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   OLG Celle, 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12   

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https://dejure.org/2013,1649
OLG Celle, 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12 (https://dejure.org/2013,1649)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12 (https://dejure.org/2013,1649)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 322 SsBs 356/12 (https://dejure.org/2013,1649)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Standardisiertes Messverfahren, Urteilsgründe, Anforderungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Darlegung der Urteilsgründe bei Überzeugung des Tatrichters von der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung trotz erwiesenem Eingabefehler bei der manuellen Auswertung des Messsystems

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwertung von Messergebnissen des Geräts Vidit VKS 30 trotz eines Eingabefehlers

  • verkehrslexikon.de

    Zur Geschwindigkeitsmessung mit dem standardisiertem Messverfahren Vidit VKS3

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Urteilsgründe bei Überzeugung des Tatrichters von der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung trotz erwiesenem Eingabefehler bei der manuellen Auswertung des Messsystems

  • rabüro.de

    Zur Verwertung von Messergebnissen des Geräts Vidit VKS 30 trotz eines Eingabefehlers

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Feststellung eines Eingabefehlers in ein standardisiertes Messverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Standardisiertes Messverfahren - nicht, wenn am "37.12.2010″ gemessen worden ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 180
  • NZV 2013, 201
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 08.07.2005 - Ss OWi 801/04

    Die Abstandsmessung mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 ist ein standardisiertes

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12
    Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass es sich bei dem Geschwindigkeitsmesssystem VKS 3.0 - Softwareversion 3.1 - um ein "standardisiertes Messverfahren" i. S. d. Rechtsprechung des BGH handelt, also um ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 39, 291; BGHSt 43, 277; OLG Dresden, VRS 2005, 196; OLG Hamm, VRS 97, 144).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12
    Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass es sich bei dem Geschwindigkeitsmesssystem VKS 3.0 - Softwareversion 3.1 - um ein "standardisiertes Messverfahren" i. S. d. Rechtsprechung des BGH handelt, also um ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 39, 291; BGHSt 43, 277; OLG Dresden, VRS 2005, 196; OLG Hamm, VRS 97, 144).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12
    Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass es sich bei dem Geschwindigkeitsmesssystem VKS 3.0 - Softwareversion 3.1 - um ein "standardisiertes Messverfahren" i. S. d. Rechtsprechung des BGH handelt, also um ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 39, 291; BGHSt 43, 277; OLG Dresden, VRS 2005, 196; OLG Hamm, VRS 97, 144).
  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 2 Ss OWi 105/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geständnis des Betroffenen, Angabe des

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12
    Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass es sich bei dem Geschwindigkeitsmesssystem VKS 3.0 - Softwareversion 3.1 - um ein "standardisiertes Messverfahren" i. S. d. Rechtsprechung des BGH handelt, also um ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 39, 291; BGHSt 43, 277; OLG Dresden, VRS 2005, 196; OLG Hamm, VRS 97, 144).
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