe, daß Herr Tate wegen unzulässiger Aufnahme von zwei Bewerbern in die Eignungsliste nicht in diese eingetragen worden sei, und daß das Parlament daraus den Schluß gezogen habe, das Auswahlverfahren könne aufgehoben werden (Randnrn. 68 und 69).

    71 Überträgt man die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 (Schwiering) sowie in den verbundenen Rechtssachen 322/85 und 323/85 (Hoyer) gefundenen Lösungen auf den vorliegenden Fall, in dem das Auswahlverfahren teilweise rechtsfehlerhaft war, so kommt man zu dem Ergebnis, daß die Anstellungsbehörde durch die Entscheidungen des Prüfungsausschusses nicht gebunden war, soweit diese rechtswidrig waren.

  • EuG, 20.06.1990 - T-133/89

    Jean-Louis Burban gegen Europäisches Parlament. - Einstellung - Auswahlverfahren

    Er schließt hieraus erstens, daß die Verwaltung in seinem Interesse aufgrund der Fürsorgepflicht und des Grundsatzes der ordnungsgemässen Verwaltung, so wie sie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 ( Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3177 ) und vom 4. Februar 1987 in der Rechtssache 417/85 ( Maurissen/Rechnungshof, Slg. 1987, 551 ) ausgelegt habe, verpflichtet gewesen sei, ihn auf seinen Irrtum hinzuweisen und, zweitens, daß der Prüfungsausschuß Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III des Statuts hätte anwenden müssen, da die Frist noch nicht abgelaufen und die Zahl der Bewerber gering gewesen sei.

    27 Einleitend ist daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33/79 und 75/79 ( Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677 ), vom 9. Dezember 1982 in der Rechtssache 191/81 ( Plug/Kommission, Slg. 1982, 4229 ) und vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 ( Schwiering, a. a. O.) entschieden hat, die auch einem Prüfungsausschuß obliegende Fürsorgepflicht der Verwaltung gegenüber ihren Bediensteten, auch wenn sie nicht im Beamtenstatut erwähnt ist, das Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen Rechten und Pflichten widerspiegelt, das das Statut in den Beziehungen zwischen der Behörde und den Beamten geschaffen hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 224/87

    Jean Koutchoumoff gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    1986, 197, vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 52/85, Rihoux, Slg. 1986, 1555, vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 142/85, Schwiering, Slg. 1986, 3199, und vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist, Slg. 1987, 2181) - der Inhalt der Beschwerde den möglichen Rechtsstreit nicht streng und endgültig begrenzt, sondern der Kläger die im Vorverfahren bereits erhobenen Rügen vor dem Gerichtshof auf Argumente stützen kann, die zwar nicht in der Beschwerde selbst enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen.

    Sorgepflicht verletzt worden wäre, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85, Schwiering, Slg. 1986, 3199) gebietet, beim Erlaß einer Entscheidung nicht nur dem dienstlichen Interesse, sondern auch dem Interesse des betroffenen Beamten Rechnung zu tragen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-308/07

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Europäisches Parlament -

    50 - Urteil vom 23. Oktober 1986, Schwiering/Rechnungshof (321/85, Slg. 1986, 3199, Randnr. 18); Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 1999, Petrotub und Republica/Rat (T-33/98 und T-34/98, Slg. 1999, II-3837, Randnr. 133).
  • EuG, 07.06.1991 - T-14/91

    Georges Weyrich gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    50 Was schließlich die Fürsorgepflicht angeht, so hat der Gerichtshof entschieden, daß es diese Pflicht sowie der Grundsatz der ordnungsgemässen Verwaltung insbesondere gebieten, daß die Behörde, wenn sie über die Situation eines Beamten entscheidet, sämtliche Umstände berücksichtigt, die geeignet sind, ihre Entscheidung zu beeinflussen, und daß sie dabei nicht nur dem dienstlichen Interesse, sondern auch dem Interesse des betroffenen Beamten Rechnung trägt (Urteile vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3199, und vom 4. Februar 1987 in der Rechtssache 417/85, Maurissen/Rechnungshof, Slg. 1987, 551).
  • EuG, 16.03.1993 - T-33/89

    David Blackman gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Kosten für ärztliche

    Diese Pflicht gebietet es insbesondere, daß die Behörde bei der Entscheidung über die Stellung eines Beamten sämtliche Umstände berücksichtigt, die geeignet sind, ihre Entscheidung zu beeinflussen, und daß sie dabei nicht nur dem dienstlichen Interesse, sondern auch dem Interesse des betroffenen Beamten Rechnung trägt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3199, Randnr. 18; Urteil des Gerichts vom 20. Juni 1990 in der Rechtssache T-133/89, Burban/Parlament, Slg. 1990, II-245, Randnr. 27).
  • EuG, 13.12.1990 - T-20/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Diese Pflicht gebietet es, daß die Behörde nicht nur dem dienstlichen Interesse, sondern auch dem Interesse des betroffenen Beamten Rechnung trägt (vgl. das Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3199).
  • EuG, 02.03.2004 - T-14/03

    Di Marzio / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1992 - C-68/91

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 31.01.1991 - C-345/90

    Parlament / Hanning

  • EuG, 14.07.2021 - T-164/19

    AQ/ eu-LISA

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2000 - C-459/98

    Martínez del Peral Cagigal / Kommission

  • EuGH, 10.06.2021 - C-591/19

    Kommission/ De Esteban Alonso

  • EuG, 11.03.1999 - T-257/97

    Herold / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-345/90

    Europäisches Parlament gegen Jack Hanning. - Rechtsmittel - Beamte -

  • EuG, 13.12.1990 - T-115/89

    José Maria González Holguera gegen Europäisches Parlament. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1989 - 341/85

    Erik van der Stijl und Geoffrey Cullington gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 16.07.1998 - T-93/96

    Presle / Cedefop

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1989 - 193/87

    Henri Maurissen und Union syndicale gegen Rechnungshof der Europäischen

  • EuGH, 03.06.1987 - 161/87

    Muysers u.a. / Rechnungshof

  • EuG, 06.05.2019 - T-271/18

    Mauritsch/ INEA

  • EuG, 03.03.2004 - T-48/01

    Vainker / Parlament

  • EuG, 03.03.1993 - T-44/92

    Claudia Delloye und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1988 - 12/87

    Erica Heyl, verheiratete Zeyen, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1986 - 417/85

    Henri Maurissen gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Ablehnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-255/90

    Jean-Louis Burban gegen Europäisches Parlament. - Rechtsmittel - Nichtzulassung

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1988 - 28/87

    Edgard Arendt gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Nichtzulassung zu einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 161/87

    Gert Muysers und Walter Tülp gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 321/85   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 1986 - 321/85 (https://dejure.org/1986,14531)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hartmut Schwiering gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften.

    Ablehnung der Zulassung zum Auswahlverfahren - Meinungsverschiedenheit zwischen dem Prügungsausschuss und der Anstellungsbehörde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 25.04.1978 - 74/77

    Allgayer / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 321/85
    Was das eigentliche Problem des vorliegenden Verfahrens, nämlich den Begriff der Belege, angeht, so hatten Sie im Urteil vom 25. April 1978 in der Rechtssache 74/77 (Allgayer/Parlament, Slg. 1978, 977) Veranlassung, zur Gültigkeit der Einreichung einer nichtbeglaubigten Kopie eines Diploms Stellung zu nehmen, die der Bewerbung für ein allgemeines Auswahlverfahren beigefügt war.

    Zwar war er, wie Generalanwalt Reischl in seinen Schlußanträgen in der erwähnten Rechtssache 74/77 hervorgehoben hat, nach Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III des Statuts grundsätzlich nicht verpflichtet, zusätzliche Unterlagen anzufordern.

  • EuGH, 09.12.1982 - 191/81

    Plug / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 321/85
    Er bedeutet unter anderem, daß eine Behörde, wenn sie gegenüber einem Beamten eine Entscheidung trifft, sowohl das dienstliche Interesse als auch dasjenige des betroffenen Beamten zu berücksichtigen hat (siehe das Urteil vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33 und 75/79, Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677, Randnr. 22 der Entscheidungsgründe, sowie das Urteil vom 9. Dezember 1982 in der Rechtssache 191/81, Plug/Kommission, Slg. 1982, 4229, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 28.05.1980 - 33/79

    Kuhner / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 321/85
    Er bedeutet unter anderem, daß eine Behörde, wenn sie gegenüber einem Beamten eine Entscheidung trifft, sowohl das dienstliche Interesse als auch dasjenige des betroffenen Beamten zu berücksichtigen hat (siehe das Urteil vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33 und 75/79, Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677, Randnr. 22 der Entscheidungsgründe, sowie das Urteil vom 9. Dezember 1982 in der Rechtssache 191/81, Plug/Kommission, Slg. 1982, 4229, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe).
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