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   LG Hamburg, 29.08.2014 - 324 O 12/14   

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https://dejure.org/2014,81185
LG Hamburg, 29.08.2014 - 324 O 12/14 (https://dejure.org/2014,81185)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.08.2014 - 324 O 12/14 (https://dejure.org/2014,81185)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. August 2014 - 324 O 12/14 (https://dejure.org/2014,81185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 8 Abs 1 MRK, Art 10 Abs 1 MRK
    Recht am eigenen Bild: Untersagung der Bildberichterstattung über eine Person

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 EMRK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2014 - 324 O 12/14
    Bereits die Frage, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Artt. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits, wobei der Beurteilung ein normativer Maßstab zugrunde zu legen ist, welcher der Pressefreiheit und zugleich dem Schutz der Persönlichkeit und ihrer Privatsphäre ausreichend Rechnung trägt (BGH, Urteil vom 06.03.2007, Az. VI ZR 51/06, Juris Abs. 14; BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az. VI ZR 272/06, Juris Abs. 12 m.w.N.).

    Der Begriff des Zeitgeschehens darf nicht zu eng verstanden werden; im Hinblick auf den Informationsbedarf der Öffentlichkeit umfasst er nicht nur Vorgänge von historisch-politischer Bedeutung, sondern alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse; es wird mithin vom Interesse der Öffentlichkeit bestimmt (BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az. VI ZR 272/06, Juris Abs. 10).

    Für die Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist von maßgeblicher Bedeutung, ob die Presse im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtert, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllt und zur Bildung der öffentlichen Meinung beiträgt, oder ob sie lediglich die Neugier der Leser nach privaten Angelegenheiten prominenter Personen befriedigt (BGH Urt.v. 14.10.2008, VI ZR 272/06 - Juris Abs. 15 m.w.N.).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2014 - 324 O 12/14
    Bereits die Frage, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Artt. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits, wobei der Beurteilung ein normativer Maßstab zugrunde zu legen ist, welcher der Pressefreiheit und zugleich dem Schutz der Persönlichkeit und ihrer Privatsphäre ausreichend Rechnung trägt (BGH, Urteil vom 06.03.2007, Az. VI ZR 51/06, Juris Abs. 14; BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az. VI ZR 272/06, Juris Abs. 12 m.w.N.).

    Da es für die - bereits bei der Frage, ob ein zeitgeschichtliches Ereignis vorliegt - vorzunehmende Abwägung maßgeblich auf den Informationswert der Abbildung ankommt, kann bei der Beurteilung eine zugehörige Wortberichterstattung nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 06.03.2007, Az. VI ZR 51/06, Juris Abs. 23).

  • BVerfG, 21.04.2009 - 1 BvR 1626/07
    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2014 - 324 O 12/14
    So kann es bei hinreichendem Bezug zu der veröffentlichten Abbildung genügen, wenn ein Foto zur Bebilderung eines im Text dargestellten zeitgeschichtlichen Ereignisses dient (vgl. dazu BVerfG Beschluss vom 26.2. 08 Az. 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07, 1 BvR 1626/07, zitiert nach bundesverfassungsgericht.de dort Abs. 94/95).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2014 - 324 O 12/14
    So kann es bei hinreichendem Bezug zu der veröffentlichten Abbildung genügen, wenn ein Foto zur Bebilderung eines im Text dargestellten zeitgeschichtlichen Ereignisses dient (vgl. dazu BVerfG Beschluss vom 26.2. 08 Az. 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07, 1 BvR 1626/07, zitiert nach bundesverfassungsgericht.de dort Abs. 94/95).
  • BVerfG, 21.04.2009 - 1 BvR 1606/07
    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2014 - 324 O 12/14
    So kann es bei hinreichendem Bezug zu der veröffentlichten Abbildung genügen, wenn ein Foto zur Bebilderung eines im Text dargestellten zeitgeschichtlichen Ereignisses dient (vgl. dazu BVerfG Beschluss vom 26.2. 08 Az. 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07, 1 BvR 1626/07, zitiert nach bundesverfassungsgericht.de dort Abs. 94/95).
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2014 - 324 O 12/14
    Insoweit gilt, dass die Medien grundsätzlich eine konkludente Einwilligung sowohl zeitlich als auch inhaltlich sehr eng auslegen müssen; eine generelle Einwilligung in Veröffentlichungen jedweder Art wird kaum jemals konkludent erklärt werden, vielmehr bezieht sich die Einwilligung nur auf die konkrete Situation in der sie erteilt wird (Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 2. Aufl. 2012, Breutz/Weyhe, 39. Abschnitt Rn. 130 unter Verweis auf BGH NJW 2005, 594 f.).
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03

    Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2014 - 324 O 12/14
    Erforderlich ist vielmehr, dass das zeitgeschichtliche Ereignis gerade Gegenstand der Berichterstattung ist (vgl. zu den Anforderungen insoweit BVerfG Beschluss vom 14.9. 2010, 1 BvR 1842/08, 1 BvR 6/09, 1 BvR 2538/08, Juris Abs. 45, BGH NJW 2004, 1795 (1796)).
  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2014 - 324 O 12/14
    Erforderlich ist vielmehr, dass das zeitgeschichtliche Ereignis gerade Gegenstand der Berichterstattung ist (vgl. zu den Anforderungen insoweit BVerfG Beschluss vom 14.9. 2010, 1 BvR 1842/08, 1 BvR 6/09, 1 BvR 2538/08, Juris Abs. 45, BGH NJW 2004, 1795 (1796)).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2014 - 324 O 12/14
    Die stillschweigende Einwilligung kann daher nur für die Veröffentlichung oder Verbreitung des Bildnisses in einem Rahmen angenommen werden, der nicht in einem Missverhältnis zu der Bedeutung steht, die der Betroffene selbst in erkennbarer Weise der den Gegenstand der Filmaufnahme bildenden Thematik beigemessen hat (Hamburger Kommentar aaO Rn 134 unter Verweis auf BGH NJW 1995, 3252 ff.).
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