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   LG Hamburg, 03.06.2016 - 324 O 78/15   

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https://dejure.org/2016,14652
LG Hamburg, 03.06.2016 - 324 O 78/15 (https://dejure.org/2016,14652)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.06.2016 - 324 O 78/15 (https://dejure.org/2016,14652)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - 324 O 78/15 (https://dejure.org/2016,14652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung eines Spielfilms

  • kanzlei.biz

    Kriterien zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Darstellung eines Charakters in einem Spielfilm

  • rabüro.de

    Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Darstellung eines Charakters in einem Spielfilm

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Spielfilm?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1442
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus LG Hamburg, 03.06.2016 - 324 O 78/15
    Ausreichend ist insoweit die Erkennbarkeit in einem mehr oder minder großen Bekanntenkreis bzw. in der näheren persönlichen Umgebung (vgl. BVerfG NJW 2008, 39, 41 - Esra.).

    Es kann die Wiedergabe von Teilinformationen genügen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (BGH NJW 2005, 2844, 2845 m.w.N., insoweit bestätigt durch BVerfG NJW 2008, 39, 41 - Esra).

    Soweit es zur Herstellung der Beziehungen zwischen Künstler und Publikum also der publizistischen Medien bedarf, sind auch die Personen durch die Kunstfreiheitsgarantie geschützt, die eine solche vermittelnde Tätigkeit ausüben (vgl. BVerfG NJW 2008, 39, 40 - Esra zum Verleger).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der hier maßgeblichen "Esra-Entscheidung" (BVerfG NJW 2008, 39 ff., Rn. 79 ff.) zum Verhältnis von Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit insbesondere folgende Maßstäbe für die Abwägung vorgegeben:.

    Die Kammer versteht die Ausführungen (BVerfG NJW 2008, 39, 42, Rz. 84 - Esra: "... kann es auch kein parallel zum Recht am eigenen Bild verstandenes Recht am eigenen Lebensbild geben,... ") insbesondere - anders als der Kläger - nicht dahingehend, dass dann, wenn das Recht am eigenen Bild betroffen wäre, nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein "Recht am eigenen Lebensbild" bestehe.

  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 49/08

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    Auszug aus LG Hamburg, 03.06.2016 - 324 O 78/15
    Insoweit besteht hinsichtlich des Schutzes von Kunstwerken epischer oder dramatischer Art kein Unterschied (vgl. OLG Hamburg, NJW 2009, 1510, 1512 m.w.N.).

    Sie gelten dem Grunde nach aber auch für die Verbreitung eines Spielfilms (vgl. OLG Hamburg, NJW 2009, 1510, 1512 ff.).

    Für die Frage, inwieweit ein festgestelltes Maß an Verfremdung das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt, ist zu berücksichtigen, ob der Zuschauer erkennt, dass es sich bei der ihm präsentierten Schilderung nicht um die Wiedergabe eines realen Geschehens handelt, sondern um ein fiktionales Geschehen, bei dessen Entwicklung die Schöpfer des Werkes sich von tatsächlichen Vorgängen oder tatsächlichen Personen nur gleichsam haben inspirieren lassen (vgl. OLG Hamburg, NJW 2009, 1510, 1512f.).

    Danach ist entscheidend, ob der Eindruck, den das Werk in seiner Gesamtheit bei dem Rezipienten erweckt, dahin geht, dass einzelne in dem Werk geschilderte Geschehnisse oder Eigenschaften als tatsächlich gegeben behauptet oder als im Wesentlichen fiktional geschildert werden sollen (vgl. OLG Hamburg, NJW 2009, 1510, 1513).

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 252/07

    Anspruch lebender Personen auf Unterlassung der Verbreitung eines ihre

    Auszug aus LG Hamburg, 03.06.2016 - 324 O 78/15
    Da es die Kunstfreiheit gebietet, zunächst von der Fiktionalität eines Spielfilms auszugehen, hat derjenige, der sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, die Unrichtigkeit oder Ehrenrührigkeit der von ihm beanstandeten Passagen nachzuweisen (vgl. BGH NJW 2008, 2587, 2589 - Esra).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Hamburg, 03.06.2016 - 324 O 78/15
    Es kann die Wiedergabe von Teilinformationen genügen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (BGH NJW 2005, 2844, 2845 m.w.N., insoweit bestätigt durch BVerfG NJW 2008, 39, 41 - Esra).
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