Rechtsprechung
   LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,74166
LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13 (https://dejure.org/2013,74166)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2013 - 324 O 80/13 (https://dejure.org/2013,74166)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2013 - 324 O 80/13 (https://dejure.org/2013,74166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,74166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13
    Die Voraussetzungen zulässiger Verdachtsberichterstattung müssen eingehalten sein (BGH VI ZR 51/99, Urteil vom 7.12.1999, Juris Abs. 20 = BGH AfP 2000, 167 - Namensnennung) und weiter ist Voraussetzung der Zulässigkeit der Namensnennung dass auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen bei der erforderlichen Abwägung das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.

    (BGH VI ZR 51/99, Urteil vom 7.12.1999, Juris Abs. 30 mit weiteren Nachweisen = BGH AfP 2000, 167).

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Auszug aus LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2012, Az. VI ZR 4/12.
  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13
    a) Wahre Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre dürfen zwar nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa, wenn eine Stigmatisierung mit sozialer Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen ist, da im Bereich der Sozialsphäre dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein tendenziell größeres Gewicht zuzuerkennen ist (BVerfG Beschluss v. 18.02.2010, AfP 2010, 145 - Juris Rn. 25; BGH Urteil v. 2.11.2011, AfP 2012, 53 - Juris Rn. 17).
  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13
    a) Wahre Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre dürfen zwar nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa, wenn eine Stigmatisierung mit sozialer Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen ist, da im Bereich der Sozialsphäre dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein tendenziell größeres Gewicht zuzuerkennen ist (BVerfG Beschluss v. 18.02.2010, AfP 2010, 145 - Juris Rn. 25; BGH Urteil v. 2.11.2011, AfP 2012, 53 - Juris Rn. 17).
  • KG, 28.04.1987 - 9 U 1052/87

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung mit Inhalt der Unterlassung der

    Auszug aus LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13
    Auch das Kammergericht hat ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der Mitteilung eines eingestellten Ermittlungsverfahrens verneint (vgl. KG NJW 1989, 397 (398)).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14

    Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich

    Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. September 2013 - 324 O 80/13 - und das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2014 - 7 U 89/13 - verletzen den Beschwerdeführer jeweils in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht