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   LG Hamburg, 23.09.2009 - 322 O 134/09   

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https://dejure.org/2009,7307
LG Hamburg, 23.09.2009 - 322 O 134/09 (https://dejure.org/2009,7307)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.09.2009 - 322 O 134/09 (https://dejure.org/2009,7307)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. September 2009 - 322 O 134/09 (https://dejure.org/2009,7307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (7)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Lehman-Zertifikate keine sichere Anlage

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 322 O 134/09
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 123, 126, 128; 178, 149; Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 10 beide mit weiteren Nachweisen).

    Maßgeblich sind einerseits der Wissenstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjekts ergeben (BGHZ 123 a.a.O.; 178, a.a.O.; Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006 a.a.O).

    Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (BGH, Urt. vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, a.a.O).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 322 O 134/09
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 123, 126, 128; 178, 149; Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 10 beide mit weiteren Nachweisen).

    Die Beratung muss anleger- und objektgerecht sein (BGHZ 123, 126, 128 f.).

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 322 O 134/09
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 123, 126, 128; 178, 149; Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 10 beide mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 322 O 134/09
    Die Aufklärung über diese Umstände müssen richtig und vollständig sein (BGH Urt. vom 9. Mai 2000 - XI ZR 159/99, WM 2000, 1441, 1442), die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjektes unter Berücksichtigung der genannten Gegebenheiten ex ante betrachtet lediglich vertretbar sein.
  • LG Hamburg, 25.03.2009 - 322 O 183/08

    Bankenhaftung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen bei dem Vertrieb von

    Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 322 O 134/09
    Auf die weitere Frage, ob die Beklagte auch über die von ihr erzielten Verkaufsgewinne hätte aufklären müssen, kommt es vorliegend nicht mehr an; das Gericht weist aber zur Vermeidung von Missverständnissen darauf hin, dass gegenüber dem dem Urteil der Kammer vom 25.03.2009 (Geschäftsnummer 322 O 183/08, veröffentlich in juris ) zugrundeliegenden Sachverhalt erhebliche Unterschiede bestehen und die dort vertretene Auffassung hinsichtlich der Aufklärung über sog. Innenprovisionen beim Vertrieb von Filmfondsanteilen auf den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres übertragbar ist.
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 322 O 134/09
    Dies versteht der Bundesgerichtshof in dem Sinne, dass nur eine Anlage empfohlen werden darf, bei der in jedem Fall das eingezahlte Kapital erhalten bleibt (Urt. v. 14.07.2009 [XI ZR 152/08] WM 2009, 1647ff, und juris ).
  • BGH, 12.11.2009 - IX ZR 152/08

    Hemmung der Verjährung durch im Vorprozess erklärte Streitverkündung;

    Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 322 O 134/09
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2009 (IX ZR 152/08, WM 2009, 1547ff.) ist es in diesem Zusammenhang nicht erheblich und insofern vorliegend neben der Sache, ob sich der Kläger eine Einlagensicherung für die Lehman-Anleihe positiv als gegeben vorstellte.
  • LG Tübingen, 23.02.2010 - 5 O 165/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Dokumentation bei Anlageberatungsgesprächen;

    Soweit sie das Risiko eines Kapitalverlusts an ein Ereignis wie einen "dritten Weltkrieg" geknüpft hat, stellt dies keine adäquate und ordnungsgemäße Risikoaufklärung dar, da hierdurch reale wirtschaftliche Risiken, die sich tagtäglich in Insolvenzen - auch von inländischen Banken selbst in wirtschaftlich guten Zeiten - (vgl. auch LG Hamburg, 322 O 134/09, Urteil vom 23.09.2009) realisieren, verharmlost und fast ins Lächerliche und Undenkbare zieht.
  • LG Tübingen, 15.12.2009 - 5 O 127/09

    Kapitalanlageberatung: Schadensersatz wegen Fehlberatung beim Erwerb von Anleihen

    Eine im Rückzahlungszeitpunkt werthaltige und sichere Garantie bestand dagegen tatsächlich zu keinem Zeitpunkt (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 23. September 2009, Az. 322 O 134/09).
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