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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 24.08.2020 - 324 O 290/19   

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https://dejure.org/2020,23722
LG Hamburg, 24.08.2020 - 324 O 290/19 (https://dejure.org/2020,23722)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2020 - 324 O 290/19 (https://dejure.org/2020,23722)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2020 - 324 O 290/19 (https://dejure.org/2020,23722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
    Unterlassungs- und Geldentschädigungsanspruch einer Gynäkologin gegen Abtreibungsgegner wegen Äußerungen auf Internetseite bezüglich Vergleich von Abtreibungen mit Holocaust

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht mit Holocaust-Verbrechen verglichen werden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Vergleich von Abtreibung mit Holocaust rechtswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Babykaust.de"-Betreiber verurteilt: Hänel bekommt Recht im Verfahren gegen Abtreibungsgegner

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zahlung von 6.000 Euro nach KZ-Vergleich durch Abtreibungsgegner

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwangerschaftsabbruch darf nicht mit Holocaust verglichen werden - "Babykaust.de"-Betreiber zu Unterlassung und Geldentschädigung verurteilt

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.08.2020)

    Schwangerschaftsabbruch mit Holocaust verglichen: Ärztin bekommt bei Klage gegen Abtreibungsgegner wohl Recht

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   LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19   

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https://dejure.org/2021,5112
LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19 (https://dejure.org/2021,5112)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.01.2021 - 324 O 290/19 (https://dejure.org/2021,5112)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 324 O 290/19 (https://dejure.org/2021,5112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungs- und Geldentschädigungsanspruch bei Vergleich des Schwangerschaftsabbruchs mit dem Holocaust

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EGMR, 20.09.2018 - 70693/11

    Abtreibungsgegner darf nicht hetzen

    Auszug aus LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19
    Seine hiergegen gerichtete Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blieb erfolglos (EGMR, Urteil vom 20.09.2018 - 70693/11).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Äußerung nicht vom historischen und sozialen Zusammenhang losgelöst werden kann und die Gleichsetzung mit dem Holocaust im speziellen Zusammenhang der deutschen Vergangenheit betrachtet werden muss (vgl. EGMR, Urteil vom 20.09.2018 - 70693/11; EGMR, Urteil vom 08.01.2019 - 64496/17).

    Ihm war zumindest aus dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (70693/11) bekannt, dass zulässige Abtreibungen nicht mit dem Holocaust verglichen werden dürfen.

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19
    Vielmehr müsse die beanstandete Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug zu dem Ort des angerufenen Gerichts aufweisen (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09).

    Insoweit sind die Erwägungen, die nach der "New York Times"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09) hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit maßgeblich sind, nach Auffassung der Kammer auch auf die vorliegende Frage der örtlichen Zuständigkeit gem. § 32 ZPO entsprechend anzuwenden.

  • BVerfG, 28.07.2014 - 1 BvR 482/13

    Auch überspitzte Äußerungen fallen nur in engen Grenzen als Schmähkritik aus dem

    Auszug aus LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19
    Aus diesem Grund wird Schmähkritik bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vorliegen (BVerfG, Beschluss v. 28.07.2014 - 1 BvR 482/13; BVerfG, Beschluss v. 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

    Auszug aus LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19
    Jedoch kann auch insoweit das Fehlen tatsächlicher Bezugspunkte, auf die sich eine Meinungsäußerung stützt, ein maßgebliches Indiz dafür darstellen, dass eine Äußerung auch dann nicht mehr zu rechtfertigen ist, wenn es sich nicht um Schmähkritik handelt (vgl. BVerfG NJW 2012, 1643 - Grüne Gentechnik).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1996, 985, 986 m.w.N.; Entscheidung des BGH vom 20.03.2012 - VI ZR 123/11; Entscheidung des BGH vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12).
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19
    Außerdem dient der Anspruch der Prävention (BGH, Urteil vom 05.12.1995 - VI ZR 332/94, Juris Abs. 13).
  • EGMR, 14.01.2014 - 22231/05

    LAVRIC v. ROMANIA

    Auszug aus LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19
    Daher verlangt die Rechtsprechung im Prozess die Offenbarung und gegebenenfalls den Nachweis der Richtigkeit der tatsächlichen Bezugspunkte der umstrittenen Äußerung (EGMR, AfP 2014, 430; Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl., § 20 Rn. 20.20).
  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19
    An der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen besteht schon im Grundsatz kein überwiegendes öffentliches Interesse, da diese keine geeignete Grundlage für den durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten öffentlichen Meinungsbildungsprozess bilden können (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 470, Rn. 58 ff.).
  • BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als

    Auszug aus LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19
    Aus diesem Grund wird Schmähkritik bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vorliegen (BVerfG, Beschluss v. 28.07.2014 - 1 BvR 482/13; BVerfG, Beschluss v. 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17).
  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

    Auszug aus LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1996, 985, 986 m.w.N.; Entscheidung des BGH vom 20.03.2012 - VI ZR 123/11; Entscheidung des BGH vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12).
  • EGMR, 08.01.2019 - 64496/17

    WILLIAMSON v. GERMANY

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

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