Rechtsprechung
LG Hamburg, 28.12.2010 - 324 O 140/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§ 91a ZPO
Kostentragung; Parteien erklären Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt; Klarstellungsmöglichkeit der Berichterstattung der Beklagten und der Erklärung, dass man sich nicht des Rechts berühme, die Berichterstattung ohne die Klarstellung verbreiten zu dürfen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch im Hinblick auf eine beanstandete Berichterstattung ohne den Zusatz "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig"
- damm-mann.de
Klarstellung nach mehrdeutiger Äußerung II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch im Hinblick auf eine beanstandete Berichterstattung ohne den Zusatz "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig"
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB i.V.m. Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Zum Unterlassungsanspruch, bei unkommentiertem Hinweis auf nicht-rechtskräftiges Urteil / Die "klare klarstellende Äußerung” - ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zusatz "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig"
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Klarstellung über Eindruck eines Presseberichts lässt Unterlassungsanspruch entfallen
- damm-mann.de (Kurzinformation)
Klarstellung nach mehrdeutiger Äußerung II
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2010 - 324 O 140/10
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung 1 BvR 967/05 vom 19. Dezember 2007 (BVerfG NJW 2008, 1654) unter Randzeichen 33 und 34 aufgeführt:. - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2010 - 324 O 140/10
Bei der angegriffenen Äußerung handelt es sich um eine offen mehrdeutige Äußerung im Sinne der Stolpe-Rechtsprechung (BVerfG, 1 BvR 1696/98 vom 25.10.2005).