Rechtsprechung
LG Hamburg, 09.07.2015 - 323 S 13/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 7 StVG, § 17 StVG, § 115 VVG, § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 540 Abs 1 ZPO
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten für die Hinzuziehung eines Gutachters bei der von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung verlangten Gegenüberstellung der Unfallfahrzeuge - IWW
- ra.de
- verkehrsanwaelte.de
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
Auch die Kosten des Sachverständigen für die Teilnahme am - von der Versicherung gewünschten - Gegenüberstellungstermin sind zu erstatten (LG Hamburg Berufungsurteil vom 9.7.2015 - 323 S 13/15 - ).
- verkehrsanwaelte.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kosten für Teilnahme des Sachverständigen an Fahrzeug-Gegenüberstellung sind zu ersetzen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ersatzfähige Sachverständigenkosten für die Hinzuziehung eines Gutachters
- wohlleben-partner.de (Kurzinformation)
Gegenüberstellung der Unfallfahrzeuge kann zur Erstattung von Gutachterkosten führen
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
Kosten der Teilnahme des Sachverständigen am Gegenüberstellungstermin sind zu erstatten
- ra-frese.de (Kurzinformation)
Sachverständigenkosten bei Gegenüberstellung erstattungsfähig
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Sachverständigenkosten bei Gegenüberstellung erstattungsfähig
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 12.12.2014 - 920 C 271/14
- LG Hamburg, 09.07.2015 - 323 S 13/15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Bochum, 08.07.1997 - 9 S 60/97
Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2015 - 323 S 13/15
Wenn sie sich gleichwohl dazu bereit erklärte, mit ihrem Fahrzeug an der Gegenüberstellung - zu der sie nicht verpflichtet war - teilzunehmen, war sie auch berechtigt, sich der Unterstützung ihres eigenen Sachverständigen zu bedienen (vgl. auch OLG Hamm vom 12.4. 1994 - 9 U 193/93 - LG Bochum vom 8.7. 1997 - 9 S 60/97, beide zit. nach WortmannVersR 1998, 1204 Ziff. 6). - KG, 01.07.1976 - 12 U 268/76
Gutachten; Sachverständiger; Ersatz; Kosten; Haftpflichtversicherung
Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2015 - 323 S 13/15
Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten in der Situation, in der er sich nach dem Unfallereignis befindet, die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (vgl. BGH, Urteil v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03, so schon KG Berlin, Urteil vom 01. Juli 1976 - 12 U 268/76 -, beide zit. nach juris). - BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2015 - 323 S 13/15
Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten in der Situation, in der er sich nach dem Unfallereignis befindet, die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (vgl. BGH, Urteil v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03, so schon KG Berlin, Urteil vom 01. Juli 1976 - 12 U 268/76 -, beide zit. nach juris).
- AG Siegburg, 06.02.2019 - 110 C 112/18
Unfallregulierung, Sachverständigenhonorar, Gutachten
Aus ihrer Sicht stand zu befürchten, dass durch den Versicherungsgutachter später nicht rekonstruierbare Feststellungen einseitig getroffen würden (LG Hamburg, Urteil vom 09. Juli 2015 - 323 S 13/15 --, Rn. 18, juris; a.A. LG München I, Urteil vom 29. Oktober 2010 - 17 5 3887/10, zumal dort jeglicher Sachvortrag dazu fehlte, dass bzw. inwieweit zum Zeitpunkt der Nachbesichtigung der Schadensumfang ernsthaft in Zweifel gezogen wurde). - AG Saarlouis, 01.12.2017 - 28 C 891/17
Unfallregulierung, Sachverständigenkosten, Teilnahme Nachbesichtiogung
Somit stand für einen Anspruch stellenden Geschädigten zu befürchten, dass durch den Gutachter der Versicherung später nicht mehr rekonstruierbare Feststellungen einseitig getroffen werden (Landgericht Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2015, 323 § 13/15 = DAR 2016, 139). - AG Oberhausen, 01.12.2015 - 37 C 1149/14 Auch die von dem Kläger zitierte Rechtsprechung des Landgerichts Saarbrücken (Urteil vom 20.02.2015, Az.: 13 S 197/14) und des Landgerichts Hamburg (Urteil vom02.07.2015, Az.: 323 S 13/15) ändern nichts an dieser Wertung.