Rechtsprechung
EuGH, 12.07.1988 - 322/86 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Italien
EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Notwendigkeit einer vollständigen Umsetzung - EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Eine unterbliebene Richtlinienumsetzung als Vertragsverletzung eines Staates; Verpflichtung eines Mitgliedstaates zur Umsetzung einer Richtlinie in nationales Recht; Schutz der Qualität von für das Leben von Fischen geeignetem Süßwasser
- Judicialis
EWGVtr Art. 169; ; RL 78/659
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGVtr Art. 169; RL 78/659
Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Notwendigkeit einer vollständigen Umsetzung; [EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertragsverletzung Italiens wegen Nichtumsetzung einer Richtlinie 78/659; Qualität von schutz- und verbesserungsbedürftigem Süßwasser
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unterbliebende Umsetzung der Richtlinie 78/659/EWG des Rates in nationales Recht - Schutz der Qualität von Süßwasser zur Erhaltung des Fischlebens.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4)
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1994 - C-291/93
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
Mit dem vorliegenden Vertragsverletzungsverfahren verfolgt die Kommission die Nichtbefolgung des Urteils des Gerichtshofes vom 12. Juli 1988 in der Rechtssache 322/86 (1).- festzustellen, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG verstossen hat, indem sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil vom 12. Juli 1988 in der Rechtssache 322/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 3995) ergeben;.
Da diese Pflichten auch Gegenstand des Urteils in der Rechtssache 322/86 waren (5), stellt deren Missachtung gleichzeitig eine Nichtbefolgung des Urteils dar.
(1) - Urteil vom 12. Juli 1988 in der Rechtssache 322/86 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1988, 3995).
(3) - Urteil vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-101/91 (Kommission/Italien, Slg. 1993, I-191, Randnr. 20).
(5) - Siehe Urteil in der Rechtssache 322/86 (…a. a. O., Randnr. 6).
- EuGH, 09.03.1994 - C-291/93
Kommission / Italien - Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofes, mit dem …
1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 18. Mai 1993 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag Klage erhoben auf Feststellung, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, daß sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1988 in der Rechtssache 322/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 3995) ergeben.6 Die Kommission weist darauf hin, daß nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. das Urteil vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-101/91, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-191, Randnr. 20) das Interesse an einer unverzueglichen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts es auch dann, wenn Artikel 171 EWG-Vertrag keine Frist angibt, innerhalb deren ein Urteil durchgeführt sein muß, mit dem der Verstoß eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen festgestellt wird, erfordert, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß.
1) Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen, daß sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1988 in der Rechtssache 322/86 (Kommission/Italien) ergeben.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08
Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem - …
33 - Siehe die Urteile vom 17. Dezember 1981, Kommission/Italien (30/81 bis 34/81, Slg. 1981, 3379), und vom 2. August 1993, Kommission/Italien (C-366/89, Slg. 1993, I-4201) zur Umsetzung der Richtlinie 75/439/EWG über die Altölbeseitigung, vom 12. Juli 1988, Kommission/Italien (322/86, Slg. 1988, 3995), und vom 9. März 1994, Kommission/Italien (C-291/93, Slg. 1994, I-859), zur Umsetzung der Richtlinie 78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten, sowie vom 17. Juni 1987, Kommission/Belgien (1/86, Slg. 1987, 2797), und vom 5. Mai 1993, Kommission/Belgien (C-174/91, Slg. 1993, I-2275), hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe in der Region Wallonien. - Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-270/91
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
(6) - Vgl. beispielsweise Urteil vom 12. Juli 1988 in der Rechtssache 322/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 3995, Randnr. 6).
Rechtsprechung
RG, 24.11.1886 - Rep. I. 322/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die Wiedergabe eines Gemäldes in plastischem, zum Zwecke der Wirkung durchscheinenden Lichtes bearbeitetem Materiale -- Lithophanie -- eine erlaubte Nachbildung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachbildung eines Gemäldes durch plastische Kunst
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 18, 102
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1988 - 322/86 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unterbliebende Umsetzung der Richtlinie 78/659/EWG des Rates in nationales Recht - Schutz der Qualität von Süßwasser zur Erhaltung des Fischlebens
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1988 - 322/86
- EuGH, 12.07.1988 - 322/86
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1994 - C-291/93
- EuGH, 09.03.1994 - C-291/93