Rechtsprechung
LG Hamburg, 10.10.2008 - 324 O 459/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,34347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein Unterlassungsanspruch der abgebildeten Person, wenn diese auf einem veröffentlichten Foto lediglich Beiwerk einer Örtlichkeit ist
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 02.05.2006 - 7 U 19/06
Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung des Fotos …
Auszug aus LG Hamburg, 10.10.2008 - 324 O 459/08
Zwar kann ein Schaden eines Betroffenen in der entgangenen Lizenzgebühr bestehen, etwa bei rechtswidriger Veröffentlichung eines Bildes und Ersparnis des für die Nutzung normalerweise nach der Verkehrssitte zu entrichtenden Entgelts (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 2.5.2006, Az. 7 U 19/06, zitiert nach Juris, Juris Absatz Nr. 10).Anders als bei Verwendung von Aufnahmen zu Werbezwecken ist bei rein publizistischer Verwendung einer Abbildung ein solches vermögenswertes Nutzungsrecht aber allenfalls ausnahmsweise anzunehmen, da derartige Bilder regelmäßig keinen Vermögenswert für die abgebildete Person verkörpern (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 2.5.2006, Az. 7 U 19/06, zitiert nach Juris, Juris Absatz Nr. 11, 12).
- OLG München, 13.11.1987 - 21 U 2979/87
Nackte im Englischen Garten II
Auszug aus LG Hamburg, 10.10.2008 - 324 O 459/08
Die Personenabbildung muss derart untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne dass Gegenstand und Charakter des Bildes sich verändern (…Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung 5. Aufl. 2003, 8. Kap. Rn. 48 m.w.N.; Schricker Urheberrecht Kommentar 2. Aufl. 1999 § 60/§ 23 KUG Rn. 18 mwN, ähnlich auch Löffler/Ricker a.a.O. 43. Kap. Rn. 17 m.w.N. sowie OLG München NJW 88, 915 (916)).