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   LG Hamburg, 28.04.2006 - 324 O 993/05   

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LG Hamburg, 28.04.2006 - 324 O 993/05 (https://dejure.org/2006,22020)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2006 - 324 O 993/05 (https://dejure.org/2006,22020)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2006 - 324 O 993/05 (https://dejure.org/2006,22020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung der Suchmaschine Google

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung der Suchmaschine Google

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2006 - 324 O 993/05
    Aus der von der Antragsgegnerin in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 29.1. 2002, NJW 2002, S. 1192 ff.) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2006 - 324 O 993/05
    Dass dies der Fall wäre, hat der Antragsteller bestritten und die - insoweit angesichts der Ehrenrührigkeit einer solchen Tatsachenbehauptung - darlegungs- und glaubhaftmachungsbelastete (vgl. BGH, Urt. v. 12.5. 1987, NJW 1987, S. 2225 ff., 2226 f.) Antragsgegnerin nicht dargelegt.
  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2006 - 324 O 993/05
    Jedenfalls das gebietet das Erfordernis eines angemessenen Ausgleichs zwischen den Interessen des Betreibers der Internetseite und dem Persönlichkeitsrecht der von den Interneteinträgen betroffenen Person (so Hans. OLG Hamburg, 7. ZS., Urt. v. 22.8. 2006, Az. 7 U 50/06, zur Überprüfungspflicht bei Internetforen).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2006 - 324 O 993/05
    Zudem hat sich seit der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Rechtslage geändert; denn während bis vor kurzem noch bei Ansprüchen auf die Unterlassung der Verbreitung von Äußerungen, die mehrere Verständnismöglichkeiten zulassen, stets zugunsten des Verbreiters oder Urhebers der Äußerung immer von denjenigen Verständnismöglichkeiten auszugehen war, nach denen die Verbreitung der Äußerung zulässig sein würde, ist aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nunmehr zugunsten der von der Äußerung betroffenen Person von der Verständnismöglichkeit auszugehen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht der von der Äußerung betroffenen Person verletzt, sofern diese Verständnismöglichkeit nicht fern liegend ist (BVerfG, Beschl. v. 25.10.2005, NJW 2006, S. 207 ff., 208 f.).
  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 242/85

    Entschädigungsanspruch eines Verkehrsteilnehmers bei feindlichem Grün

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2006 - 324 O 993/05
    Dass dieser Vorgang automatisch abläuft, indem die Suchmaschine die gezeigten "Snippets" nach einem vorgegebenen Algorithmus automatisch generiert, steht der Störereigenschaft nicht entgegen; denn dieser Vorgang beruht letztlich auf dem Willen der Antragsgegnerin und wird von ihr, mag er auch nicht individuell von einer natürlichen Person gesteuert werden, technisch beherrscht (ebenso zum Fall des "feindlichen Grün" an automatisch gesteuerten Lichtzeichenanlagen (Verkehrsampeln) BGH, Urt. v. 18.12.1986, NJW 1987, S. 1945 f., 1946).
  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2006 - 324 O 993/05
    Nicht geschützt ist aber die Verbreitung von Meinungsäußerungen, die an Tatsachen anknüpfen, wenn diese Tatsachen unzutreffend sind (BVerfG, Beschl. v. 16.7. 2003, NJW 2004, S. 277 ff., 278).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2006 - 324 O 993/05
    Bei der Frage, wie eine Äußerung zu verstehen ist, ist als Maßstab zugrunde zu legen das Verständnis des Durchschnittsrezipienten (BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995, NJW 1995, S. 3303 ff., 3305, 3310).
  • OLG Hamburg, 08.09.2005 - 3 U 49/05

    Überprüfungspflicht bei Web-Katalogen

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2006 - 324 O 993/05
    Auf dieser Grundlage eine Störereigenschaft zu bejahen, wäre zu weitgehend, weil es dem Verhalten der Antragsgegnerin an hinreichender Nähe zu den einzelnen Internetauftritten der dritten Betreiber fehlt (vgl. hierzu Hans. OLG. 3. ZS., Urt. v. 8.9. 2005, MMR 2006, S. 37 f.).
  • KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09

    Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein

    (2) Die Frage, ob der Durchschnittsnutzer weiß, wie die ihm nach Eingabe von Suchworten präsentierten Snippets zustande kommen, kann nach Auffassung des Senats dahin stehen (diesen Ansatz verfolgen sowohl die Vorinstanz als auch LG Hamburg, Urteil vom 28.04.2006 - 324 O 993/05 - juris Rn 24 [allerdings verneinend] und OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2007 - 7 U 126/06 - juris Rn 10 = MMR 2007, 315 in der Rechtsmittelinstanz; zustimmend Roggenkamp, jurisPR-ITR 10/2009 Anm. 2; s. a. OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2008 - 4 U 109/08 - juris Rn 8 = MMR 2009, 190).
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LG Hamburg, 02.02.2006 - 324 O 993/05 (https://dejure.org/2006,76040)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.02.2006 - 324 O 993/05 (https://dejure.org/2006,76040)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 324 O 993/05 (https://dejure.org/2006,76040)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11

    Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines

    Der Kläger erwirkte im Folgenden am 02.02.2006 beim Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 993/05) eine einstweilige Verfügung, mit der die Verbreitung dieser Suchergebnisse untersagt wurde.
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