Rechtsprechung
AG München, 14.06.2005 - 322 C 36909/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bei Fahrschülern Abstand halten!
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Achtung Fahrschüler!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vorsicht, Fahrschüler! - Autofahrer müssen hinter Fahrschulautos Sicherheitsabstand einhalten und mit Fahrfehlern rechnen
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Bei Fahrschulautos mit Fahrfehlern rechnen
Verfahrensgang
- AG München, 14.06.2005 - 322 C 36909/04
- LG München I, 24.10.2005 - 19 S 14217/05
- LG München I, 24.11.2005 - 19 S 14217/05
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 104/18
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall mit einem plötzlich …
c) So liegt der Fall hier: Jeder Verkehrsteilnehmer, der einem deutlich als solchen gekennzeichneten Fahrschulfahrzeug folgt, muss mit plötzlichen und sonst nicht üblichen Reaktionen, auch ohne dass sie durch eine vor dem Fahrschulfahrzeug bestehende Verkehrssituation hervorgerufen werden, rechnen und seine Fahrweise darauf einstellen (AG München, Urteil vom 14.06.2005 - 322 C 36909/04; AG Hannover, Urteil vom 05.07.2013 - 417 C 3415/13, AG München, Urteil vom 23.09.1971 - 10 C 2090/70).Vorliegend hatte der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs aber zudem besondere Vorsicht walten zu lassen, denn die deutliche Kenntlichmachung von Fahrschulfahrzeugen bei Übungsfahrten dient dem Zweck, auf das insoweit erhöhte Risiko eines unangepassten Fahrverhaltens, vorliegend in Form des unvermittelten Abbremsens ohne zwingenden Grund, hinzuweisen (AG München, a.a.O. - 322 C 36909/04).