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   EuGH, 23.10.1986 - 323/85   

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EuGH, 23.10.1986 - 323/85 (https://dejure.org/1986,13012)
EuGH, Entscheidung vom 23.10.1986 - 323/85 (https://dejure.org/1986,13012)
EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 323/85 (https://dejure.org/1986,13012)
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   EuGH, 23.10.1986 - 322 - 323/85, 322/85, 323/85   

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EuGH, Entscheidung vom 23.10.1986 - 322 - 323/85, 322/85, 323/85 (https://dejure.org/1986,32836)
EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 322 - 323/85, 322/85, 323/85 (https://dejure.org/1986,32836)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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   RG, 10.03.1885 - 323/85   

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https://dejure.org/1885,378
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RG, Entscheidung vom 10.03.1885 - 323/85 (https://dejure.org/1885,378)
RG, Entscheidung vom 10. März 1885 - 323/85 (https://dejure.org/1885,378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die zum Thatbestande des Diebstahles erforderliche Absicht der rechtswidrigen Zueignung ausgeschlossen, wenn der Gläubiger seinem Schuldner eine Sache wegnimmt, um sich damit wegen seiner Geldforderung bezahlt zu machen? 2. Kann diese Absicht dann vorhanden sein, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 12, 88
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.08.1982 - 1 StR 410/82

    Vergehen eines schweren Raubes eines Jugendlichen - Vergehen einer Beihilfe zum

    An einer solchen Absicht fehlt es, wenn der Täter zunächst nur den Willen hat, die Inbesitznahme als Druckmittel zu benutzen, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen und die Sache sodann zurückzugeben, oder wenn er sie lediglich als Sicherheit in Besitz nimmt, um sie beim Ausbleiben der geschuldeten Leistung auf dem gesetzlich vorgesehenen Wege (§ 809 ZPO) der Zwangsvollstreckung zuzuführen (RGRspr. 3, 453; RGSt 12, 88; BGH LM Nr. 15 zu § 249 StGB = NJW 1955, 1764 (L); BGH, Urt. v. 1.8.1967 - 1 StR 281/67 bei Dallinger MDR 1968, 18; BGH, Urteile v. 31.7.1979 - 1 StR 304/79 und v. 6.5.1980 - 1 StR 103/80; OLG Celle NJW 1970, 1139 [OLG Celle 19.02.1970 - 1 Ss 32/70]; OLG Hamm MDR 1972, 706 [OLG Hamm 09.03.1972 - 2 Ss 752/71]; Heimann-Trosien LK 9. Aufl. § 242 Rdn. 61; z.T. abw.
  • BGH, 22.02.1973 - 4 StR 20/73

    Verurteilung wegen einer nicht in der Anklage bezeichnetenTat - Diebstahl eines

    Ebenso wird die Identität der Tat nicht dadurch berührt, daß die aufgezeigten Abweichungen auch eine andere rechtliche Beurteilung der Tat bedingen, nämlich Unterschlagung statt Diebstahl - wie noch auszuführen sein wird - (vgl. RGSt 12, 88, 90 und Löwe/Rosenberg, 22. Aufl. StPO § 264 Anm. 5 c und d).
  • BGH, 01.08.1967 - 1 StR 281/67

    Notwendigkeit zur Angabe der den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen in der

    Wer sich eigenmächtig ein Pfand nimmt, kann zwar in Zueignungsabsicht handeln, wenn sein Wille schon bei der Wegnahme auf eine unbefugte Veräußerung oder sonstige Verwertung, also auf eine mit Ausschließung des Eigentümers verbundene Verfügung über die Substanz der fremden Sache, gerichtet ist (RGSt 12, 88, 90; so auch Zutreffend Jagusch in LK 8. Aufl. Bd. 2 Bem. D V 2 d (S. 323) vor § 242 StGB mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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