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   LG Hamburg, 31.03.2006 - 324 O 797/05   

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LG Hamburg, 31.03.2006 - 324 O 797/05 (https://dejure.org/2006,39306)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.03.2006 - 324 O 797/05 (https://dejure.org/2006,39306)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. März 2006 - 324 O 797/05 (https://dejure.org/2006,39306)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Veröffentlichung der Fotografie einer Person eines Fürstenhauses; Verletzung des Rechts am eigenen Bild und Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Veröffentlichung von Fotos über Personen der Zeitgeschichte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2006 - 324 O 797/05
    Die Regelung des Art. 8 EMRK ist bei der Ermittlung des Umfangs des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schon deswegen zu berücksichtigen, weil diese Norm jedenfalls geltendes Recht im Range einfachen Bundesrechts ist; denn die EMRK - und ihre Zusatzprotokolle - sind völkerrechtliche Verträge, die auf Grundlage von Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des Bundesrechts geworden sind (s. dazu BVerfG, Beschl. v. 14.10.2004, NJW 2004, S. 3407 ff., 3408) [BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04] .

    Denn die Gewährleistungen der EMRK beeinflussen auch die Auslegung der Grundrechte und der rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes , und zwar in der Weise, dass der Text der EMRK als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes dient, sofern dies nicht zu einer Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (so BVerfG, Beschluss v. 14.10.2004, NJW 2004, S. 3407 ff., 3411) [BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04] .

    Dem Verständnis der EMRK zugrunde zu legen ist dabei insbesondere die den Text der EMRK auslegende Rechtsprechung des EGMR; denn diese Institution dient nach Art. 19 EMRK dazu, die Einhaltung der mit Abschluss des der EMRK zugrunde liegenden völkerrechtlichen Vertrages eingegangenen -Verpflichtungen der Vertragsstaaten sicherzustellen, indem sie den Inhalt der EMRK für die Vertragsstaaten im Grundsatz verbindlich auslegt (BVerfG, Beschluss v. 14.10.2004, NJW 2004, S. 3407 ff., 3409) [BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04] .

    Die EMRK ist in der Auslegung des EGMR als einfaches Bundesgesetz in den Vorrang des Gesetzes einbezogen und muss von der Rechtsprechung der Vertragsstaaten - von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nach Art. 20 Abs. 3 GG - beachtet werden (BVerfG, Beschluss v. 14.10.2004, NJW 2004, S. 3407 ff., 3409, 3410) [BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04] .

    Das gilt auch dann, wenn Entscheidungen des EGMR auf nationale Teilrechtssysteme treffen, die durch eine differenzierte Kasuistik ausgeformt worden sind, wie das in der deutschen Rechtsordnung hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtsschutzes der Fall ist (BVerfG, Beschluss v. 14.10.2004, NJW 2004, S. 3407 ff., 3411) [BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04] .

    Dann ist es die Aufgabe der nationalen Gerichte, die betreffende Rechtsprechung des EGMR in den betroffenen Teilrechtsbereich der nationalen Rechtsordnung einzupassen, soweit die Auslegung der einschlägigen Normen hierzu Raum lässt und keine verfassungsrechtlichen Gebote dem entgegenstehen (BVerfG, Beschluss v. 14.10.2004, NJW 2004, S. 3407 ff., 3411) [BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04] .

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2006 - 324 O 797/05
    Der Ehemann der Klägerin gehört allerdings - mag er auch weiten Kreisen der Öffentlichkeit bekannt sein - entgegen der Auffassung der Beklagten nicht zum Kreis der "absoluten Personen der Zeitgeschichte", denn seiner Person kommt keine so große Bedeutung zu, dass er es hinnehmen müsste, dass ihn zeigende Bildnisse auch ohne konkreten Anlass verbreitet werden dürften (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 15.12.1999, NJW 2000, S. 1021 ff., 1025) [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] .

    Danach sollte ein der Veröffentlichung von Bildnissen, die die abgebildete Person im Urlaub zeigen, entgegen stehendes berechtigtes Interesse grundsätzlich erst dann gegeben sein, wenn die abgebildete Person sich in eine Situation der örtlichen Abgeschiedenheit zurückgezogen hatte (BVerfG, Urt. v. 15.12.1999, NJW 2000, S. 1021 ff., 1022 f.) [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] .

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2006 - 324 O 797/05
    Sofern das Hanseatische Oberlandesgericht u.a. in dem Urteil vom 13. Dezember 2005 in der Sache 7 U 84/05 (324 O 871/04) die Auffassung vertritt, die Bindungswirkung des § 31 BVerfGG reiche weiter, weil das Bundesverfassungsgericht selbst in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertritt, alle Gerichte seien an die tragenden Gründe aller seiner Entscheidungen gebunden (vgl. etwa auch BVerfG, Beschl. v. 12.11.1997, NJW 1998, S. 519 ff., 522) [BVerfG 12.11.1997 - 1 BvR 479/92] , so folgt die Kammer dieser Auffassung nicht.
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2006 - 324 O 797/05
    Ob dies der Fall ist, ist anhand einer Abwägung der zu schützenden Interessen der abgebildeten Person und dem vermuteten Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu ermitteln (BGH, Urt. v. 30.9.2003, NJW 2004, S. 596 ff., 596) [BGH 30.09.2003 - VI ZR 89/02] .
  • OLG Hamburg, 13.12.2005 - 7 U 84/05
    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2006 - 324 O 797/05
    Sofern das Hanseatische Oberlandesgericht u.a. in dem Urteil vom 13. Dezember 2005 in der Sache 7 U 84/05 (324 O 871/04) die Auffassung vertritt, die Bindungswirkung des § 31 BVerfGG reiche weiter, weil das Bundesverfassungsgericht selbst in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertritt, alle Gerichte seien an die tragenden Gründe aller seiner Entscheidungen gebunden (vgl. etwa auch BVerfG, Beschl. v. 12.11.1997, NJW 1998, S. 519 ff., 522) [BVerfG 12.11.1997 - 1 BvR 479/92] , so folgt die Kammer dieser Auffassung nicht.
  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97

    Zur Bildberichterstattung über Prominente

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2006 - 324 O 797/05
    Es erscheint aber nicht von vornherein als ausgeschlossen, dass der Gegenstand der Berichterstattung - der Umstand, dass öffentlich bekannt gemacht wurde, dass der Ehemann der Klägerin erkrankt sei - ein zeitgeschichtliches Ereignis darstellt oder dass die Klägerin es grundsätzlich hinzunehmen haben mag, dass sie zeigende Bildnisse verbreitet werden, weil sie im Zeitpunkt der Anfertigung und Verbreitung der Aufnahme als "absolute Person der Zeitgeschichte" anzusehen gewesen sein mag (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 26.4.2001, NJW 2001, S. 1921 ff., 1922 f.) [BVerfG 26.04.2001 - 1 BvR 758/97] .
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2006 - 324 O 797/05
    Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK hat, wie der EGMR in seiner - gerade die Person der Klägerin betreffenden - Entscheidung vom 24. Juni 2004 (Appl. no. 59320/00 - dt. Übers, in NJW 2004, S. 2647 ff. [EGMR 24.06.2004 - III - 59320/00] -, insbes. Nrn. 76 u. 77) ausgeführt hat, jede Person das Recht auf Achtung ihres Privatlebens.
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