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LG Hamburg, 02.06.2015 - 323 O 179/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 7 StVG, § 18 StVG, § 823 BGB, § 115 Abs 1 VVG, § 286 ZPO
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten zu unfallkompatiblen Schäden bei Vorliegen von Vorschäden; Ersatz von Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten - mielco.de
Erhöhte Nachweispflicht des Geschädigten bei Vorschäden
- ra.de
- verkehrsunfallsiegen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Verkehrsunfall: Ungeklärte Schäden gehen zum Nachteil des Betroffenen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98
Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug
Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2015 - 323 O 179/13
Sind nicht sämtliche Schäden, die das Fahrzeug aufweist, auf das Unfallereignis zurückzuführen, und macht der Kläger zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben, so kann er regelmäßig auch für diejenigen Schäden, die sich dem Unfallereignis als kompatibel zuordnen lassen, keinen Ersatz beanspruchen (OLG Köln VersR 1999, 865; HansOLG Hamburg 2001, 1111).