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   LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 145/08   

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https://dejure.org/2010,20816
LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 145/08 (https://dejure.org/2010,20816)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.08.2010 - 324 O 145/08 (https://dejure.org/2010,20816)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. August 2010 - 324 O 145/08 (https://dejure.org/2010,20816)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung des Betreibers einer Internet-Seite für Persönlichkeitsrechtsverletzungen: Verantwortlichkeit für die auf einer externen Seite generierten Ergebnisse für die auf der eigenen Seite bereitgestellte Suchfunktion

  • Justiz Hamburg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Haftung des Betreibers einer Internet-Seite für Persönlichkeitsrechtsverletzungen: Verantwortlichkeit für die auf einer externen Seite generierten Ergebnisse für die auf der eigenen Seite bereitgestellte Suchfunktion

  • webshoprecht.de

    Keine Haftung des Betreibers einer Internet-Seite für die Ergebnisse bereitgestellte Suchfunktion

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Auszüge)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 Abs. 12 Abs. 1 GG
    Website-Betreiber macht sich durch Vorhaltung einer Suchmaske noch nicht die auf einer anderen Website angezeigten Fundstellen zu eigen / Verbreiterhaftung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung des Betreibers einer Internet-Seite

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Zu-Eigen-Machen rechtswidriger Inhalte bei Anbieten einer Suchmaske

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Suchfunktion auf Webseite führt nicht zur Haftung für fremde Inhalte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 145/08
    Danach kann die unbegründete Verwarnung aus einem Schutz- oder Kennzeichenrecht unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten (vgl. BGH GSZ, Beschl. v. 15.7.2005, NJW 2005, 3141).

    Der notwendige Ausgleich der Interessen wird nicht mehr wirksam gewährleistet, wenn es dem Schutzrechtsinhaber gestattet wäre, aus einem Schutzrecht Schutz in einem Umfang zu beanspruchen, der ihm nicht zusteht, und wenn er den wirtschaftlichen Nutzen aus einer schuldhaften Verkennung des Umfangs des ihm zustehenden Schutzes ziehen dürfte, ohne für einen hierdurch verursachten Schaden seiner Mitbewerber einstehen zu müssen (vgl. BGH GSZ, Beschl. v. 15.7.2005, NJW 2005, 3141, 3142).

  • OLG Hamburg, 20.01.1983 - 3 U 146/82

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der vorprozessualen Abwehr

    Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 145/08
    Die Maßnahmen dienten ausschließlich der Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen, da sie darauf abzielten, die von dem Kläger mit Schreiben vom 1. Februar 2008 und 14. Februar 2008 geltend gemachten Ansprüche abzuwehren (vgl. etwa HansOLG, Urt. v. 20.01.1983, GRUR 1983, 200).

    Das gilt selbst dann, wenn der Abmahnende rechtliche Zweifel an der Berechtigung seiner Abmahnung hat, da es gerechtfertigt ist, die rechtliche Ungewissheit durch eine Abmahnung zur Sprache zu bringen und einer kostengünstigen außergerichtlichen Klärung zuzuführen (vgl. dazu HansOLG, Urt. v. 20.01.1983, GRUR 1983, 200; Urt. v. 19.9. 2002, NJW-RR 2003, 857, 858).

  • OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99

    Ersatz von Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung nur in Sonderfällen

    Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 145/08
    Das gilt selbst dann, wenn der Abmahnende rechtliche Zweifel an der Berechtigung seiner Abmahnung hat, da es gerechtfertigt ist, die rechtliche Ungewissheit durch eine Abmahnung zur Sprache zu bringen und einer kostengünstigen außergerichtlichen Klärung zuzuführen (vgl. dazu HansOLG, Urt. v. 20.01.1983, GRUR 1983, 200; Urt. v. 19.9. 2002, NJW-RR 2003, 857, 858).

    Bei Zugrundelegung dieses Maßstabs können die für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Teilen der Rechtsprechung angewandten Grundsätze, wonach die Kosten einer unberechtigten Abmahnung über § 678 BGB ersatzfähig sind (vgl. dazu OLG Hamburg, Urt. v. 20.01.1983, WRP 1983, 422, 424; Urt. v. 19.9.2002, NJW-RR 2003, 857, 858; OLG Frankfurt, Urt. v. 26.5.1989, GRUR 1989, 858; offen gelassen in OLG Hamm, Urt. v. 26.09.1985, NJW-RR 1986, 1303, 1304; Urt. v. 15.3.1988, GRUR 1988, 772; dagegen LG Mannheim, Urt. v. 16.11.1984, GRUR 1985, 328; AG Kempen, Urt. v. 30.04.1987, GRUR 1987, 657; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478), nicht auf die ungerechtfertigte Abmahnung wegen einer vermeintlichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts übertragen werden.

