Rechtsprechung
LG Hamburg, 28.08.2009 - 324 O 864/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Telemedicus
Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Bilder
- Telemedicus
Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Bilder
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtambild.de
Zur Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Bilder
- kanzlei.biz
Über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Bildern aus einer Straftat
- kanzlei.biz
Über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Bildern aus einer Straftat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Rechtswidrig erlangtes Bildmaterial darf ausnahmsweise veröffentlicht werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ohne Einwilligung erlangtes Bild-Material darf bei überwiegendem Informationsinteresse veröffentlicht werden
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Legehennen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77
Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre
Auszug aus LG Hamburg, 28.08.2009 - 324 O 864/06
Je stärker andererseits der private Charakter der Information ist, je mehr persönliche Geheimhaltungsinteressen mit ihr verbunden sind und je größer die Nachteile sind, die der Betroffene durch eine Veröffentlichung für seine Person zu befürchten hat, umso eher muss das Veröffentlichungsinteresse zurücktreten (BGH, U. v. 19. Dezember 1978, Az.: VI ZR 137/77, Juris, Abs. 22). - BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus LG Hamburg, 28.08.2009 - 324 O 864/06
Eine Ausnahme hiervon kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn Zustände oder Verhaltensweisen offenbart werden, die ihrerseits rechtswidrig sind (BVerfGE 66, 116, 139).
- OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung …
Ein derartig hohes, auch die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter/erlangter Informationen ausnahmsweise rechtfertigendes überragendes Interesse der Allgemeinheit ist insbesondere bei gewichtigen gesellschaftspolitischen Themen zu bejahen (wie etwa Tierschutz - OLG Hamm OLGR 2004, 345 = ZUM-RD 2004, 579 und LG Hamburg, Urteil vom 28.8.2009, 324 O 864/06 - juris; Verschwendung von Steuergeldern - OLG Köln, Urteil vom 19.11.2013, 15 U 53/13 - juris; "Lohndumping" mittels Einsatz von Werkverträgen durch ein führendes deutsches, international renommiertes Industrieunternehmen - Senat, Urteil vom 8.7.2015, 4 U 182/14; Renner/Baumann, AfP 2015, 285, 287 rechte Spalte unter aa)).