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LG Hamburg, 11.07.2008 - 324 S 2/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Haftung für Inhalte einer "Internetunterseite"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Betreiber eines Wiki kann sich als schuldhaft handelnder Störer schadensersatzpflichtig machen
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Ein Diensteanbieter haftet für fremde Inhalte, wenn er sich diese zu Eigen macht
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Ein Diensteanbieter haftet für fremde Inhalte, wenn er sich diese zu Eigen macht
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Haftung für fremde Wiki-Einträge
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Haftung für fremde Wiki-Einträge
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 08.01.2008 - 36A C 124/07
- LG Hamburg, 11.07.2008 - 324 S 2/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Hamburg, 08.01.2008 - 36A C 124/07
Abmahnkosten bei Kollegen- oder Selbstauftrag
Auszug aus LG Hamburg, 11.07.2008 - 324 S 2/08
Auf die Berufung des Klägers wird der Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Hamburg vom 8.01.2008, Az. 36A C 124/07, verurteilt, an den Kläger 644, 50 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.08.2007 zu zahlen. - BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05
Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag
Auszug aus LG Hamburg, 11.07.2008 - 324 S 2/08
Dem angegriffenen Urteil ist zuzustimmen, dass nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis (hier die Verbreitung der streitgegenständlichen Äußerung) adäquat verursachten Anwaltskosten zu ersetzten sind, sondern nur solche, die aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH NJW-RR 2007, 856, Urteil vom 12.12.2006, VI ZR 175/05, juris Absatz 10). - OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01
Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen
Auszug aus LG Hamburg, 11.07.2008 - 324 S 2/08
Eigene Informationen in diesem Sinne können nicht nur eigene Behauptungen im eigentlichen Sinne sein, sondern darüber hinaus auch fremd erstellte Inhalte, die der Dienstanbieter sich zu Eigen macht, die er so übernimmt, dass er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung tragen will (OLG Köln MMR 2002, 548, 548 m.w.N.).