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   LG Hamburg, 31.05.2013 - 324 O 550/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,64265
LG Hamburg, 31.05.2013 - 324 O 550/12 (https://dejure.org/2013,64265)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2013 - 324 O 550/12 (https://dejure.org/2013,64265)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - 324 O 550/12 (https://dejure.org/2013,64265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG
    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Anspruch auf Löschung einer Wortberichterstattung im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus LG Hamburg, 31.05.2013 - 324 O 550/12
    Die Rechtsgrundsätze der Entscheidung BGH VI ZR 93/10 seien nicht übertragbar, da diese die Äußerung einen Dritten in einem Blog betroffen hätten.

    Störer ist, wer, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beiträgt (BGH Urteil v. 25.10.2011, VI ZR 93/10 - Juris).

  • OLG Hamburg, 08.07.2014 - 7 U 60/13

    Berichterstattung im Internet - Störerhaftung - Löschungsanspruch

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.05.2013, Az. 324 O 550/12, wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, den Beklagten unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 31.5.2013 - 324 O 550/12 - zu verurteilen, die Löschung des im Internet über Suchmaschinen abrufbaren Artikels vom 24.09.2010 "Zahlungsklage gegen AL AG erhoben" zu bewirken; hilfsweise den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin jeden Schaden zu erstatten, der ihr infolge der jederzeitigen Abrufbarkeit des beanstandeten Artikels im Internet entstanden ist oder noch entstehen wird; hilfsweise, den Beklagten zu verurteilen, die Löschung folgender Passagen aus dem im Internet über Suchmaschinen abrufbaren Artikel vom 24. September 2010 "Zahlungsklage gegen AL AG erhoben" zu bewirken: Seit 2003 wird den Aktionären der Kauf ihrer Aktien zu einem höheren Preis als dem Emissionspreis versprochen und auch vertraglich zugesichert.

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