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   RG, 10.07.1906 - V 323/06   

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https://dejure.org/1906,357
RG, 10.07.1906 - V 323/06 (https://dejure.org/1906,357)
RG, Entscheidung vom 10.07.1906 - V 323/06 (https://dejure.org/1906,357)
RG, Entscheidung vom 10. Juli 1906 - V 323/06 (https://dejure.org/1906,357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Sind die Gelder, die ein Buchmacher durch gewerbsmäßiges Glücksspiel erworben hat, der Einziehung unterworfen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 39, 78
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Ein Gegenstand ist im Sinne des § 74 Abs. 1 StGB nur dann durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht, wenn dessen Entstehung unmittelbar auf die mit Strafe bedrohte Handlung zurückgeht, er in diesem Sinne mit ihr in unmittelbarem ursächlichen Zusammenhang steht (s. BGH, Urteil vom 18. Januar 1977 - 1 StR 643/76, BeckRS 1977, 31113687; RG, Urteil vom 10. Juli 1906 - V 323/06, RGSt 39, 78, 79; vgl. auch LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 12; NK-StGB/Saliger, 5. Aufl., § 74 Rn. 7).
  • LG Köln, 10.07.2008 - 102-7/08

    Konsum von Cannabis unter Begehung von Eigentumsdelikten und Vermögensdelikten;

    02.08.2006 - 169 Js 323/06 -) - rechtskräftig.
  • BGH, 18.01.1977 - 1 StR 643/76

    Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie/ eines Glückspiels - Veranstalter einer

    Durch die Tat hervorgebracht sind nur Gegenstände, deren Entstehung unmittelbar auf die mit Strafe bedrohte Handlung zurückgeht (Dreher, StGB 36. Aufl. § 74 Rdn. 5); daher hat die Rechtsprechung auch das beim verbotenen Glücksspiel gewonnene Geld nur als erworben, aber nicht als hervorgebracht angesehen (RGSt 39, 78).
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