  • AG Kempen, 30.04.1987 - 11 C 19/87
    Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 145/08
    Bei Zugrundelegung dieses Maßstabs können die für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Teilen der Rechtsprechung angewandten Grundsätze, wonach die Kosten einer unberechtigten Abmahnung über § 678 BGB ersatzfähig sind (vgl. dazu OLG Hamburg, Urt. v. 20.01.1983, WRP 1983, 422, 424; Urt. v. 19.9.2002, NJW-RR 2003, 857, 858; OLG Frankfurt, Urt. v. 26.5.1989, GRUR 1989, 858; offen gelassen in OLG Hamm, Urt. v. 26.09.1985, NJW-RR 1986, 1303, 1304; Urt. v. 15.3.1988, GRUR 1988, 772; dagegen LG Mannheim, Urt. v. 16.11.1984, GRUR 1985, 328; AG Kempen, Urt. v. 30.04.1987, GRUR 1987, 657; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478), nicht auf die ungerechtfertigte Abmahnung wegen einer vermeintlichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts übertragen werden.
  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 145/08
    Vorbereitung und Einleitung eines staatlichen Verfahrens sind als solche nicht rechtswidrig und lösen keine Einstandspflicht für eine nur fahrlässig falsche Beurteilung der Sach- und Rechtslage aus (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1979, BGHZ 74, 9, 15 ff.).
  • LG Wiesbaden, 08.11.1984 - 1 S 268/84
    Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 145/08
    Die bei wettbewerblichen Verstößen zugrunde gelegte Prämisse, wonach derjenige, der gegen Grundsätze des lauteren Wettbewerbs verstoße, als ehrlicher Kaufmann ein eigenes Interesse daran habe, auf solche Verstöße aufmerksam gemacht zu werden und zum redlichen Geschäftsverkehr beizutragen (vgl. dazu LG Wiesbaden, Urt. v. 8.11.1984, GRUR 1987, 658), lässt sich auf außerwettbewerbliche Bereiche wie den Persönlichkeitsrechtsschutz nicht übertragen.
  • OLG Hamm, 26.09.1985 - 4 U 122/85
    Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 145/08
    Bei Zugrundelegung dieses Maßstabs können die für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Teilen der Rechtsprechung angewandten Grundsätze, wonach die Kosten einer unberechtigten Abmahnung über § 678 BGB ersatzfähig sind (vgl. dazu OLG Hamburg, Urt. v. 20.01.1983, WRP 1983, 422, 424; Urt. v. 19.9.2002, NJW-RR 2003, 857, 858; OLG Frankfurt, Urt. v. 26.5.1989, GRUR 1989, 858; offen gelassen in OLG Hamm, Urt. v. 26.09.1985, NJW-RR 1986, 1303, 1304; Urt. v. 15.3.1988, GRUR 1988, 772; dagegen LG Mannheim, Urt. v. 16.11.1984, GRUR 1985, 328; AG Kempen, Urt. v. 30.04.1987, GRUR 1987, 657; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478), nicht auf die ungerechtfertigte Abmahnung wegen einer vermeintlichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts übertragen werden.
  • OLG Frankfurt, 26.05.1989 - 6 U 87/88
    Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 145/08
    Bei Zugrundelegung dieses Maßstabs können die für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Teilen der Rechtsprechung angewandten Grundsätze, wonach die Kosten einer unberechtigten Abmahnung über § 678 BGB ersatzfähig sind (vgl. dazu OLG Hamburg, Urt. v. 20.01.1983, WRP 1983, 422, 424; Urt. v. 19.9.2002, NJW-RR 2003, 857, 858; OLG Frankfurt, Urt. v. 26.5.1989, GRUR 1989, 858; offen gelassen in OLG Hamm, Urt. v. 26.09.1985, NJW-RR 1986, 1303, 1304; Urt. v. 15.3.1988, GRUR 1988, 772; dagegen LG Mannheim, Urt. v. 16.11.1984, GRUR 1985, 328; AG Kempen, Urt. v. 30.04.1987, GRUR 1987, 657; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478), nicht auf die ungerechtfertigte Abmahnung wegen einer vermeintlichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts übertragen werden.
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