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   LG Hamburg, 09.01.2004 - 324 O 554/03   

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https://dejure.org/2004,25146
LG Hamburg, 09.01.2004 - 324 O 554/03 (https://dejure.org/2004,25146)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.01.2004 - 324 O 554/03 (https://dejure.org/2004,25146)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. Januar 2004 - 324 O 554/03 (https://dejure.org/2004,25146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, Art 5 Abs. 1, Abs. 3, 66 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2004, 399
  • afp 2004, 566
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Hamburg, 27.10.2006 - 324 O 381/06

    200.000 fiktive Lizenz für Joschka Fischer

    Für die Schätzung einer angemessenen Lizenz stellen grundsätzlich die Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, der Verbreitungsgrad und die Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird (z. B. Blickfang oder Empfehler ("Testimonial")), die wesentlichen Gesichtspunkte dar (vgl. OLG München, ZUM 2003, 139; LG Hamburg, Urt. v. 9.1. 2004, Az. 324 O 554/03).
  • OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04

    Verletzung des Persönlichkeitsrechtes wegen unautorisierter

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 9. Januar 2004 - Geschäftsnummer 324 O 554/03 - wird zurückgewiesen.
  • LG Hamburg, 03.09.2004 - 324 O 285/04

    Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr für die Verbreitung einer unter

    Insoweit sieht die Kammer keinen wesentlichen Unterschied zu den Entscheidungen des LG München im Fall "Bxxx Bxxx " (ZUM 2002, 565) sowie der Entscheidung der Kammer (ZUM 2004, 399 [LG Hamburg 09.01.2004 - 324 O 554/03] ) zum Fall "Lxxx".
  • LG Köln, 15.05.2013 - 28 O 836/11

    Unterlassungsanspruch eines Fernsehmoderators bzgl. der Verwendung der Bildnisse

    Für die Schätzung einer angemessenen Lizenz stellen grundsätzlich die Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, der Verbreitungsgrad und die Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird (z.B. Blickfang oder Empfehler ["Testimonial"]), die wesentlichen Gesichtspunkte dar (vgl. OLG München, ZUM 2003, 139; LG Hamburg, Urt. v. 9.1. 2004 - 324 O 554/03).
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