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   LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 194/10   

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https://dejure.org/2010,4436
LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 194/10 (https://dejure.org/2010,4436)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.08.2010 - 324 O 194/10 (https://dejure.org/2010,4436)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. August 2010 - 324 O 194/10 (https://dejure.org/2010,4436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Klage des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder gegen die Verlegerin der Hamburger Morgenpost am Sonntag

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Klage des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder gegen die Verlegerin der Hamburger Morgenpost am Sonntag

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Hamburger Zeitung "MoPo" muss keine Gegendarstellung über Gerhard Schröder abdrucken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schröder verliert gegen "Hamburger Morgenpost"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Altbundeskanzler Schröder hat keinen Anspruch auf Richtigstellung gegenüber "MoPo"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schröder war dabei

  • n-tv.de (Pressemeldung, 13.08.2010)

    Schröder hat wieder Presse: Ruf nicht ruiniert

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Richtigstellungsanspruch nur bei fortdauernder Rufbeeinträchtigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Falsche Berichterstattung in Zeitung und Anspruch auf Gegendarstellung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ex-Kanzler Gerhard Schröder scheitert mit Klage auf Richtigstellung wegen angeblichen Beifahrens bei "Käßmann-Trunkenheitsfahrt" - Keine Ansehensminderung oder Rufbeeinträchtigung in der Berichterstattung

Sonstiges

Papierfundstellen

  • afp 2010, 609
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17

    Anspruch auf Richtigstellung: Unwahre Tatsachenbehauptung eines Abgeordneten des

    Es muss eine Ansehensminderung von erheblichem Gewicht fortbestehen (LG Hamburg v. 13.8.2010, 324 O 194/10, juris Rn. 23).
  • LG Hamburg, 02.11.2018 - 324 O 553/17

    Recht der Medienberichterstattung: Anspruch auf Unterlassung einer

    Vielmehr kommt die Zuerkennung einer Berichtigungsforderung dann in Betracht, wenn die Unwahrheit eine Ehrverletzung oder Ansehensschädigung beinhaltet und der durch die Rufverletzung geschaffene Zustand für den Betroffenen eine fortwirkende Quelle gegenwärtige Rufbeeinträchtigung bedeutet (LG Hamburg, Urteil vom 13.08.2010, 324 O 194/10, Juris Rn. 22).
  • LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16

    Ansprüche des Betroffenen bei einer objektiv falschen Berichterstattung unter

    Hierfür muss durch die Falschmeldung eine Ansehensminderung von erheblichem Gewicht (fort-)bestehen (vgl. zu alledem: LG Hamburg AfP 2010, 609 f. [LG Hamburg 13.08.2010 - 324 O 194/10] [LG Hamburg 13.08.2010 - 324 O 194/10] m. w. N.; Langtext zit. nach juris).
  • LG Hamburg, 02.11.2018 - 324 O 554/17

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Ansprüche im Zusammenhang mit einer

    Vielmehr kommt die Zuerkennung einer Berichtigungsforderung dann in Betracht, wenn die Unwahrheit eine Ehrverletzung oder Ansehensschädigung beinhaltet und der durch die Rufverletzung geschaffene Zustand für den Betroffenen eine fortwirkende Quelle gegenwärtige Rufbeeinträchtigung bedeutet (LG Hamburg, Urteil vom 13.08.2010, 324 O 194/10, Juris Rn. 22).
  • LG Berlin, 24.09.2019 - 27 O 189/19

    Anspruch auf Richtigstellung bei einer unwahren Behauptung über eine innere

    Es muss eine Ansehensminderung von erheblichem Gewicht fortbestehen (LG Hamburg v. 13.8.2010, 324 O 194/10, juris Rn. 23).
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