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   LG Hamburg, 21.01.2021 - 324 O 462/20   

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https://dejure.org/2021,3628
LG Hamburg, 21.01.2021 - 324 O 462/20 (https://dejure.org/2021,3628)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.01.2021 - 324 O 462/20 (https://dejure.org/2021,3628)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 324 O 462/20 (https://dejure.org/2021,3628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 13 GVG, § 40 Abs 1 VwGO
    Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs, Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit bei rechtswidrigen Äußerungen einer Behörde

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Für Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Äußerungen auf Website einer Behörde ist der Verwaltungsrechtsweg und nicht der Zivilrechtsweg eröffnet

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Behörde soll Äußerungen auf Webseite löschen - Welcher Rechtsweg ist richtig?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2021 - 324 O 462/20
    Danach ist vorliegend von einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit auszugehen, da der Beklagte zu 1) mit dem "N. G." Informationen über Themen rund um Gesundheit und Pflege verbreitet, was als staatliches Informationshandeln zu seinen öffentlichen Aufgaben gehört (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.6.2002, 1 BvR 670/91, BeckRS 2002, 22850 Rn. 73, beck-online).
  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2021 - 324 O 462/20
    Gleichgültig ist, ob sich die Erklärung ihrem Inhalt nach auf einen privatrechtlichen Sachverhalt bezieht; entscheidend ist allein, in welcher Funktion die angegriffene Erklärung abgegeben wurde und in welcher Funktion darum auch der erstrebte Widerruf erfolgen müsste (grdl. BGHZ 34, 99; BVerwG NJW 1970, 1990; Schoch/Schneider, VwGO/Ehlers/Schneider, 39. EL Juli 2020, VwGO § 40 Rn. 433 m.w.Nw.).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZB 3/96

    Rechtsweg für eine Klage auf Unterlassung der Verleihung eines akademischen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2021 - 324 O 462/20
    Maßgeblich für die Abgrenzung ist die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt, nicht dagegen der Umstand, dass sich der Kläger auf eine zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (BGH, Beschluss vom 5.6.1997, I ZB 3/96, Juris Rn. 16 m.w.Nw.).
  • BVerwG, 08.05.1970 - I C 20.68

    Unterbringung in einem psychatrisches Krankenhaus - Rücknahme eines

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2021 - 324 O 462/20
    Gleichgültig ist, ob sich die Erklärung ihrem Inhalt nach auf einen privatrechtlichen Sachverhalt bezieht; entscheidend ist allein, in welcher Funktion die angegriffene Erklärung abgegeben wurde und in welcher Funktion darum auch der erstrebte Widerruf erfolgen müsste (grdl. BGHZ 34, 99; BVerwG NJW 1970, 1990; Schoch/Schneider, VwGO/Ehlers/Schneider, 39. EL Juli 2020, VwGO § 40 Rn. 433 m.w.Nw.).
  • LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20

    NetDoktor.de gegen gesund.bund.de und Google

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Verfügungsbeklagten zuletzt vorgelegten Beschluss des Landgerichts Hamburg v. 21.01.2021 (324 O 462/20), denn anders als dort geht es vorliegend nicht um konkrete Inhalte des NGP, die vor dem Hintergrund ihrer öffentlich-rechtlichen Funktion zu beurteilen wären, sondern um die Platzierung des Portals im Wettbewerb.
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